Ängste, Sucht, Sorgen, über die man mit niemandem sonst spricht: In der Therapie öffnen sich Menschen und teilen in Praxen ihre intimsten Gedanken.
Vertrauen ist Voraussetzung
Für Angelina Spitzig ist deshalb entscheidend, dass das, was sie ihrer Therapeutin erzählt, die Praxis nicht verlässt. Die 25-Jährige ist seit zwei Jahren in psychotherapeutischer Behandlung. Sie hat eine Depression, litt an einer Panikstörung. Als sie von der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts hörte, sei sie zunächst "echt entsetzt" gewesen: Die Therapie sei ein geschützter Raum und sie frage sich, wieso man dort eindringen wolle.
Angesichts wachsender Bedrohungen durch Sabotage und Spionage sollen das für das Inland zuständige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der für das Ausland zuständige Bundesnachrichtendienst (BND) mehr Befugnisse erhalten. Der umstrittene Gesetzentwurf unterscheidet zwischen Berufsgeheimnisträgern: Ärztinnen und Psychotherapeuten fallen nicht unter denselben Schutz wie bestimmte andere Berufsgruppen. Unter besonderen Voraussetzungen kann eine nachrichtendienstliche Überwachung in Betracht kommen.
Bruno Waldvogel, Vizepräsident der Psychotherapeutenkammer Bayern, befürchtet Folgen für das Vertrauensverhältnis. "Es ist die Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit als Psychotherapeut, dass Patientinnen und Patienten uns vertrauen können", sagt er. Nur so könnten sie über Dinge sprechen, die mit großer Scham verbunden seien.
"Für manche Patienten nicht mehr ausreichend sicher"
Waldvogel erzählt von einem früheren Patienten, der in einer rechtsradikalen Gruppe engagiert gewesen sei und sich daraus zurückziehen wollte. In der Therapie habe er sich ihm anvertraut. "Er würde das möglicherweise nicht mehr machen, wenn er damit rechnen müsste, dass seine Berichte […] vom Nachrichtendienst abgehört werden."
Bei besonders ängstlichen, misstrauischen oder psychisch schwer kranken Menschen könne der Therapieraum "nicht mehr ausreichend sicher" sein. Im schlimmsten Fall könnten sie sich weniger öffnen, eine Behandlung abbrechen oder gar nicht erst in Betracht ziehen.
Das Innenministerium spricht von einem "unwahrscheinlichen Szenario"
Das Bundesinnenministerium sieht diese Gefahr hingegen nicht. Auf BR-Anfrage, dass ein Therapiegespräch tatsächlich überwacht werde, sei ein "unwahrscheinliches Szenario". Erst bei einer "qualifizierten Gefährlichkeit der aufzuklärenden Bedrohung" könne das Aufklärungsinteresse gegebenenfalls überwiegen.
Für höchstprivate Angelegenheiten würden besondere Grenzen gelten: Unter bestimmten Voraussetzungen wäre eine Überwachung unzulässig oder müsste unterbrochen beziehungsweise abgebrochen werden. Außerdem hätten Arztgespräche "im Übrigen keine wesentliche Bedeutung, da diese keine spezifischen Aufklärungsziele des BfV darstellen". Nach Darstellung des Ministeriums erweitere die Reform die Überwachungsbefugnisse gegenüber Berufsgeheimnisträgern nicht, sondern schränke sie eher ein.
Warum werden Berufsgruppen unterschiedlich geschützt?
Mark A. Zöller, Professor an der LMU und Experte für Nachrichtendienstrecht und Datenschutz, blickt im Interview mit BR24 kritisch auf den unterschiedlichen Umgang mit Berufsgeheimnissen: "Warum soll die Vertrauensbeziehung zu der Psychotherapeutin, dem Psychotherapeuten weniger schutzwürdig sein als zu Abgeordneten, Geistlichen oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten?" Überwachung erfolge nicht willkürlich, meint Zöller. Je schwerer der Eingriff sei, desto gewichtiger müsse auch der nachrichtendienstliche Anlass sein. Bereits die Möglichkeit, überwacht zu werden, könne jedoch als problematisch angesehen werden. Im Alltag werde diese für die meisten Menschen vermutlich nicht spürbar.
Gesetzentwurf sieht weitreichendere Überwachung vor
Der Entwurf sieht unter anderem Zugriff auf Überwachungskameras, Online-Durchsuchungen, Handy- und Kamerazugriffe, KI-gestützte Datenanalyse und biometrische Erkennung vor. Hier soll es nicht nur um den Gang in die Arztpraxis gehen, sondern auch um die Erweiterung von Überwachungsmöglichkeiten: Künftig wird der Einsatz der Software Palantir zur Vernetzung und Auswertung großer Datenmengen ermöglicht werden.
Angelina Spitzig hält es für unwahrscheinlich, selbst ins Visier eines Nachrichtendienstes zu geraten. Trotzdem würde sie sich überlegen, was sie in der Therapie erzählt: "Ich weiß jetzt nicht, ob ich das ansprechen würde, wenn es nicht sicher ist, ob abgehört wird oder nicht.“
Experten, wie Waldvogel und Zöller, und auch Bündnisse, wie das Aktionsbündnis für Psychotherapie oder die Ärztekammer, warnen vor den Änderungen. Für eine erfolgreiche Behandlung sei Vertrauen essentiell: Patientinnen und Patienten müssten auch das sagen können, was sie sonst niemandem erzählen.
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