Es ist ein juristischer Teil-Erfolg für die Gegner des "Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern": Laut einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist zwar ein allgemeines Kooperationsgebot für Hochschulen mit der Bundeswehr zulässig. Darüber hinaus aber dürften die Hochschulen nicht verpflichtet werden, mit Einrichtungen der Bundeswehr zusammenzuarbeiten, wenn das Wissenschaftsministerium die Notwendigkeit im Interesse der nationalen Sicherheit feststellt.
Der Verfassungsgerichtshof teilte mit, die entsprechende Regelung im Gesetz verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip und die Wissenschaftsfreiheit. Damit sei sie nichtig. Für eine Vorschrift mit spezifischem Verteidigungsbezug fehle dem bayerischen Gesetzgeber die Kompetenz. Diese liege nach dem Grundgesetz allein in der Verantwortung des Bundes.
Jungoffiziere dürfen weiter an Schulen
Das Bundeswehrgesetz war von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in der schwarz-orangen Koalition vorangetrieben worden und trat vor rund 20 Monaten in Kraft. Im vergangenen Jahr zog ein breites Bündnis aus Politik, Gewerkschaften und Friedensorganisationen vor den Verfassungsgerichtshof. Dieser Klage gaben die Richter nun teilweise statt.
Bestehen bleiben kann im Gesetz dagegen die Regelung, die Hochschulen sogenannte Zivilklauseln untersagt. Das bedeutet: Hochschulen dürfen ihre Einrichtungen nicht verpflichten, ausschließlich für friedliche und zivile Zwecke zu forschen. Damit wird laut Verfassungsgerichtshof keineswegs militärischen Stellen ein eigenmächtiger Zugriff auf fremde Forschungsergebnisse ermöglicht. Vielmehr könne der Inhaber der Erfinderrechte nicht daran gehindert werden, seine Forschung auch für militärische Zwecke zu nutzen. Das Gesetz begünstige also sogar die Freiheit individueller wissenschaftlicher Betätigung.
Unbegründet ist aus Sicht der Richter die Klage gegen eine Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendoffizieren. Es ist nicht ersichtlich, dass ein Schulunterricht über Themen aus der Sicherheits- und Verteidigungspolitik unter Mitwirkung der Bundeswehr die Glaubens- und Gewissensfreiheit von Eltern, Schülern und Lehrkräften verletzen könnte. Zulässig bleibt den Angaben zufolge auch der Auftritt von Karriereberatern der Bundeswehr bei Schulveranstaltungen zur Berufsorientierung.
Minister: In der Praxis "keine Relevanz"
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) teilte auf BR-Anfrage mit, der vom Gericht beanstandete Teil habe in der Praxis "gar keine Relevanz". In Bayern strebten Hochschulen eine Kooperation mit der Bundeswehr ohnehin freiwillig an – "aus Überzeugung". Es gehe nicht um Militarisierung der Forschung, sondern um "Forschung für unsere Sicherheit".
Der Verfassungsgerichtshof habe aber sowohl das Kooperationsgebot als auch das Zivilklauselverbot in vollem Umfang bestätigt. "Das ist Rückendeckung von höchster Stelle", sagte Blume. Die individuelle Wissenschaftsfreiheit werde durch das Gesetz in keiner Weise eingeschränkt. Im Gegenteil: "Das Gesetz erweitert die Handlungsspielräume der Wissenschaft und schränkt sie gerade nicht ein."
Kläger: "Großer Erfolg"
Aus Sicht der Klägerinnen und Kläger wurde mit der Entscheidung der gravierendste Eingriff in die Autonomie der Hochschulen gekippt. Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Martina Borgendale, sprach von einem "großen Erfolg", die Wissenschaftsfreiheit werde gestärkt. Zugleich bedauerte sie, dass die Verpflichtung der Schulen zu Auftritten von Jungendoffizieren möglich bleibt. Für die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Bayern e.V. (DFG-VK) ist das Urteil ein "wichtiger Schritt gegen die zunehmende Militarisierung von Bildung und Wissenschaft".
Linken-Landessprecher Martin Bauhof betonte: "Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich, denn das bedeutet, die Hochschulen können nicht dazu gezwungen werden für die Bundeswehr zu arbeiten." Zugleich bedauerte auch er, dass die Bundeswehr weiterhin an Schulen werben darf. Die Rechtsanwältin des Bündnisses, Adelheid Rupp, sieht einen wichtigen Erfolg für das Rechtsstaatsprinzip. Das Urteil zeige deutlich, "dass der Freistaat Bayern seine Zuständigkeiten überschritten hat".
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