"Egal wie sehr ich mich hier integriere, egal wie gebildet ich bin. Ich werde immer die Ausländerin sein und eine Julia Schneider wird viel mehr Chancen haben als ich." Humaira Waseem, 30-jährige Mutter von zwei Kindern ist Grundschullehrerin, in Deutschland geboren und aufgewachsen. Doch ihr ausländisch klingender Name bringt ihr Nachteile bei der Wohnungssuche, wie sie anhand eines Tricks beweisen konnte: Als sie sich mit ihrem echten Namen bewarb, bekam sie eine Absage. Die 30-Jährige probierte es nochmal, unter den Namen Schneider, Schmidt und Spieß – bei sonst identischen Angaben zu Einkommen und Beruf. Plötzlich wurden ihr Besichtigungstermine angeboten.
Deutscher Mieterbund Bayern kennt Fälle von Diskriminierung
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Immobilienmakler dürfen Wohnungssuchende nicht wegen ihrer ethnischen Herkunft benachteiligen, und können dafür auch haftbar gemacht werden. In dem konkreten Fall erhält die Frau Schadenersatz. Welche Folgen hat das Urteil für andere Wohnungssuchende und Makler in Bayern?
Dass Menschen mit ausländisch klingenden Namen bei der Wohnungssuche schlechtere Chancen haben, ist auch in Bayern seit Jahren Thema. Mieterberatungen berichten regelmäßig von entsprechenden Fällen, sagt Monika Schmid-Balzert vom Deutschen Mieterbund Bayern. "Erfahrungsgemäß tun sich Menschen mit ausländisch klingendem Nachnamen grundsätzlich schwerer auf dem Wohnungsmarkt."
Neue Haftung, stärkere Verantwortung für Makler
Ebenfalls häufig benachteiligt werden ihrer Erfahrung nach Senioren. Denn Vermieter seien der Meinung, die Rente steige eh nicht, weshalb sie keine Mieterhöhung geltend machen könnten. Zudem fürchteten sie, dass es Ärger gibt, wenn Menschen in der Wohnung sterben. In allen Fällen sieht Schmid-Balzert folgendes Problem: "Die Schwierigkeit ist die Beweislast, diskriminierendes Verhalten muss der Mieter selbst nachweisen, und das ist oft sehr schwierig."
Das Urteil aus Karlsruhe könnte dennoch Auswirkungen auf die Praxis haben. Denn erstmals ist klargestellt, dass auch Makler selbst für Diskriminierung haften, nicht nur Vermieter. Schmid-Balzert sieht darin ein wichtiges Signal: "Makler werden sich künftig sehr genau überlegen, wen sie zur Besichtigung einladen. Wenn Diskriminierung zu Schadenersatz führen kann, verändert das das Verhalten."
Immobilienbranche: "Keine Revolution, aber eine Klarstellung"
Auch in der bayerischen Immobilienwirtschaft wird die Entscheidung aufmerksam verfolgt. Der Immobilienverband IVD Süd sieht das Urteil weniger als Zäsur, sondern als Präzisierung bestehender Pflichten. Professor Stephan Kippes ordnet es so ein: "Wir sehen das Urteil nicht als großen Einschnitt, sondern als wichtige Klarstellung. Diese Linie haben wir als Verband schon lange vertreten."
Gleichzeitig betont Kippes, dass die Verantwortung der Makler damit noch deutlicher werde: "Makler stehen stärker in der Pflicht als zuvor. Das ist richtig und wichtig, um Diskriminierung, etwa wegen des Namens oder der Herkunft, weiter zurückzudrängen."
Nachweis der Diskriminierung: Hohe Hürden für Betroffene bleiben
Trotz des Urteils bleibt für Betroffene in Bayern eine zentrale Hürde bestehen: der Nachweis der Diskriminierung. Ohne dokumentierte Vergleichsfälle oder schriftliche Belege sei eine Klage kaum erfolgversprechend, betont der Mieterbund. "Wenn Mieter Diskriminierung belegen können, haben sie jetzt bessere Chancen auf Schadenersatz", sagt Schmid-Balzert. "Aber das führt nicht zu einem Mietvertrag." Ein Anspruch auf die Wohnung selbst entsteht nicht. Dennoch könnte das Urteil langfristig Wirkung entfalten, auch auf dem bayerischen Wohnungsmarkt.
Für Wohnungssuchende mit ausländisch klingenden Namen bedeutet das Karlsruher Urteil zumindest eines: Wer Diskriminierung nachweisen kann, bekommt Schadenersatz. Für Makler in Bayern gilt nun noch deutlicher als zuvor, dass Auswahlprozesse transparent und diskriminierungsfrei ablaufen müssen.
Im Video: Urteil zu Diskriminierung bei Wohnungssuche
Urteil zu Diskriminierung bei Wohnungssuche
Dieser Artikel ist erstmals am 29. Januar 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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