Symbolbild: Im Sommer sind in der Isar zahlreiche Schlauchboote zu sehen.
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Symbolbild: Im Sommer sind in der Isar zahlreiche Schlauchboote zu sehen.
Bildrechte: picture alliance / imageBROKER | Martin Siepmann
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Betrunken im Schlauchboot vor Isar-Wehr – drei Anzeigen

Betrunken im Schlauchboot vor Isar-Wehr – drei Anzeigen

Beinahe wäre eine Gruppe im Schlauchboot am Sonntag in einem Isar-Wehr gekentert. Alle fünf Insassen konnten sich ans Ufer retten – doch drei von ihnen hatten laut Polizei zu viel Alkohol getrunken. Ihnen drohen nun Bußgelder und womöglich mehr.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Drei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 29 und 40 Jahren sind am Sonntag offenbar knapp einem Schlauchboot-Unfall in einem Isar-Wehr bei München entkommen. Wie das Münchner Polizeipräsidium heute mitteilte, hatte ein Zeuge die Einsatzzentrale über ein gekentertes Schlauchboot und fünf Menschen im Wasser informiert. Als die Polizei eintraf, hatten sich die fünf bereits eigenständig ans Ufer gerettet, während das Schlauchboot in einer Wasserwalze hängen blieb.

  • Zum Artikel: Baden, Grillen und Boot fahren an der Isar - Dos und Dont's
  • Warnschilder offenbar übersehen

    Laut dpa war das Schlauchboot mit der Gruppe darin gekentert. Die Polizei geht eher davon aus, dass die fünf das Boot verließen, weil es auf das gefährliche Wehr zusteuerte. Die Gruppe habe angegeben, die Schilder übersehen zu haben, nach denen das Befahren der Isar in diesem Bereich aus Sicherheitsgründen verboten ist. Das Schlauchboot wurde unversehrt geborgen.

    Promille-Grenze für Bootfahren überschritten

    Bei zwei Männern und einer Frau wurde laut Polizei ein Atemalkohol von rund einem Promille festgestellt. Auf die drei Schlauchbootfahrer kämen nun Anzeigen und ein Bußgeld zu. Zudem könne ihnen auch der Führerschein entzogen werden. Darüber muss dem Sprecher zufolge die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises entscheiden.

    Auf der Isar gilt laut der Bootsverordnung – wie im Straßenverkehr – eine Obergrenze von 0,5 Promille. Ab 1,1, Promille liegt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit vor, sondern eine Straftat. Neben Bußgeldern ab 350 Euro droht bei groben Verstößen der Entzug der Fahrerlaubnis.

    Mit Informationen von dpa

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