Eingang zum Justizgebäude in Weiden.
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Überraschende Wende im "Champagnerprozess" vor dem Landgericht Weiden. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde aufgehoben (Symbolbild)
Bildrechte: BR/ Christiane Pilz
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Überraschende Wende im "Champagnerprozess" vor dem Landgericht Weiden. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde aufgehoben (Symbolbild)

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"Champagnerprozess" in Weiden – Angeklagter aus U-Haft entlassen

"Champagnerprozess" in Weiden – Angeklagter aus U-Haft entlassen

In einem Weidener Restaurant wurde 2022 eine Champagner-Flasche ausgeschenkt, die flüssiges Ecstasy enthielt. Ein Mann starb, sieben Personen wurden verletzt. Jetzt kommt der Angeklagte, der die Flaschen gelagert haben soll, auf freien Fuß.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Im sogenannten "Champagnerprozess" in Weiden ist am Nachmittag der Angeklagte aus der U-Haft entlassen worden. Nachdem am Freitagnachmittag der Hauptbelastungszeuge ausgesagt hatte, hat das Landgericht Weiden den Haftbefehl gegen den 46-jährigen Niederländer aufgehoben.

Hauptbelastungszeuge mit widersprüchlichen Angaben

Der Hauptbelastungszeuge, ein 37 Jahre alter Pole, erinnerte sich sehr wenig und machte vor Gericht widersprüchliche Angaben – im Gegensatz zu seinen Aussagen während der Ermittlungen.

Noch im Gerichtssaal nahmen der Vater des Niederländers und weitere Angehörige den 46-Jährigen nach eineinhalb Jahren Haft in Empfang. Zu den nächsten Verhandlungstagen wird er nicht aus dem Gefängnis vorgeführt, sondern kann allein anreisen.

Niederländer soll Champagnerflaschen gelagert haben

Der Angeklagte soll die Rolle des Lageristen der Champagnerflaschen im niederländischen Arnheim gehabt haben. Er selbst sagte zu Beginn des Prozesses, ihm seien die Flaschen gestohlen worden.

Die Flaschen mit flüssigem Ecstasy statt Champagner wurden weiterverkauft. Im Februar 2022 trank eine Freundesrunde in einem Weidener Lokal aus einer dieser Flaschen. Ein Mann starb, mehrere weitere Personen wurden schwer verletzt und haben bis heute körperliche Einschränkungen.

Richter: Kein dringender Tatverdacht mehr

Die Beweislast sei zu dünn, um eine U-Haft weiterhin aufrecht zu erhalten, argumentierten die Verteidiger des Mannes. In der kommenden Woche soll noch ein Zeuge aussagen, dann könnten Plädoyers und Urteil folgen.

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