Ex-Polizistin Maja S. mit ihrem Anwalt (l.) im Sitzungssaal des Landgerichts Traunstein.
Ex-Polizistin Maja S. mit ihrem Anwalt (l.) im Sitzungssaal des Landgerichts Traunstein.
Bild
Ex-Polizistin Maja S. mit ihrem Anwalt (l.) im Sitzungssaal des Landgerichts Traunstein.
Bildrechte: Julia Ley/BR
Schlagwörter
Bildrechte: Julia Ley/BR
Audiobeitrag

Ex-Polizistin Maja S. mit ihrem Anwalt (l.) im Sitzungssaal des Landgerichts Traunstein.

Audiobeitrag
>

15-Jährige vergewaltigt: Ex-Polizistin zu Haftstrafe verurteilt

15-Jährige vergewaltigt: Ex-Polizistin zu Haftstrafe verurteilt

Das Landgericht Traunstein hat eine Ex-Polizistin unter anderem wegen Vergewaltigung zu einer Haft von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die trans Frau soll im August 2025 die damals 15-jährige Tochter einer Freundin vergewaltigt haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Urteil am Landgericht Traunstein: Die inzwischen vom Dienst suspendierte Polizeibeamtin Maja S. muss unter anderem wegen Vergewaltigung, Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung und des Besitzes von Aufnahmen, die sexuelle Gewalt an Kindern zeigen, drei Jahre und drei Monate in Haft. Zudem verliert sie, wenn das Urteil rechtskräftig wird, nicht nur ihren Beamtenstatus, sondern auch ihre Pensionsansprüche. 

Vollumfängliches Geständnis zu Prozessbeginn in Traunstein

Die 55-jährige trans Frau hatte gleich zu Beginn des Verfahrens ein vollumfängliches Geständnis abgelegt: Sie habe die damals 15-jährige Tochter einer Freundin bei einem gemeinsamen Ausflug vergewaltigt. Nach Überzeugung der Kammer folgte Maja S. der Jugendlichen im August 2025 in die Toilette eines Fast-Food-Restaurants an der Autobahnraststätte Irschenberg, drängte sich in die Kabine, sperrte ab und vergewaltigte sie.

Die beiden hatten öfter gemeinsam Ausflüge unternommen. Die Jugendliche war offenbar fasziniert von dem Auftreten der älteren Maja S., ihrem Polizeiberuf, ihren getunten Autos und Motorrädern. Schon ein Jahr zuvor hatte S. der fast 40 Jahre jüngeren Geschädigten eine pornographische Nachricht geschrieben.

Verhandlung weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Prozess verlief über weite Strecken unter Ausschluss der Öffentlichkeit, vor allem um die Geschädigte zu schützen. Ihre Großmutter schilderte schon während der ersten Verfahrenstage, wie belastend das Verfahren für ihre Enkelin sei: Die inzwischen 16-Jährige wollte nicht im selben Raum wie Maja S. aussagen. Das Gericht setzte sie deshalb in einen Nebenraum und schaltete sie per Video zu. Auch die Plädoyers und das letzte Wort der Angeklagten fanden nicht öffentlich statt.

Gleich zu Beginn hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung über einen Deal verhandelt: Sollte die Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegen, würde die Freiheitsstrafe dreieinhalb Jahre nicht überschreiten. Teil des Deals ist außerdem ein Täter-Opfer-Ausgleich, der erst ganz zum Schluss finalisiert wurde. Ursprünglich war neben einer Geldzahlung auch die Übergabe eines Motorrads von Maja S. an das Opfer im Gespräch. Das aber kam für das Opfer nicht in Betracht – das Motorrad würde sie immer an die Tat erinnern. Die 16-Jährige soll nun stattdessen insgesamt 11.000 Euro Schadensersatz von Maja S. erhalten.

Neben der Vergewaltigung verurteilte das Gericht Maja S. wegen des Besitzes von fast 2.000 Bildern und Videos, die sexuelle Gewalt an Kindern zeigen. Ein weiterer Vorwurf wegen des Erstellens von Tierpornografie wurde dagegen eingestellt. Denn, so der Vorsitzende Richter: Das Erstellen solcher Inhalte sei nur dann strafbar, wenn sie mit dem expliziten Ziel erstellt werden, weiterverbreitet zu werden. Dies ließ sich im konkreten Fall nicht sicher nachweisen.

Wie das Urteil gegen Maja S. einzuordnen ist

Für mediales Interesse sorgte seit Beginn des Prozesses die Person der Angeklagten: Maja S. ist trans und hat ihren früheren männlichen Geschlechtseintrag bereits vor Jahren ändern lassen. Auf das Urteil habe ihre Geschlechtsidentität allerdings keinen Einfluss, betonte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Die Angeklagte wäre genauso zu beurteilen gewesen, wenn sie ein anderes Geschlecht hätte.

Das Gericht hielt der Angeklagten allerdings strafmildernd zugute, dass sie gleich zu Beginn ein umfangreiches Geständnis abgelegt hatte. Außerdem sei sie durch eine teils diffamierende Berichterstattung und durch ihre Unterbringung in der Männerabteilung der JVA München besonderen Belastungen ausgesetzt: Sie werde dort immer wieder von männlichen Mitgefangenen bedroht und beleidigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!