Der Rappenalpbach im Juli 2024
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Zerstörung des Rappenalpbachs: Prozess könnte vorzeitig enden

Zerstörung des Rappenalpbachs: Prozess könnte vorzeitig enden

Der erste Tag im Prozess um den Umweltskandal im Allgäuer Rappenalptal ging mit einem Paukenschlag zu Ende: Der Richter zog eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in Betracht – wenn alle Parteien heute am zweiten Verhandlungstag zustimmen.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Am ersten Tag im Prozess um den Umweltskandal im Rappenalptal südlich von Oberstdorf wurden erste Zeugen gehört und Gutachter befragt. Den Verhandlungstag beendete der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher dann mit einem Angebot: Alle Parteien sollen bis zum heutigen zweiten Prozesstag überlegen, ob das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wird.

"Alles ist schiefgelaufen. Und zwar total schiefgelaufen"

"Alles ist schiefgelaufen. Und zwar total schiefgelaufen", sagte Richter Schwiebacher. Damit bezog er sich unter anderem auf die Schilderungen zur Vorgehensweise des Landratsamtes Oberallgäu. Am ersten Prozesstag kritisierte der Richter etwa einen Aktenvermerk der Behörde scharf, durch den die umfassenden Bauarbeiten an dem Wildbach möglicherweise als genehmigt angesehen werden konnten.

Eine solche Erlaubnis hätte die Untere Naturschutzbehörde von den Befugnissen her jedoch gar nicht erteilen dürfen. Auch dass die Arbeiten vor Ort nicht persönlich kontrolliert wurden, weil das laut einem Zeugen aufgrund von privaten und beruflichen Terminen "hinten runtergerutscht" sei, sorgte für Kritik.

Prozess könnte schon am zweiten Verhandlungstag enden

Bis zum heutigen Donnerstag (18.07.24) sollen Anklage und Verteidigung entscheiden, ob sie das Angebot annehmen und das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt wird. Im Raum stehen Beträge in Höhe von 3.000 bzw. 10.000 Euro. Einer der angeklagten Alpgenossen hat bereits seine Bereitschaft signalisiert. Sein Anwalt gab an, der Mandant sei durch das Thema psychisch sehr belastet. Ursprünglich sollte ein Urteil am 9. August fallen.

Einstellung des Verfahrens schon vor Prozessauftakt in Erwägung gezogen

Anfang Juli, also schon vor dem Start des Prozesses, hatte es zwischen dem Vorsitzenden Richter und dem leitenden Staatsanwalt ein Gespräch gegeben. Darin hatte der Richter die Einstellung des Verfahrens in Erwägung gezogen. Das lehnte die Staatsanwaltschaft allerdings ab. Einen entsprechenden Aktenvermerk ließ Schwiebacher zu Beginn des Prozessauftaktes am Dienstag (16.07.) verlesen.

Hintergrund des Vorschlags war der Prozess am Verwaltungsgerichts Augsburg im Juli 2023. Die Richterin hatte damals festgestellt, dass auf beiden Seiten - sowohl aufseiten des Landratsamtes Oberallgäu als auch bei den Alpgenossenschaften - Fehler gemacht worden sind.

Streitpunkt waren zu dem Zeitpunkt die Kosten für die Renaturierung im Rappenalptal. Das Landratsamt als lokaler Vertreter des Freistaates Bayern und die Alpgenossen einigten sich damals auf einen Vergleich: So wurden zum Beispiel die Kosten für die Baggerarbeiten von der Alpgenossenschaft übernommen, die Kosten für die Organisation laut Gericht vom Freistaat.

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