Ein Gebäude wird renoviert. Zu sehen ist ein Zimmer, das komplett kernsaniert wird.
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Macht der Denkmalschutz wirklich alles teurer und komplizierter? Welcher Nutzen steckt darin?
Bildrechte: picture alliance / SZ Photo | Alessandra Schellnegger
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Teurer Denkmalschutz: Wie ein Haus trotzdem nicht verfallen muss

Teurer Denkmalschutz: Wie ein Haus trotzdem nicht verfallen muss

Denkmalschutz sei teuer, Denkmalschutz sei umständlich – Argumente, die man immer wieder hört, auch in der Kommentarspalte bei BR24. Es kann aber auch gut funktionieren – wenn Behörden und Nutzer an einem Strang ziehen.

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"Denkmalschutz ist gut und wichtig. Wenn es aber in keiner Relation steht und einfach nur teuer ist und die Auflagen unsinnig wie bei uns, braucht man sich nicht wundern, wenn man das Haus lieber abreißt oder so lange leer stehen lässt, bis man keine Wahl hat (...)", schrieb BR24-User "Euroschorschi" kürzlich in der Kommentarspalte. Wie viele andere Nutzer auch, betrachtete er den Denkmalschutz kontrovers.

Während Nutzer wie "enigma" auf den Wert von Kulturgeschichte und Baudenkmälern hinwiesen, befanden andere User wie "KaleB306": "Denkmalschutz kostet schon viel und dauert sehr lange." Aber: "Es geht schon, wenn man will!" Der Nutzer "MeinSenfDazu" ist kritischer: "Der Denkmalschutz ist mit seinen restriktiven Vorstellungen mittlerweile kontraproduktiv."

Denkmalschutz kann Sanierungen teuer und kompliziert machen

In der Praxis könne es durchaus vorkommen, dass der Denkmalschutz dringend nötige Renovierungen teurer und komplizierter mache als nötig, erklärt Architekt Andreas May, Vorstand im Bauherren-Schutzbund im Gespräch mit BR24. "Beim Denkmalschutz müssen immer Einzelfallentscheidungen getroffen werden", erklärt May. Es gehe darum, für jedes Objekt einen guten Weg zu finden. "Es muss ein Mittelweg sein, zwischen dem Erhalt des Bestands und den Anforderungen an eine zeitgemäße Gebäudenutzung. Da geht es auch um finanzielle Aspekte", so der Architekt.

Im bayerischen Denkmalschutzgesetz ist festgelegt, dass Eigentümer eine Erlaubnis benötigen, wenn sie ihr Baudenkmal sanieren möchten. Das gilt sowohl für bauliche Maßnahmen im Außen- als auch im Innenbereich, erklärt eine Sprecherin des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege. "Das Landesamt übernimmt als Fachbehörde die Beratung und Unterstützung."

Kompromiss zwischen Erhalt des Denkmals und Wirtschaftlichkeit

Zwischen Behörden und Eigentümern könne es bei Sanierungen schon mal zu Problemen kommen, so May vom Bauherren-Schutzbund. "Sind die Vorgaben zu streng, wird eine Renovierung oder Sanierung zu teuer. Der Besitzer kann sich dann unter Umständen die Arbeiten nicht leisten, das Gebäude verfällt und muss abgerissen werden. Davon hat am Ende niemand etwas: weder der Besitzer noch die Denkmalschutzbehörde beziehungsweise der Freistaat." Ein Kompromiss könne helfen: Man müsse versuchen, so viele Bestandteile wie wirtschaftlich sinnvoll und möglich zu erhalten, gleichzeitig aber erlauben, auch neue Elemente einzubauen.

"Ob ein Holzbalken, der irgendwo in der Konstruktion versteckt ist, aus dem Jahr 1783 stammt oder erneuert wurde, spielt für den Erhalt eines Denkmals eigentlich keine Rolle. Da muss man schon an die Machbarkeit denken", sagt May. Auch neue Lüftungsanlagen könnten etwa an der Hinterseite des Gebäudes versteckt werden. So bleibe das Gebäude bestehen und es erfülle auch aktuelle Anforderungen des alltäglichen Lebens darin. Demnach müssten sich Denkmalschutz und Energieeffizienz gar nicht gegenseitig ausschließen, sofern Amt und Besitzer eine gute Lösung finden.

"Ein Denkmal ist ja nur dann wertvoll, wenn es auch genutzt werden kann. Einen Leerstand möchte ja niemand pflegen", erklärt May.

"Nicht warten, bis sich Probleme häufen"

"Man muss bedenken, dass auch Gebäude, die nicht als Denkmäler zählen, regelmäßig renoviert oder saniert werden müssen", sagt Ursula Schirmer von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Wenn man also im Reihenhaus jahrelang nichts tut, dann würde auch dort die Renovierung teuer, so Schirmer. Man dürfe auch bei Denkmälern nicht warten, bis sich viele Probleme angesammelt hätten.

Helfen können bei Problemen immer die Untere Denkmalschutzbehörde oder das Landesamt für Denkmalschutz. "Diese Art der Beratung und Unterstützung wird viel zu selten in Anspruch genommen", so Schirmer. So könnten die Behörden etwa passende Materialien oder spezialisierte Handwerker empfehlen. "Man muss sich mit Denkmälern eben ein wenig anders beschäftigen, als mit gewöhnlichen, moderneren Bauten, weil die Denkmäler ganz eigene, individuelle Grundrisse haben."

Wann wird ein Gebäude zum Denkmal?

Welche Eigenschaften ein Denkmal besitzen muss, ist im bayerischen Denkmalschutzgesetz geregelt. Demnach geht es um von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit. Deren Erhaltung liege "wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit". Vorschläge können von Einzelpersonen wie Heimatpflegern oder den Eigentümern selbst eingereicht werden oder etwa auch aus der Politik kommen.

Geprüft wird dies vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Erfüllt etwa ein Gebäude diese Kriterien, wird es in die Denkmalliste eingetragen. Der Schutz des kulturellen Erbes ist in der bayerischen Verfassung verankert, erklärt eine Sprecherin des Landesamts. Eigentümer von Denkmälern könnten zum Beispiel durch Steuervergünstigungen, Zuschüsse oder Förderprogramme unterstützt werden.

Förderung nur bei größeren Maßnahmen: Muss Umdenken her?

Ein Problem könne sein, dass Zuschüsse eher bei großen Sanierungsaktionen gezahlt werden als für kleine Maßnahmen, obwohl Letztere für das Denkmal sinnvoller wären, sagt Ursula Schirmer. Hier wäre es sinnvoll, die Förderstrukturen zu ändern. Denn: Je länger man warte, desto höher die Kosten und desto vielfältiger unter Umständen die Probleme.

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