Der österreichische Ex-Politiker Gerald Grosz bei seiner Verhandlung im April 2024 im Saal des Amtsgerichts Deggendorf.
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Gegen den österreichischen Populisten Gerald Grosz hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erneut Strafantrag stellen lassen.

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Söder stellt neuen Strafantrag gegen österreichischen Populisten

Söder stellt neuen Strafantrag gegen österreichischen Populisten

Das Amtsgericht Deggendorf hat den österreichischen Populisten Gerald Grosz bereits verurteilt. Wegen eines beleidigenden Zitats hat Ministerpräsident Markus Söder nun jedoch erneut Strafantrag gegen den 47-Jährigen stellen lassen.

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Die Staatskanzlei von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat Strafantrag gegen den österreichischen Rechtspopulisten Gerald Grosz gestellt. Das Ermittlungsverfahren wird von der Generalstaatsanwaltschaft München geführt, wie die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Im Raum steht der Vorwurf der Beleidigung – Grosz ist deswegen schon einmal verurteilt worden.

Nicht die erste Verbalattacke gegen Söder

Im konkreten Fall geht es um einen Auftritt des früheren FPÖ-Politikers Grosz in einer österreichischen Fernsehsendung aus dem Jahr 2023. Darin hatte der 47-Jährige über Söder gesagt, "dass es der größte Trottel ist", der ihm "je in seinem ganzen Leben begegnet ist".

Grosz war bereits als Gast beim politischen Aschermittwoch der AfD Anfang 2023 in Niederbayern ausfällig gegenüber Söder geworden und hatte den bayerischen Ministerpräsidenten unter anderem als "Södolf" bezeichnet. Das Amtsgericht Deggendorf hat Grosz deshalb zu einer Geldzahlung von knapp 15.000 Euro verurteilt.

Gegen das Gerichtsurteil ging er in Berufung, ein Termin für diese Verhandlung ist nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bisher nicht bekannt. Zuvor hatte Grosz, der in Deutschland der AfD nahesteht, einen weiteren Strafbefehl über 36.000 Euro erhalten. Auch dagegen hatte er Einspruch eingelegt.

Grosz soll auch beim Gillamoos auftreten

Grosz geht davon aus, dass die von ihm getroffene Aussage durch das Recht auf freie Meinungsäußerung im politischen Diskurs gedeckt ist. Politiker müssten im Rahmen der Machtkritik bereit sein, mehr einzustecken als Privatpersonen. Die Bayerische Staatskanzlei wollte sich nicht zu der Angelegenheit äußern.

Der Rechtspopulist wird am kommenden Montag beim politischen Frühschoppen auf dem Gillamoos-Volksfest erneut als Gast der AfD in Niederbayern erwartet. Der Strafantrag sei gestellt worden, wenige Tage, nachdem die Pläne für den neuerlichen Auftritt bekanntgegeben worden seien. "Das stinkt nach vorauseilendem Gehorsam oder gar einer Weisung und unerlaubter Einflussnahme auf die Justiz", teilte Grosz daraufhin mit.

Mit Informationen von dpa

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