155 Meter hoch sollen die Gebäude werden, die ein Investor auf dem Paketpost-Areal im Münchner Stadtteil Neuhausen plant. Eine Bürgerinitiative will das verhindern und ein Limit von 60 Metern festlegen. Zum Vergleich: Die Türme der Münchner Frauenkirche sind knapp 100 Meter hoch. Das Bürgerbegehren der Initiative wurde jetzt aber vom Stadtrat ausgebremst.
Bürgerbegehren für unzulässig erklärt
Das Bürgerbegehren "HochhausStop" sei unzulässig, stellte das Gremium mehrheitlich fest. Es folgte damit einer Empfehlung der Verwaltung. Die Stadtjuristen hatten unter anderem erklärt, dass eine solche Höhenvorgabe zu strikt sei und dass dadurch die Hoheit der Stadt bei der Bauplanung beeinträchtigt würde. Auch seien Formulierungen in der Begründung des Bürgerbegehrens irreführend gewesen.
Initiatoren kündigen Klage an
Die Initiatoren um den CSU-Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper fürchten dagegen durch das Bauprojekt in der jetzt geplanten Form einen "Dammbruch", der eine Vielzahl weiterer Wolkenkratzer zur Folge haben könnte. Schon vor der Sitzung hatten sie angekündigt, dass sie klagen wollen, wenn der Stadtrat das Bürgerbegehren zurückweisen sollte – so wie nun geschehen.
OB Reiter will Stadt fortentwickeln
Für die Planungen an der Paketposthalle hat der Stadtrat Anfang des Jahres grünes Licht gegeben. In den zwei Türmen und sechs weiteren Gebäuden sollen unter anderem an die 1.200 Wohnungen entstehen. Wohnungen würden auch dringend gebraucht, betonte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) nun einmal mehr. Davon abgesehen wolle er auch weiter OB einer Stadt sein, die sich fortentwickle. Sollte die BI den Bürgerentscheid gerichtlich durchsetzen, will Reiter seine Haltung "nach außen ganz deutlich machen".
Hochhäuser nicht grundsätzlich ausschließen
2004 hatte es bereits einen Bürgerentscheid über Hochhäuser in München gegeben. Das Ergebnis damals: Neue Gebäude in der Innenstadt sollen nicht höher als die Türme der Frauenkirche - also maximal 100 Meter - sein. Das galt seitdem als Richtschnur. Im Zuge einer neuen Hochhausstudie entschied der Stadtrat 2023 jedoch, Hochhäuser in bestimmten Bereichen nicht grundsätzlich auszuschließen, sondern jeden Einzelfall nach festgelegten Kriterien zu prüfen. Für die Planungen an der Paketposthalle hat er dann Anfang des Jahres grundsätzlich Zustimmung erteilt.
Kritik an "Populismus" und "Angstbildern"
Befürwortet wird das Projekt auch von den Grünen/Rosa Liste, welche die Bürger trotzdem abstimmen wollten - über ein Ratsbegehren mit einer grundsätzlicheren Fragestellung, für das sie aber keine Mehrheit fand. Vom Bürgerbegehren der Bürgerinitiative distanzierten sie sich dagegen ausdrücklich. Die BI sei mit "blankem Populismus" und "unseriösen Angstbildern" auf Stimmenfang gegangen, so die Kritik.
Weil aber die Begründung der Verwaltung, warum das Begehren rechtlich unzulässig sei, für Nicht-Juristen schwer nachvollziehbar sein dürfte, will der Stadtrat für künftige Bürgerbegehren eine kostenfreie Beratungsmöglichkeit schaffen. Dort soll noch vor Beginn der Unterschriftensammlung die Zulässigkeit der Fragestellung geklärt werden.
Mit Material von dpa.
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