Im Prozess um den Tod einer Krankenschwester des Kelheimer Krankenhauses sind am Freitag vor dem Landgericht in Regensburg die Plädoyers gehalten worden. Angeklagt ist ein früherer Arzt der Klinik. Er weist jede Schuld von sich – es handelt sich um einen reinen Indizienprozess.
Staatsanwalt plädiert auf Aussetzung mit Todesfolge
Für die Staatsanwaltschaft steht nach der Beweisaufnahme fest: Der Oberarzt habe der damals 23-jährigen Krankenschwester Propofol und Ketamin verabreicht. Anschließend habe er ihren Zustand nicht überwacht. Er sei deshalb wegen Aussetzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten zu verurteilen.
Arzt habe sich bei Telefonat mit Kollegen "verplappert"
Die junge Frau litt während ihrer Nachtschicht im Dezember 2021 an starker Migräne und ließ sich deshalb von einer Kollegin einen intravenösen Zugang legen, um Elektrolyte oder ein Schmerzmittel zu sich zu nehmen. Anschließend wollte sie sich schlafen legen.
Die 23-Jährige starb im Laufe der Nacht an einem Atemstillstand, hervorgerufen durch einen Mix verschiedener Medikamente. Für die Gabe der Medikamente kommt für die Staatsanwaltschaft nur der Angeklagte infrage. Sie stützt ihre Sichtweise in dem Indizienprozess vor allem auf ein mutmaßliches Telefonat des Angeklagten mit einem ehemaligen Kollegen. Bei diesem Anruf soll sich der Arzt "verplappert" haben, wie es der Anwalt des Vaters der Toten ausdrückt, der im Prozess als Nebenkläger auftritt. "Dann haben wir sie schlafen lassen", soll er gesagt haben.
Verteidigung verlangt Freispruch für Arzt
Die Verteidigung sieht dagegen keine Grundlage für eine Verurteilung. Entscheidende Zeugen hätten im Prozess ihre Aussagen zu Gunsten des Angeklagten relativiert. So konnte sich der vom Arzt angerufene ehemalige Kollege nicht mehr erinnern, ob der Angeklagte im Telefonat auch von der Gabe von Propofol gesprochen habe, sagte der Verteidiger: Es gebe große Zweifel an der Version der Staatsanwaltschaft, weshalb sein Mandant freizusprechen sei. "Wenn die Staatsanwaltschaft meint, dass hier keine vernünftigen Zweifel bestehen, dann wird mir Angst und Bang."
Gutachter: Krankenschwester schon zuvor Propofol konsumiert
Andere Hypothesen zu den Vorgängen im Dezember 2021 seien zudem nicht auszuschließen. Darunter die Möglichkeit, dass sich die Krankenschwester die Mittel selbst über den zuvor von der Kollegin gelegten intravenösen Zugang gespritzt haben könnte.
Der Angeklagte verwies in seinem letzten Wort auf den im Prozess nachgewiesenen Medikamentenmissbrauch durch die Krankenschwester selbst. Gutachter hatten bestätigt, dass die 23-Jährige zahlreiche Medikamente im Blut hatte, als sie starb – darunter starke Schmerzmittel.
Außerdem hatte sie laut einer Haaranalyse nachweislich über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren regelmäßig das Narkosemittel Propofol ohne Verschreibung konsumiert. "Dazu brauchte es weder in der Vergangenheit noch in der Nacht des Todes einen Arzt", so der Anästhesist in seiner Schlusserklärung. Er bedauere den Tod der Frau und hoffe nun, dass das Gericht und der Vater der Toten erkannt haben, dass er in "keinster Weise" etwas damit zu tun habe.
"Schockierende Zustände" im Krankenhaus
Ein schlechtes Licht wirft das Verfahren auch auf das Kelheimer Kreiskrankenhaus, das damals noch Goldberg-Klinik hieß. Zahlreiche Zeugen hatten im Prozess bestätigt, dass es beim Klinikpersonal üblich war, sich gegenseitig intravenöse Zugänge zu legen. "Irgendeine der Mädels hatte ständig einen Zugang drin", hatte eine Mitarbeiterin etwa ausgesagt.
Zudem habe ein missbräuchlicher Umgang mit Medikamenten stattgefunden, so die Verteidigung. Auch der Nebenklageanwalt sprach in seinem Schlussvortrag von "schockierenden Zuständen" im Krankenhaus. Dass die Klinik- und Stationsverantwortlichen davon nichts mitbekommen haben sollen, sei nicht glaubhaft. Erst in diesem Setting habe es zum Tod der Tochter seines Mandanten kommen können. Ein Urteil könnte am 11. April fallen.
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Im Video: Live aus Regensburg - Plädoyers im Prozess um den Tod einer Pflegerin
BR-Korrespondentin Corinna Ballweg vor dem Gerichtsgebäude in Regensburg.
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