In Bayern gilt die Schulpflicht – und die endet nicht mit dem persönlichen Reisewunsch der Familie, sondern mit dem letzten Schultag. Aus dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus heißt es dazu: Die Wochen und Tage vor den Ferien böten nicht nur die Gelegenheit, noch Inhalte zu festigen, sondern insbesondere auch zur Umsetzung der schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziele. Ein Sprecher bekräftigt: "Hier trainieren sie Eigenverantwortung, stärken die Klassengemeinschaft und erfahren Schule besonders als einen Ort des sozialen Miteinanders."
Meldung bei der Kreisverwaltungsbehörde
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist in der Bayerischen Schulordnung zwar grundsätzlich möglich, aber nur in begründeten Ausnahmefällen – und muss schriftlich beantragt werden. Ob ein begründeter Ausnahmefall gemäß der Vorschrift vorliegt, entscheidet die Schulleitung in eigener Verantwortung.
Günstigere Ticketpreise, die Reisekosten oder die Verfügbarkeit eines bestimmten Verkehrsmittels zum gewünschten Reiseziel zählen laut dem Bayerischen Staatsministerium ausdrücklich nicht dazu.
Bleibt ein Kind unentschuldigt fern, kann die Schule zunächst pädagogisch reagieren. Wirkt das nicht oder ist der Verstoß eindeutig vorsätzlich, meldet die Schule den Fall an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde – und es kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Strafen bis zu 1.000 Euro
Bußgelder für Schulpflichtverletzungen können bundesweit bis zu 2.500 Euro betragen. In Bayern sind bis zu 1.000 Euro möglich. Wie viel davon im Einzelfall tatsächlich verhängt wird, hängt unter anderem von der Anzahl der Fehltage und der durch die Tat erlangten Ersparnis ab – das entscheidet die zuständige Bußgeldstelle nach eigener Verwaltungspraxis.
Schon für den ersten zusätzlichen Ferientag liegt das Bußgeld in München demnach bei rund 250 Euro – und zwar für jeden Erziehungsberechtigten, der mitverantwortlich ist. Bei zwei Elternteilen sind das schnell 500 Euro zuzüglich Gebühren, für gerade einmal einen einzelnen Tag.
Wichtig dabei: Das gilt nicht nur für die vorzeitige Abreise, sondern genauso für eine verspätete Rückkehr. Allein im Jahr 2025 hat die Stadt München nach eigenen Angaben 186 Bußgeldbescheide wegen solcher Ferienverlängerungen erlassen. Gemeldet wird ein Verstoß in der Regel von der Schule oder von Grenzbehörden bei der zuständigen Bußgeldstelle.
Es wird nicht gezielt kontrolliert
Eine Passkontrolle findet ohnehin nur bei Flügen außerhalb des Schengen-Raums statt, zu dem die meisten europäischen Staaten zählen. Gezielte, flächendeckende Kontrollen speziell auf Schulpflichtverletzungen sind dabei aber nicht vorgesehen – eher fallen einzelne Fälle den Beamten zufällig auf, etwa im Rahmen der regulären Streifentätigkeit.
"Das ist keine polizeiliche Angelegenheit – wir stellen das nur fest und melden es der zuständigen Ordnungsbehörde, die sich dann der Sache annimmt", bestätigt Michael Tetzwald, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken. "Fällt uns ein Kind auf, das eigentlich noch in schulpflichtigem Alter sein müsste, wird kritisch nachgefragt." Konsequenzen zieht daraus aber nicht die Polizei selbst, sondern die zuständige Ordnungsbehörde.
Bei triftigem Grund mit der Schule absprechen
Am Ende ist es eine Rechnung, die selten aufgeht: Die Ersparnis durch eine frühere Abreise ist meist kleiner als das Bußgeld, das im Zweifel droht.
Wer aus Kostengründen früher in den Urlaub starten will, sollte sich das also besser zweimal überlegen und bei einem triftigen Grund stattdessen das offene und vertrauensvolle Gespräch mit der Schule suchen.
Im Audio: Arbeitsrechtler - Kein Recht auf Urlaub in den Ferien
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