Es war ein Prozess, der viele Menschen in seinen Bann gezogen hat. Am Tag der Urteilsverkündung standen zahlreiche Zuschauer schon Stunden zuvor Schlange vor dem Gerichtssaal im Strafjustizzentrum Nürnberg. Dann das Urteil der 19. Strafkammer: Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Damit kommen die beiden Mörder von Alexandra R. auch nach 15 Jahren erstmal nicht frei. Das hatten auch die Angehörigen der damals hochschwangeren Frau gefordert.
Mord ohne Leiche
Fast auf den Tag genau ein Jahr später bestätigt der Bundesgerichtshof nun den Schuldspruch: Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das sagte Rechtsanwalt Harald Straßner, einer der Nebenklagevertreter, dem Bayrischen Rundfunk. Der Bundesgerichtshof hat das inzwischen bestätigt. "Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben." Zuerst hatten die "Nürnberger Nachrichten" darüber berichtet.
Es war ein Mord ohne Leiche. Und das machte die Entscheidung für das Gericht so schwer – und den Fall so spektakulär. "Die Kammer konnte ja nur aus einer Kette von Indizien Rückschlüsse ziehen", erläuterte damals Justizsprecherin Tina Haase. Denn es hätte kein forensisches Beweismittel – wie beispielsweise eine Leiche – vorgelegen. Auf mehr als 270 Seiten hat das Gericht in der Urteilsbegründung dargelegt, warum es von der Schuld der beiden Angeklagten überzeugt ist.
Motiv: Es ging ums Geld
Im Dezember 2022 ist Alexandra R. hochschwanger. Nachdem die damals 39-Jährige ihre Pflegetochter in einer Kita in Schwabach abgeliefert hat, verschwindet sie spurlos. Die Ermittler sind sich sicher: Alexandra R. wurde getötet, von ihrem Ex-Freund und dessen Geschäftspartner. Das Motiv: Geld.
Alexandra R. hatte über Jahre hinweg mit ihrem damaligen Lebensgefährten Immobiliengeschäfte gemacht, dann kommt es zum Bruch. Die Frau, die bei der Postbank in Nürnberg eine leitende Funktion hat, trennt sich. Und sie dreht ihrem Ex im März 2022 den Geldhahn zu. Schon damals bedroht er sie.
Vermeintliche Forderung von 800.000 Euro
Mit einer Betrugsmasche versuchen er und sein Geschäftspartner knapp 800.000 Euro von Alexandra R. zu ergaunern. Die Frau geht rechtlich dagegen vor. Wenige Tage vor einem entscheidenden Gerichtstermin verschwindet sie. Zu diesem Zeitpunkt ist die Frau von ihrem neuen Partner im achten Monat schwanger.
Keine Spur von der Leiche
Das Gericht ist sich sicher: Die beiden Angeklagten haben die Hochschwangere entführt und umgebracht. Darauf weisen zahlreiche Indizien hin. Für ein "Untertauchen" von Alexandra R. spricht nach Auffassung der Gerichte nichts. Ihre Angehörigen leben bis heute mit der Ungewissheit, was genau mit Alexandra R. passiert ist: Von ihrer Leiche fehlt bis heute jede Spur.
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