Das Amtsgericht Mühldorf hat den ehemaligen Kämmerer der Stadt Mühldorf am Inn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe über seine Verteidiger vollumfänglich zugegeben: Untreue in 36 Fällen, Betrug in acht Fällen, Körperverletzung in drei Fällen, Beleidigung und sexuelle Belästigung.
Rechtsgespräch: Geständnis gegen mildere Strafe
Vorangegangen war ein Rechtsgespräch: Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten gemeinsam einen Strafrahmen zwischen acht und elf Monaten Freiheitsstrafe fest. Dafür zeigte sich der Angeklagte geständig und die Staatsanwaltschaft verzichtete auf die Verfolgung des Vorwurfs der Nötigung und der Untreue-Fälle unter 50 Euro.
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und 5.000 Euro Wertersatz. Das Gericht folgte allerdings der Verteidigung, mit acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung – ohne Wertersatz. Das Urteil ist erst nach Ablauf einer einwöchigen Frist rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung wollen Rechtsmittel einlegen.
Interne Hinweise lösen Sonderprüfung aus
Bis Herbst 2021 war der Beamte rund 20 Jahre lang als Kämmerer für die Finanzen der Stadt Mühldorf verantwortlich gewesen. Dann stießen interne Hinweise eine Sonderprüfung des Kommunalen Prüfungsverbands an. Der Angeklagte wurde zunächst zwangsbeurlaubt und im Dezember 2024 dann suspendiert. Auch sein damaliger Stellvertreter, der nicht verbeamtet war, arbeitet mittlerweile nicht mehr für die Stadt.
Unangemessene Essenseinladungen und Ausstattung
Der frühere Kämmerer und sein Stellvertreter hatten sich gegenseitig Ausgaben freigegeben, die eigentlich nicht über die Stadtkasse hätten laufen dürfen – etwa für Mittagessen oder nicht angemessene Ausstattung wie Elektrogeräte.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst 289 Fälle von 2017 bis 2021 angeklagt, mit einer Schadenssumme von rund 12.300 Euro. Frühere Fälle waren strafrechtlich bereits verjährt. Im Rechtsgespräch stimmte sie dann jedoch zu, nur die Fälle über 50 Euro zu verfolgen. Dadurch bezieht sich das Urteil nur auf 36 Fälle von Untreue. Die Staatsanwaltschaft schätzte deren Schadenssumme auf rund 5.000 Euro. Der entstandene Gesamtschaden, auch vor 2017, dürfte allerdings deutlich höher sein.
Arbeitszeitbetrug und Untreue als "Kern" des Verfahrens
Der frühere Kämmerer beging im September und Oktober 2021 außerdem acht Mal Arbeitszeitbetrug und nahm private Termine während der Arbeitszeit wahr. Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Untreue und den Betrug als "Kern" des Strafverfahrens – auch wenn vermutlich das Verhalten des Angeklagten gegenüber seinen Mitarbeitenden der Anlass gewesen sei.
Seinen Stellvertreter schlug der frühere Kämmerer etwa mit einer Aktenmappe auf den Unterarm, nahm ihn in den Schwitzkasten und bedachte ihn regelmäßig mit einem Schmählied. Einer Mitarbeiterin massierte er ungefragt den Nacken und nannte sie "Schatzi". Was Körperverletzung, Beleidigung und sexuelle Belästigung angehe, befänden sich diese Taten jedoch am untersten Rand, so der Vorsitzende Richter.
Angeklagter zeigt Reue
Der Angeklagte selbst sagte, dass er heute manche Dinge nicht mehr so machen würde, wie er sie gemacht habe. Vielleicht habe er auch durch die lange Zeit in der Arbeit manche Dinge über- oder unterschätzt. Seit der – für ihn – überraschenden Beurlaubung 2021 habe er psychische Probleme und sei deshalb auch in Behandlung.
Das Gericht rechnete ihm die lange Verfahrensdauer positiv an: 2021 starteten die Ermittlungen. Im Februar 2025 begann vor dem Amtsgericht schon einmal ein Prozess. Der wurde dann allerdings ausgesetzt. Mit neuen Verteidigern startete er nun erneut – und endete mit einer Verurteilung.
"Es geht für unseren Mandanten um viel"
"Es geht für unseren Mandanten um viel", sagte einer der beiden Verteidiger des Angeklagten zu Prozessbeginn. Denn vom Urteil des Amtsgerichts hängt auch ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten ab. Das ist derzeit ausgesetzt. Möglich wäre etwa eine Kürzung der Pensionsbezüge. Die Dienstbezüge wurden dem früheren Kämmerer bereits im Dezember 2024 gekürzt, um 30 Prozent auf aktuell 3.800 Euro pro Monat.
Die Landesanwaltschaft Bayern – die Disziplinarbehörde für Beamte – hatte schon 2018 einmal eine Disziplinarverfügung gegen den ehemaligen Kämmerer erlassen. Diese scheiterte jedoch letztendlich vor dem Verwaltungsgerichtshof, weil dieser das vorgeworfene Verhalten als außerdienstlich und damit nicht disziplinarisch sanktionierbar wertete.
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