Man habe es hier mit einem "klaren Fall von Diskriminierung" zu tun, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch, bei der Verkündung des Urteils. Auch Makler müssten sich an das Benachteiligungsverbot im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz halten.
Was bedeutet das Urteil für alle Wohnungssuchenden? Wird es dadurch in Zukunft weniger Diskriminierung am Wohnungsmarkt geben? Diese Fragen hat BR24 mit Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin beim Deutschen Mieterbund Landesverband Bayern, besprochen. Wie man dem Phänomen des Alltagsrassismus begegnen und Diskriminierung abbauen kann, analysierte Autorin und Filmemacherin Mo Asumang. Das Video finden Sie oben eingebettet über diesem Artikel.
"Testing" als Indiz vor Gericht
Nach ihrer ersten erfolgreichen Anfrage unter "deutschem" Namen hatte sich Waseem an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt, die sie auf das sogenannte "Testing"-Verfahren hinwies. Dabei bewerben sich zwei Menschen um eine Wohnung, die sich in nur einem Merkmal unterscheiden – zum Beispiel Name oder Geschlecht. Die Ergebnisse könnten vor Gericht als Indiz für eine Benachteiligung anerkannt werden, sagt die Antidiskriminierungsstelle. Das hat der BGH mit seinem Urteil am Donnerstag bestätigt.
Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman begrüßt Urteil
Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, erklärte zum Urteil: "Ab jetzt kann man rechtssicher mit Testings überprüfen, ob man wegen des Namens, also wegen der Herkunft, abgewiesen wurde." Makler könnten sich außerdem nicht mehr hinter Wohnungseigentümern verstecken, wenn sie diskriminieren. Vom Gesetzgeber fordert Ataman, im Gleichbehandlungsgesetz auch diskriminierende Wohnungsanzeigen zu verbieten.
Mit Informationen von dpa
Im Video: Diskriminierte können künftig Schadenersatz verlangen
Makler werden es sich künftig gut überlegen, wem sie keinen Besichtigungstermin zuteilen.
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