Im Schloss der geöffneten Türe des Eingangsbereiches der Justizvollzugsanstalt Aichach steckt ein Schlüssel.
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Im Schloss der geöffneten Türe des Eingangsbereiches der Justizvollzugsanstalt Aichach steckt ein Schlüssel (Symbolbild)

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Tötung auf Verlangen? Seniorin darf Untersuchungshaft verlassen

Tötung auf Verlangen? Seniorin darf Untersuchungshaft verlassen

Neue Wendung im Fall einer 87-jährigen Augsburgerin, die ihre behinderte Tochter getötet haben soll: Der Haftbefehl gegen die Frau wurde aufgehoben. Der Verdacht des Totschlags habe sich nicht erhärtet. Ermittelt wird aber weiter gegen die Seniorin.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Nach der Tötung einer behinderten Frau in Augsburg ist die 87 Jahre alte Mutter aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der Haftbefehl sei aufgehoben worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Die Begründung: Die bisherigen Ermittlungen hätten ein eigenmächtiges Handeln der Beschuldigten und damit auch den dringenden Tatverdacht des Totschlags nicht erhärtet.

Vorwurf: Tötung auf Verlangen

Gegen die Seniorin wird laut Staatsanwaltschaft aber weiter ermittelt, wegen des Vorwurfs der Tötung auf Verlangen. Das bedeutet, dass die Ermittler davon ausgehen, dass die Mutter ihre Tochter auf deren Wunsch hin getötet haben könnte.

Untersuchungshaft nicht zwingend

Anders als bei einer geplanten Tötung muss im Fall der Tötung auf Verlangen der Beschuldigte nicht unbedingt bis zum Prozessbeginn in Untersuchungshaft genommen werden. Die 87-Jährige wird beschuldigt, Mitte Juni ihre von Geburt an stark pflegebedürftige Tochter in der gemeinsamen Wohnung im Hochfeld erdrosselt zu haben.

Rentnerin wollte sich selbst töten

Nach der Tat soll die Frau laut Polizei versucht haben, sich selbst das Leben zu nehmen. Ein Bekannter der Familie habe dann die Polizei informiert. Bislang saß die hochbetagte Frau trotz ihres Suizidversuchs in der JVA Aichach in Untersuchungshaft. Dort gibt es auch Haftzellen mit seniorengerechter, barrierefreier Ausstattung, die nahe an der Krankenabteilung liegen.

Sollten Sie selbst Hilfe benötigen, finden Sie unter anderem bei der Telefonseelsorge Unterstützung. Unter der Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 werden sie kostenlos beraten. Weitere Hilfsangebote gibt es bei der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.

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