(Archivbild) Das Nürnberger Justizgebäude am Tag der Urteilsverkündung im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher.
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(Archivbild) Während der Urteilsverkündung wird das Gerichtsgebäude, in dem der Internationale Militärgerichtshof tagte, streng bewacht.
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(Archivbild) Während der Urteilsverkündung wird das Gerichtsgebäude, in dem der Internationale Militärgerichtshof tagte, streng bewacht.

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Vor 80 Jahren: Urteil im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess

Vor 80 Jahren: Urteil im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess

Vor 80 Jahren verkündete das internationale Militärtribunal in Nürnberg die Urteile gegen die sogenannten Hauptkriegsverbrecher. Ein Prozess, der Geschichte geschrieben und die Grundlage für das heutige internationale Strafrecht gelegt hat.

Über dieses Thema berichtet: radioWelt am .

Am 30. September 1946 beginnt im Saal 600 des Nürnberger Justizgebäudes die zweitägige Urteilsverkündung im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, also gegen jenen Teil der Nazi-Elite, der sich nicht durch Flucht oder Suizid entzogen hat.

Angeklagt sind hochrangige NS-Funktionäre und Militärs, darunter Reichsfeldmarschall Hermann Göring, Hitlers langjähriger Stellvertreter Rudolf Heß und Ernst Kaltenbrunner, der Leiter des Reichssicherheitshauptamtes. Seine Behörde war die zentrale Schaltstelle der Nazi-Diktatur, hier wurde der millionenfache Mord organisiert.

Zwölf Todesstrafen, sechs Haftstrafen und drei Freisprüche

Über zehn Monate hat das Internationale Militärtribunal verhandelt, nun werden die Angeklagten einzeln vor den Richtertisch geführt. Der Vorsitzende Richter, der Brite Sir Geoffrey Lawrence, verkündet die Urteile: zwölf Mal die Todesstrafe, sechs Mal hohe Haftstrafen, drei Freisprüche. Mit dem Verfahren wollten die alliierten Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion nicht nur die Nazi-Größen zur Rechenschaft ziehen, sondern auch der Welt das Ausmaß der deutschen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg vor Augen führen.

Desinteresse und "aggressive Ablehnung" bei der deutschen Bevölkerung

Im Land der Täter wollen die meisten davon aber lieber nichts wissen. "Die Reaktion der Bevölkerung war ein Gemisch aus Desinteresse und aggressiver Ablehnung", sagt der Historiker Alexander Schmidt vom Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände in Nürnberg im Gespräch mit BR24.

Woher das Desinteresse rührt, ist leicht zu erklären: An den beispiellosen deutschen Verbrechen waren auch Millionen normale Deutsche beteiligt – als Täter, Mitwisser, Profiteure. Die Verhandlung im Saal 600 konfrontiert sie mit der eigenen Schuld und Verantwortung. Im Prozess geht es vor allem um deutsche Kriegsverbrechen und Massenmorde an Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen.

Historiker: Prozesse änderten vorerst nichts an fest verankertem Antisemitismus

Die Shoah ist kein eigener Anklagepunkt, kommt aber immer wieder zur Sprache, etwa beim Auftritt von Abraham Sutzkever im Februar 1946. Der bedeutendste jiddischsprachige Dichter seiner Zeit hat das Ghetto von Wilna überlebt und als Partisan gegen die Deutschen gekämpft. Als Zeuge schildert er Demütigungen, Folter und Massenerschießungen und die Morde an seiner Mutter und seinem neugeborenen Sohn.

Doch diese schrecklichen Tatsachenberichte fallen bei vielen Deutschen auf taube Ohren, sagt Historiker Schmidt. "Der Antisemitismus war 1945 natürlich nicht einfach verschwunden und auch die Antisemiten nicht. Eine erschreckend große Zahl von Menschen war immer noch der Überzeugung, dass am Krieg, am Prozess, am Kapitalismus die Juden schuld sind und dass die Amerikaner auch von Juden gesteuert würden."

Während Prozess: Shoah-Überlebende schmiedeten Rachepläne

Im Gegensatz zu den meisten Deutschen verfolgen die Überlebenden der Shoah den Nürnberger Prozess genau: Zehntausende von ihnen sind nach der Befreiung durch die Alliierten in Deutschland gestrandet. Unter ihnen ist auch der damals 21 Jahre alte Joseph Harmatz aus Wilna: Er schließt sich einer Gruppe an, die sich Nakam nennt – hebräisch für Rache. Das Schicksal ihrer ermordeten Angehörigen und Freunde vor Augen, wollen die Nakam-Mitglieder es den Deutschen heimzahlen: "Wir wollten mit Maschinengewehren und Handgranaten ins Gerichtsgebäude eindringen und den großen Helden ein Ende bereiten."

Doch die Aktion wird schließlich verworfen. Offenbar haben die Alliierten Wind davon bekommen und ihre Sicherheitsmaßnahmen verschärft. So geht der Prozess weitgehend störungsfrei über die Bühne, bis am 30. September 1946 die zweitägige Urteilsverkündung beginnt. Die zum Tode Verurteilten werden zwei Wochen später hingerichtet, ihre Asche wird in einen Nebenarm der Isar gestreut. Hermann Göring begeht einen Tag vor der angesetzten Hinrichtung Suizid. Die zu Gefängnisstrafen Verurteilten sitzen ihre Strafe im Kriegsverbrechergefängnis Spandau in Berlin ab.

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(Archivbild) Der Angeklagte Hermann Göring in seiner Zelle. Kurz vor seiner Hinrichtung begeht er Suizid.

Keine Reue bei den Angeklagten

Keiner der Angeklagten hat im Laufe des Verfahrens seine Schuld eingestanden. "Fast durch die Bank haben alle Angeklagten behauptet, sie hätten von dieser Judenverfolgung keine Ahnung gehabt. Das ist natürlich gelogen, aber diese Lüge hat die deutsche Bevölkerung bereitwillig aufgenommen", so Schmidt. Und noch eine Lüge hat sich lange gehalten in Deutschland: Dass der Nürnberger Prozess kein rechtsstaatliches Verfahren gewesen sei. Dabei war er die Geburtsstunde des Völkerstrafrechts. In Nürnberg wurde die Grundlage dafür gelegt, dass heute Kriegsverbrecher und Völkermörder weltweit verfolgt und bestraft werden.

Seit 2010 setzt sich in Nürnberg das "Memorium Nürnberger Prozesse" mit der Bedeutung des Verfahrens und seiner Nachfolgeprozesse auseinander.

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