Das Amtsgericht Haßfurt hat einen 64-Jährigen aus Unterfranken zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann auf der Online-Plattform X mehrere rechtswidrige Beiträge weiterverbreitet hat. Darauf waren zum Beispiel sogenannte "Hitler-Grüße" zu sehen. Das Gericht wertete das als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Der Prozess erregte an dem kleinen Amtsgericht ungewohnte große Aufmerksamkeit. Das lag jedoch weniger an den angeklagten Vorwürfen.
Hausdurchsuchung wegen "Schwachkopf"-Meme
Im November 2024 erschienen Ermittler in der Wohnung des Angeklagten und beschlagnahmten sein Tablet. Auslöser für die Durchsuchung: Der 64-Jährige hatte ein Meme geteilt, in dem der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als "Schwachkopf" bezeichnet wurde. Die Staatsanwaltschaft Bamberg beantragte eine Durchsuchung, Habeck stellte wenig später einen Strafantrag.
Die Hausdurchsuchung sorgte im vergangenen Herbst für ein breites mediales Echo. Kritiker zweifelten unter anderem an der Verhältnismäßigkeit.
Urteil wegen Grafiken mit NS-Symbolik
Das "Schwachkopf"-Meme verfolgte die Staatsanwaltschaft allerdings nicht weiter. Es handele sich um eine Ehrverletzung im "niederschwelligen Bereich", argumentierte die Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Verhandlung. Im Prozess, der von rund 40 Personen im vollen Sitzungssaal verfolgt wurde, ging es nun um sechs andere Grafiken. Der Mann aus den Haßbergen hatte sie unter anderem über die "Retweet"-Funktion geteilt.
Zwei Tatvorwürfe nahm die Staatsanwaltschaft auf Anregung des Richters zu Prozessbeginn zurück. In einem davon hatte sie dem Angeklagten Volksverhetzung vorgeworfen. In vier anderen Fällen kam auch das Gericht zu dem Ergebnis: Das Weiterverbreiten der Grafiken sei strafbar. Der 64-Jährige soll nun 55 Tagessätze zahlen, insgesamt 825 Euro.
Verteidiger fordert Freispruch
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann auf X etwa ein Bild weiterverbreitet, auf dem eine angebliche Magazintitelseite zu sehen ist. Darauf zu sehen war ein Körper, der den rechten Arm zum sogenannten "Hitler-Gruß" ausstreckte. Auf diesen Körper war das Gesicht der Grünen-Politikerin Katharina Schulze montiert.
Der Angeklagte selbst wollte sich im Gerichtssaal zu den Vorwürfen nicht äußern. Sein Verteidiger Marcus Pretzell, ehemaliger Europaabgeordneter und früheres Mitglied der AfD, plädierte auf Freispruch. Er argumentierte unter anderem damit, dass es sich bei der angeblichen Magazintitelseite um Satire handele. Bei einer anderen Grafik verwies er darauf, dass unklar sei, in welchem Kontext diese verbreitet wurde. Sein Mandant soll eine Portraitaufnahme Adolf Hitlers weitergeleitet haben.
Richter Patrick Keller verwies in seiner Urteilsbegründung unter anderem darauf, dass er einen "kritischen Gebrauch" der Grafiken nicht erkennen könne. Beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen handele es sich um ein Gesetz, das "sehr streng angewandt" werde. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", sagte Keller.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Verhandlung am Amtsgericht war zwischenzeitlich für mehr als eine Stunde unterbrochen. Grund dafür war ein Befangenheitsantrag, den der Verteidiger gestellt hatte. Er warf dem Richter vor, Berichterstattung über den Prozess einschränken zu wollen. Das Gericht prüfte den Antrag – wies ihn aber als unbegründet zurück.
Zu dem Prozess kam es, weil der Angeklagte gegen einen Strafbefehl Einspruch erhoben hatte. Im Frühling hatte ihn das Amtsgericht noch aufgefordert, 90 Tagessätze zu zahlen. Das nun verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Strafbare Bilder auf X: Mann aus Unterfranken verurteilt
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