Im Oberallgäu muss ein Wolf künftig nicht erst Nutztiere reißen, bevor Jäger ihn ins Visier nehmen dürfen. Der Landkreis hat ein großes Weidegebiet in den Allgäuer Bergen ausgewiesen, in dem bis Ende Oktober der Abschuss eines Wolfs zulässig ist. Möglich macht das eine neue Regelung im Bundesjagdgesetz. Seit April ist der Wolf dort als jagdbare Art aufgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Landkreise Weidegebiete ausweisen, in denen die Wolfsbejagung auch bei einem ungünstigen Erhaltungszustand zulässig ist – auch vorbeugend.
Genau davon macht das Oberallgäu nun Gebrauch. Das ausgewiesene Gebiet umfasst knapp 70 Jagdreviere und große Teile der alpinen Weideflächen südlich von Immenstadt. Der entscheidende Punkt: Die Behörden müssen nicht erst warten, bis ein Wolf eine Herde gerissen hat.
Der Grund: Viele der Alpflächen sind steil und unübersichtlich. Einen wolfsabweisenden Zaun zu errichten, ist dort nach Einschätzung des Landratsamts und der sogenannten Weideschutzkommission entweder nicht möglich oder nicht zumutbar.
Erst einmal darf nur ein Wolf erlegt werden
Freie Jagd auf den Wolf gibt es trotzdem nicht. Zunächst darf lediglich ein Tier geschossen werden. Ist dieser Abschuss erfolgt, muss die Jagd im gesamten ausgewiesenen Gebiet unverzüglich beendet werden. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. Oktober 2026. Geht es nach dem Landratsamt, soll es dabei nicht bleiben: Künftig könnte die Verfügung jedes Jahr zum Beginn der Sommersaison neu erlassen werden.
"Ich glaube, dass es ein gutes Mittel ist, das Ganze mit Maß und Ziel machen zu können", sagt Landrat Christian Wilhelm (Freie Wähler). Dabei gehe es ausdrücklich nicht um einen bestimmten Wolf, der derzeit Vieh reiße. Die Verfügung sei zudem unabhängig vom letzten Nutztierriss im Oberallgäu im April erlassen worden. "Am Ende ist die Allgemeinverfügung nur die Umsetzung des neuen Jagdgesetzes, wir tun also nur das, was der Gesetzgeber vorgeschrieben hat", sagt Wilhelm. Der Landkreis wolle die neuen Möglichkeiten vorsorglich nutzen und dabei die Verhältnismäßigkeit wahren.
Damit geht das Oberallgäu einen etwas anderen Weg als andere Landkreise im Alpenvorland. Dort seien teilweise nicht-öffentliche Bescheide an Jagdreviere verschickt worden, sagt Wilhelm. Im Oberallgäu hingegen sei das gesamte ausgewiesene Gebiet in einer Allgemeinverfügung benannt, das sei transparent und unbürokratisch.
Für die Älpler geht es um mehr als Bürokratie-Abbau
Zuspruch bekommt der Landkreis vom Alpwirtschaftlichen Verein Allgäu, der nach eigenen Angaben rund 700 Alpgebiete vertritt. Geschäftsführer Fabian Höß beschreibt die Stimmung unter den Älplern als angespannt. Die Angst vor einem Wolfsriss sei ständig präsent. Besonders belastend sei das Gefühl, dem Tier im Ernstfall wenig entgegensetzen zu können. Denn was im Flachland mit Zäunen möglich sein kann, stößt im alpinen Gelände schnell an Grenzen.
„Wir haben hier einfach nicht die Möglichkeiten, dass wir unsere Flächen einzäunen bei dem extremen Gelände“, sagt Höß,. Auch die bisherige Möglichkeit, Wölfe nach einem Angriff zu töten, sei aus Sicht der Alpwirtschaft mit erheblichen bürokratischen Hürden verbunden gewesen. Vor allem aber setzte sie einen bereits geschehenen Schaden voraus.
Die neue Regelung weckt deshalb eine klare Erwartung: schneller reagieren zu können, wenn es tatsächlich zu Problemen kommt. „Die große Hoffnung ist jetzt natürlich, dass, wenn was passiert, dass man wirklich kurzfristig und pragmatisch darauf reagieren kann“, sagt Höß.
Naturschützer befürchten unkontrollierten Abschuss im Alpenraum
Für Umweltschützer ist genau dieser vorbeugende Ansatz dagegen nicht hinnehmbar. „Warum sollte man einen Wolf, der nie ein Weidetier attackiert oder gerissen hat, überhaupt abschießen?“, kritisiert Uwe Friedel vom Bund Naturschutz. Präventive Abschüsse ohne einen vorherigen Riss seien inakzeptabel und rechtswidrig. Der Bund Naturschutz prüft nach eigenen Angaben eine Klage.
Der Verband kritisiert das Bundesjagdgesetz und die Allgemeinverfügung deshalb scharf und warnt vor unkalkulierbaren Folgen. Konkret für das Oberallgäu befürchtet Friedel, dass der sesshafte männliche Wolf bei Rohrmoos westlich von Oberstdorf geschossen werden könnte, obwohl er bislang offiziell keine Nutztiere gerissen hat. Und ganz allgemein könnte das Bundesjagdgesetz und die entsprechenden Verfügungen und Bescheide dazu führen, dass der Alpenraum über die Jahre großflächig für die Wolfsbejagung freigegeben werde.
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