Die Grünen hatten die Staatsregierung aufgefordert, den vom Landratsamt Oberallgäu angeordneten Sofortvollzug für den Neubau der Scheidtobelbahn im Allgäuer Skigebiet Fellhorn und die dazugehörigen Pistenumbauten auszusetzen. Außerdem verlangten sie eine Anpassung der Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren bei Seilbahn- und Skipistenprojekten an europarechtliche Vorgaben. Der Umweltausschuss hat den Antrag nun abgelehnt.
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Grüne sprechen von Präzedenzfall
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Johannes Becher, sprach im Ausschuss von einem Präzedenzfall. Aus seiner Sicht zeige das Fellhorn-Projekt, wozu das Dritte Modernisierungsgesetz in der Praxis führe. Aus seiner Sicht gingen mit dem Wegfall einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch eine Gesamtbetrachtung der Eingriffe und Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten verloren.
CSU: Naturschutz bei Modernisierungsgesetz nicht angetastet
Der Ausschussvorsitzende Alexander Flierl (CSU) entgegnete, über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung hätten die Gerichte zu entscheiden, nicht der Landtag. Was der Ausschuss leisten könne, sei eine politische Bewertung. Er warf den Grünen vor, den Fall unzulässig mit dem Dritten Modernisierungsgesetz zu verknüpfen. Laut Flierl habe es bei den entscheidenden Bereichen keine Änderungen gegeben; der Schutz von Natur, Arten und Landschaft sei nicht angetastet worden.
Freie Wähler verteidigen Vorhaben
Die Freien Wähler verteidigten das Vorhaben. Aus ihrer Sicht dient der Neubau auch der Besucherlenkung; der Rückbau der alten Bahn sei vorgesehen. Die Pistenmaßnahmen brächten nach ihrer Darstellung nicht nur qualitative Verbesserungen für Wintersportler, sondern auch ökologische Vorteile. Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Fortschritt seien kein Widerspruch.
Streit geht vor Gericht weiter
Aus dem Umweltministerium hieß es im Ausschuss, die Vorgänge seien geprüft worden; Gründe für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten gebe es nicht.
Der Streit um das Projekt am Fellhorn geht vor Gericht weiter. Naturschutzverbände kritisieren den Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung seit längerem scharf. Der bayerische Landesbund für Vogelschutz hat bereits eine Klage im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg angestoßen.
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