Beim Handel mit Wohnmobilen haben die Verantwortlichen einer Rosenheimer Firma Banken, Kunden und Leasingunternehmen um rund vier Millionen Euro betrogen. Das Landgericht München II hat dafür nun einen 63-Jährigen zu vier Jahren und eine 36-Jährige zu drei Jahren Haft verurteilt.
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Die Wirtschaftskammer fand für das Vorgehen des faktischen Geschäftsführers sowie der Geschäftsführerin und Gesellschafterin deutliche Worte: Sie hätten eine bemerkenswerte unternehmerische Inkompetenz an den Tag gelegt und verwegene unternehmerische Entscheidungen getroffen.
Millionen versickerten im chaotischen Geschäftsbetrieb
Das eingegangene unternehmerische Risiko habe an Größenwahn gegrenzt, teilte das Gericht mit. Mit Ausnahme von 500.000 Euro, die der männliche Angeklagte für sich privat verwendet habe, habe die Kammer nicht aufklären können, wohin das Geld verschwunden sei. "Letztlich sind die Gelder in dem Geschäftsbetrieb verbrannt worden, der auf einem nicht ertragreichen Geschäftsmodell und chaotischer Buchhaltung beruhte."
Die beiden wurden deshalb unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Betrugs schuldig gesprochen. Dem Urteil lag eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zugrunde, nachdem die Angeklagten alles gestanden hatten.
Mit manipulierten Zahlen Banken, Kunden und Leasingfirmen getäuscht
Demnach war das oberbayerische Unternehmen seit Dezember 2022 insolvent, ein Insolvenzantrag wurde aber erst im Mai 2023 gestellt. Trotz der wirtschaftlichen Schieflage erschlichen die beiden bei fünf Banken Darlehen, indem sie unter Mitwirkung ihres Buchhalters mit manipulierten Geschäftsunterlagen ein florierendes Unternehmen suggerierten. Den Banken entstand dadurch ein Schaden von rund 1,6 Millionen Euro.
Darüber hinaus brachte das Paar Kunden um weitere gut zwei Millionen Euro und Leasingfirmen um 110.000 Euro. Bei einem Umsatz von sechs Millionen Euro sei ein Verlust von drei Millionen Euro erzeugt worden, bilanzierte die Kammer. Sie hielt den Angeklagten zugute, dass das Unternehmen "nicht von Anfang an auf Betrug angelegt" gewesen sei, sondern schlechtes Wirtschaften die Taten ausgelöst habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Derweil müssen die beiden weiter in Untersuchungshaft bleiben.
Mit Informationen von dpa
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