Menschen und Kamerateams in einem Gerichtssaal
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Ein Unternehmer und ein Apotheker müssen sich wegen Arzneimittelbetrugs vor Gericht verantworten.
Bildrechte: BR / Isabel Pogner
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Ein Unternehmer und ein Apotheker müssen sich wegen Arzneimittelbetrugs vor Gericht verantworten.

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Vorwurf des Bandenbetrugs: Prozess wegen Arzneimittelabgabe

Vorwurf des Bandenbetrugs: Prozess wegen Arzneimittelabgabe

Ein Unternehmer und ein Apotheker haben Medikamente an schwerkranke Patienten ausgegeben und erst nachträglich die Rezepte eingereicht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Bandenbetrug vor. Die Verteidigung spricht vom Handeln im Sinne der Patienten.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Seit Mittwoch stehen ein 66 Jahre alter Münchner Apotheker, ein 49 Jahre alter Nürnberger Unternehmer und jeweils ein Angestellter vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen "gewerbsmäßiger Bandenbetrug und vorsätzliche Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente an Nichtberechtigte" sowie Beihilfe dazu vor. Die Männer sollen sich dadurch laut Staatsanwaltschaft persönlich bereichert haben. Die Verteidigung bestreitet das und bringt vor, die Männer hätten im Sinne der schwerkranken Patienten gehandelt.

Versandweg im Sinne der Patienten abgekürzt?

Der Unternehmer soll als Großhändler Medikamente eingekauft und dann direkt über seine Firma an die Patienten ausgehändigt haben. Die hat sich auf die Versorgung und Betreuung schwerkranker Patienten spezialisiert. Die Medikamente hätten laut Arzneimittelgesetz über die Apotheke abgegeben werden müssen. Stattdessen habe er die Rezepte im Anschluss an den Apotheker geschickt und der habe sie dann über die Krankenkassen abgerechnet.

Zehn Millionen Euro Schaden bei Krankenkassen?

Den Krankenkassen sei dadurch laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von knapp zehn Millionen Euro entstanden. Die Verteidiger streiten das ab. Die Männer hätten stets den richtigen Patienten die richtigen Medikamente zum richtigen Zeitpunkt verabreicht. Den Krankenkassen sei dadurch kein Schaden entstanden, weil sie die Medikamente bei korrekter Abrechnung ja ebenfalls hätten zahlen müssen. Der abgekürzte Versandweg sei für die Patienten vor allem deshalb sinnvoll gewesen, weil manche Arzneimittellieferungen akut lebensnotwendig und in der Folge zeitkritisch gewesen seien.

Betrug oder nur ein Vergehen?

Das Gericht muss in den weiteren elf angesetzten Prozesstagen nun klären, ob es sich nur um formale Abrechnungsverstöße oder doch um Betrug handelt. Danach entscheidet sich, ob die Männer ein Verbrechen oder bloß ein Vergehen begangen haben.

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