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Allgäuer Behörden genehmigen Abschuss eines auffälligen Wolfs

Allgäuer Behörden genehmigen Abschuss eines auffälligen Wolfs

Weil ein Wolf in den Landkreisen Oberallgäu und Ostallgäu immer wieder mit Rissen von Nutztieren aufgefallen ist, haben die Landratsämter den Wolf zum Abschuss freigegeben. Die Behörden nutzen damit eine Regelung des neuen Bundesjagdgesetzes.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Das Landratsamt Oberallgäu hat einen auffälligen Wolf zum Abschuss freigegeben. Wie die Behörde am Mittwoch (20.05.) mitteilte, wurde die Genehmigung zur Bejagung bereits am 30. April erteilt. Zugrunde lägen mehrere nachgewiesene und bestätigte Wolfsrisse. Die Genehmigung sei zeitlich bis zum 31. Mai 2026 befristet und gelte ausschließlich für die festgelegten Jagdreviere im nordöstlichen Landkreis.

Das Landratsamt hat dem BR bestätigt, dass es sich bei dem Wolf um das Individuum "GW5224m" handelt. Der männliche Wolf findet sich in einer Übersicht des Landesamts für Umwelt, das für das Wolfs-Monitoring in Bayern [externer Link] zuständig ist. Das Tier ist nach dieser Übersicht auch für mehrere Risse im Landkreis Ostallgäu verantwortlich.

Auch Landratsamt Ostallgäu erteilt Abschussgenehmigung

Der Landkreis Ostallgäu hat sich der Genehmigung für die Jagd auf "GW5224m" nun angeschlossen. Die Jagdgenehmigung beschränke sich demnach im Wesentlichen auf die Gemeinden Unterthingau, Kraftisried, Ruderatshofen und Aitrang sowie auf die Gegend um Geisenried. Die Abschusserlaubnis gilt laut Behörde vorläufig bis Anfang Juni. Konkreter Anlass war ähnlich wie im Oberallgäu der Riss eines Schafes auf einer Weide bei Unterthingau Ende April.

Abschussgenehmigung nach Abstimmung mit Ministerium

Grundlage der Entscheidung beider Allgäuer Landratsämter sei die seit Anfang April geltende bundesrechtliche Regelung, die unter bestimmten Voraussetzungen eine schnellere Jagd auf bestimmte Tiere ermögliche. Man habe die Maßnahme eng mit dem zuständigen bayerischen Ministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie abgestimmt, teilte das Landratsamt Oberallgäu mit.

Wolf reißt Schafe im Landkreis Oberallgäu

Das neue Jagdgesetz erlaubt es, dass Jäger so genannte "Problemwölfe" in Zukunft leichter schießen können – also Wölfe, die sich auffällig verhalten und zum Beispiel Zäune überwunden und Weidetiere getötet haben. Als konkreten Anlass nennt das Landratsamt Oberallgäu einen Vorfall vom 18. April 2026: Damals seien im nordöstlichen Landkreis zwei Schafe "in einem für die Weidehaltung üblichen, mobilen Schafsgehege so schwer verletzt" worden, dass sie getötet werden mussten.

Behörde geht von verringerter Scheu des Wolfs aus

Weitere Nutztierrisse im Dezember 2025 konnten diesem Wolf genetisch zugeordnet werden. Die Angriffe hätten sich trotz vorhandener Schutzmaßnahmen ereignet, es bestehe eine konkrete Gefährdung weiterer Tierhaltungen in der Region.

Weil sich die Risse in unmittelbarer Nähe zu Hofstellen ereignet hätten, gehen die Fachleute von einer verringerten Scheu des Wolfs aus, die wiederum das Risiko von Begegnungen zwischen Mensch und Tier erhöht. Mit der Abschussgenehmigung wolle man nicht nur Nutztiere schützen, sondern auch dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Rechnung tragen. Das Landratsamt Oberallgäu betonte in seiner Mitteilung, dass eine Jagd ausschließlich als "letztes Mittel" erfolge.

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