Im Fall der eingestürzten Baugerüsts an der Talbrücke Schraudenbach auf der A7 bei Werneck hat das Landgericht Schweinfurt das Verfahren gegen einen 53-jährigen Statiker vorläufig eingestellt. Mit Zustimmung des der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten. Er muss jedoch eine Geldauflage zahlen.
Sturz in 20 Meter Tiefe
Die Auflage in Höhe von 5.000 Euro, zahlbar in fünf monatlichen Raten, geht an das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Schweinfurt. Der 53-Jährige musste sich wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen verantworten. Das Unglück ereignete sich im Juni 2016: Bei Betonierarbeiten für die neue Schraudenbach-Brücke auf der A7 bei Werneck war das Traggerüst eingestürzt. Es brach unter dem Gewicht von 1.500 Tonnen Beton zusammen. Ein Horrorszenario für die Bauarbeiter oben auf der Brücke: Etliche stürzten mehr als 20 Meter in die Tiefe. Ein 38-jähriger Mann starb. 14 weitere wurden teilweise schwer verletzt.
Zwei Verurteilungen in dem Fall vor zwei Jahren
Im Mai 2023 hatte das Landgericht Schweinfurt in der Sache zwei Ingenieure zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Ihnen seien die Mängel bei der Prüfung der Statik nicht aufgefallen. Darauf berief sich der heute angeklagte Statiker. Zu Beginn der Verhandlung verlas der Angeklagte ein Statement. Darin bekräftigte er: Ja, er habe die Statik des Gerüsts berechnet, nach bestem Wissen. Und dann habe er, wie das so üblich sei, seine Berechnungen an den zuständigen Prüfingenieur weitergeleitet. Diese seien dann ohne Beanstandungen mit einem amtlichen Stempel zurückgekommen, wodurch dieser Fall für ihn abgehakt war.
Falsche Berechnungen des Statikers
Dem Prüfingenieur habe er sehr vertraut, das war ausgerechnet sein ehemaliger Uni-Professor und ein sehr anerkannter Mann. Dieser Professor wurde vor zwei Jahren auch rechtskräftig verurteilt. Zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Professor habe sich die Berechnungen gar nicht selbst im Detail angeschaut, sondern an eine andere Firma weitergeleitet und dann dieser blind vertraut. Der heute angeklagte Statiker, das sagt auch die Vorsitzende Richterin, habe zwar mit seinen falschen Berechnungen den Stein ins Rollen gebracht – hatte dann aber nie die Chance nachzubessern, schließlich wurde sein Entwurf so durchgewunken.
Weiterhin sieben Zivilverfahren gegen Statiker
Vor Gericht wirkte der angeklagte Statiker von Anfang an angespannt und sagte zu Beginn der Verhandlung, dass kaum ein Tag vergehe, an dem er sich nicht Gedanken über diesen schrecklichen Unfall mache. Er bedauere das alles sehr. Seine Verteidigerin machte klar, dass für den Angeklagten einiges auf dem Spiel stehe, es liefen parallel sieben zivilrechtliche Verfahren gegen ihn.
Dabei gehe es unter anderem um die Kosten für den Rieseneinsatz der Feuerwehr und um Schmerzensgeld. Im Raum stehen Ansprüche in Millionenhöhe. Sollte er strafrechtlich verurteilt werden, würden sich die Zivilgerichte auf dieses Urteil beziehen. Das, so die Verteidigerin, wäre die Existenzvernichtung für den zweifachen Familienvater.
So weit kam es nun nicht. Die Staatsanwältin sagte, dass sie eine Verantwortung den Opfern gegenüber habe - erkannte aber auch an, dass der Angeklagte Reue zeigte und das Wiener Gutachten nicht in Zweifel zog.
Im Video: Schraudenbach – Verfahren gegen Statiker eingestellt
Schraudenbach
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