Eine reine Parteiveranstaltung in den Räumen des Landtages abzuhalten, ist untersagt. Das widerspricht der strikten Trennung von Parteien und Staat. Nun soll die AfD genau das getan haben. Dafür wurde sie vom Landtagsamt per Brief verwarnt – im Wiederholungsfall droht ein Ordnungsgeld. Zunächst hatten das Straubinger Tagblatt und die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet.
AfD: Parteivorstandssitzung im Landtag?
Am 14. Juli diesen Jahres hatte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Christoph Maier, den Raum "Nordarkaden" im Landtag reserviert. 18 Menschen finden dort Platz. Einige Gäste waren an der Pforte angemeldet. Mandatsträger des Landtages sowie anderer Parlamente bekommen – bei entsprechendem Dienstausweis – auch so Zutritt zum Landtag. Sie müssen sich also nicht anmelden - das gilt beispielsweise für die Bundestagsabgeordneten im Landesvorstand. Als die Landtagsverwaltung von der angeblichen Landesvorstandssitzung in ihren Räumen erfuhr, wurde die AfD-Fraktion darauf hingewiesen, dass es untersagt ist, die Gebäude des Bayerischen Landtages für Parteizwecke zu nutzen.
Verstoß gegen Verfassung und Hausordnung
Hintergrund sind das verfassungsrechtliche Verbot der indirekten Parteienfinanzierung sowie die Hausordnung des Landtages. Es folgte der Hinweis, dass bei einem erneuten Verstoß ein Ordnungsgeld gegen die AfD-Fraktion verhängt werden kann. Auch die Fraktionsvorsitzende der AfD wurde darüber informiert: "Damit soll gewährleistet werden, dass die gesamte Fraktion hierüber in Kenntnis gesetzt wird und, die Abgeordneten sich zukünftig nicht mehr auf eine etwaige Unkenntnis berufen können", hieß es seitens der Landtagsverwaltung.
AfD: Thema abgeschlossen
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Christoph Maier, reagierte schriftlich: "Die Landtagsverwaltung hat die AfD-Fraktion über den Sachverhalt informiert. Damit ist die Angelegenheit beiderseitig abgeschlossen." Und weiter heißt es: Es handele sich um ein typisches Sommerloch-Thema, das von den wahren Problemen unseres Landes ablenken solle.
Strikte Trennung von Staat und Parteien
Im Endeffekt geht es darum, die gebotene, strikte Trennung von staatlichen Organen und den Parteien einzuhalten. Das Parlament soll nicht als "verlängerte Parteizentrale" genutzt werden können. Das würde jene Parteien benachteiligen, die nicht im Parlament vertreten sind.
Im Video: AfD - Ermahnung wegen Sitzung im Maximilianeum
Der AfD-Parteivorstand soll im Maximilianeum eine Sitzung abgehalten haben, obwohl der Landtag nicht für Parteizwecke genutzt werden darf.
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