Mitten in Ingolstadt hat im vergangenen Oktober ein 35-jähriger Afghane seine von ihm getrenntlebende Ehefrau mit einem Messer attackiert. Die acht Zentimeter langen Klinge traf vor allem ihre Oberschenkel, aber auch ihren Bauch, ihren Rücken und die Hände. Die heute 28-Jährige war auf dem Weg zum Jugendamt, um dort über das Sorgerecht für die vier gemeinsamen Kinder zu sprechen. Vor dem Angriff hatte das Paar immer wieder Eheprobleme. Die Frau lebte zweimal für einige Wochen im Frauenhaus. Der Ehemann war vorbestraft wegen häuslicher Gewalt. Seine Frau hat ihn vor Gericht trotzdem in Schutz genommen. Er muss jetzt für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis.
Täter wollte Trennung verhindern
Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann mit Tötungsabsicht und aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat. Das sei klar aus den Chatnachrichten hervorgegangenen, die der Mann wenige Tage vor der Tat seiner Frau geschickt habe. In denen hatte er sie massiv beleidigt und bedroht.
Er habe an diesem Tag verhindern wollen, dass seine Frau die Trennung offiziell mache und er wollte sie bestrafen, dafür, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen wolle. Dass er das Messer an diesem Tag dabei gehabt habe, sei kein Zufall gewesen, so der vorsitzende Richter. Als er 14-mal auf sie einsticht, habe er ihren Tod billigend in Kauf genommen. Im Anschluss sei er nicht aktiv geworden, um seiner Frau zu helfen.
Verteidigung sieht keine Tötungsabsicht
Mit dem Urteil folgte das Gericht in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte elfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung dreieinhalb Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung. Da der Angeklagte nicht die Absicht gehabt habe, seine Frau zu töten, sondern sie lediglich daran hindern wollte, ins Jugendamt zu gehen. Der Verteidiger teilt mit, man werde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
"Dass die Frau heute noch lebt, ist pures Glück"
Dass die Frau heute noch lebe, sei pures Glück, reiner Zufall, davon sind die Kammer und die Staatsanwaltschaft überzeugt. Laut Gutachterin hat der Mann mindestens 14 mal auf die Mutter seiner vier Kinder eingestochen. Dabei hatte er keine lebenswichtigen Organe getroffen. Allerdings habe die Frau etwa einen Liter Blut verloren, so dass sie gestorben wäre, wenn nicht schnell medizinische Hilfe eingetroffen wäre.
Mann und Frau sind gleichberechtigt
Der Richter betonte, dass auch generalpräventive Gesichtspunkte eine Rolle gespielt haben. "Frauen, die bei uns in Deutschland leben, müssen sich sicher sein, dass unsere Wertvorstellungen gewährleistet sind und wenn diese verletzt werden, dass es dann auch zu Bestrafung kommt“, so der Richter. Im Vorfeld hat der angeklagte Afghane gesagt, wenn er in Afghanistan gewesen wäre, dann wäre alles ganz anders gelaufen. Der Richter machte klar: "Wir sind hier nicht in Afghanistan, wir sind in Deutschland. Beide leben seit über zehn Jahren in Deutschland. Hier gelten unsere Wertvorstellungen. Mann und Frau sind gleichberechtigt.“
Das Paar wurde in Afghanistan verheiratet und kam dann nach Deutschland. Gemeinsam haben sie vier Kinder. Immer wieder gab es Eheprobleme, da die 28-jährige Ehefrau einen westlichen Lebensstil führte.
"Ich wollte meine Frau nicht töten"
Nach Ende der Plädoyers hatte sich der Anklagte nochmals entschuldigt: "Mir tut es leid. Ich wollte meine Frau nie töten. Es tut mir leid", sagte er vor Gericht. Während der Verhandlung saß er stets mit gesenktem Kopf und hielt die Hände vor sein Gesicht. Bei dem Verlesen eines Gutachtens mit den Verletzungen seiner Frau weinte er.
Sein Verteidiger hatte ein deutlich geringeres Strafmaß gefordert – mit der Begründung: Der Angeklagte wollte seine Frau daran hindern, zum Jugendamt zu gehen und das Sorgerecht zu klären. Das Messer habe er "aus Versehen dabeigehabt", weil er am Tag zuvor für seine Kindern in einem Park Obst geschnitten hätte.
Opfer nimmt ihren Mann in Schutz
Die Frau trat in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Zum Auftakt hatte sie ausgesagt, dass sie bereits vor der Tat im Oktober zwei Mal mit ihren Kindern im Frauenhaus war, jeweils nach Streit mit ihrem Mann, weil sie die Ganzkörper-Verschleierung nicht tragen wollte, auf die er über all die Jahre ihrer Ehe bestanden hätte. Bei diesen Gelegenheiten habe sie ihr Mann geschlagen, einmal mit der Faust auch auf den Kopf und den ganzen Körper. In den Tagen vor der Messer-Attacke habe sie Angst vor ihm gehabt, weil er sie in Sprachnachrichten massiv beleidigt und bedroht hatte.
Dennoch erklärte sie ausdrücklich, dass sie "nicht möchte, dass er bestraft wird". Auf Nachfrage des Richters erklärt sie, dass sie nicht glaubt, dass ihr Mann sie durch die Stiche töten wollte. Sie hätten elf Jahre zusammengelebt und nie zuvor habe er ein Messer in die Hand genommen. Er sei zwar ein Mann, der leicht wütend werde, aber das dauere meist nur rund zehn Minuten. Außerdem liebe er sie. Er habe ihr erklärt, dass sie während seiner Wutanfälle nichts sagen solle, um ihn nicht noch wütender zu machen. Danach habe er sie oft gestreichelt. "Wenn er wütend ist, weiß er nicht, was er sagt oder tut. Das meint er dann auch nicht so", sagte sie vor Gericht. Während der Verhandlung weinte sie immer wieder und musste auch teilweise den Gerichtssaal verlassen.
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