Im Prozess um den Millionencoup mit gestohlenen Autoteilen sind am Montag in Landshut die Urteile gefallen. Die beiden Angeklagten wurden wegen schweren Diebstahls beziehungsweise Beihilfe zu Gefängnisstrafen verurteilt. Es war ein Millionencoup – für den mutmaßlich noch nicht alle Beteiligten zur Rechenschaft gezogen wurden.
Diebesgut: 300 Boxen mit wertvollen Autoteilen
Im Juni 2024 waren mehrere Männer mit mindestens drei Lkw auf das Gelände eines großen Logistikunternehmens in Wallersdorf im Landkreis Dingolfing-Landau eingedrungen. Sie erbeuteten insgesamt 300 Gitterboxen mit wertvollen Autoteilen für BMW-Fahrzeuge. Wert der Beute: fast acht Millionen Euro.
Ein Großteil der Autoteile wurde im Zuge der Ermittlungen in einer Lagergalle in Bulgarien sichergestellt. Es fehlte jedoch ein Teil der Beute – im Verkaufswert von knapp einer Million Euro.
Gefängnisstrafen für die Angeklagten – Einbruchsanleitung per Video
Einer der Haupttäter wurde vom Landgericht Landshut am Montag wegen schweren Diebstahls verurteilt: Der 44-Jährige muss sechs Jahre und zwei Monate in Haft. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Logistikunternehmens bekam wegen Beihilfe eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der 26-Jährige hatte wenige Tage vor dem Millionencoup per Video eine Anleitung geliefert, wie man mit Lkw nachts unerkannt auf das Gelände eindringen kann und wo die wertvollen Sachen liegen.
Die Vorsitzende Richterin machte in ihrer Urteilsbegründung deutlich, dass es den Tätern nicht allzu schwer gemacht worden sei, in das große Firmengelände einzudringen.
Haupttäter gestand die Tat – Polizei sucht weitere Mittäter
Als strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis des 44-Jährigen. Er hatte am letzten Verhandlungstag zugegeben, an dem Bandendiebstahl beteiligt gewesen zu sein. Das Gericht hoffte, auch an die Namen weiterer Tatbeteiligter zu kommen – allerdings vergeblich. Insgesamt waren bei dem nächtlichen Einbruch in die Logistikfirma wohl mindestens sechs Personen beteiligt. Die Ermittlungen nach weiteren Tatbeteiligten dauern an. Gegen die nun ergangenen Urteile können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
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