"Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof" steht auf einem Schild am Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft.
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Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremistischen Terrorzelle erhoben.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Christoph Schmidt
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Anklage gegen mutmaßliche Rechtsterroristen im Teenager-Alter

Anklage gegen mutmaßliche Rechtsterroristen im Teenager-Alter

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremistischen Zelle "Letzte Verteidigungswelle" erhoben. Den teils sehr jungen Beschuldigten wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer der rechtsextremistischen Terrorzelle "Letzte Verteidigungswelle" angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft den zum Teil noch sehr jungen Beschuldigten unter anderem Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung, versuchten Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Zuerst hatten der NDR und der "Stern" (externe Links) berichtet.

Die Bundesanwaltschaft war im Mai mit Festnahmen und Durchsuchungen gegen die Gruppe vorgegangen. Nicht nur wegen der Vorwürfe, sondern auch aufgrund des Alters der Verdächtigen sorgte eine Razzia gegen mutmaßliche Rechtsterroristen für Schlagzeilen.

Mutmaßliche Terroristen zwischen 14 und 21 Jahre alt

Zum Zeitpunkt der Razzia im Mai waren die Beschuldigten zwischen 14 und 21 Jahre alt. Aufgrund ihres Alters mussten einige von ihnen mit ihren Eltern zur Haftvorführung vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erscheinen. Sie sitzen seitdem alle in Untersuchungshaft. Das Hamburger Gericht muss entscheiden, ob und wann es einen Prozess ansetzt.

Die Bundesanwaltschaft wirft sieben der Beschuldigten vor, Mitglieder der jungen Terrorgruppe gewesen zu sein, drei davon sogar Rädelsführer. Dem Achten legen die Ermittler die Unterstützung der Vereinigung zur Last. Manchen wird außerdem versuchter Mord, besonders schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vorgeworfen, anderen die Beihilfe zu diesen Taten. 

Anschläge und Anschlagspläne in Brandenburg und Thüringen

Drei brutale Anschläge und Anschlagspläne rechnet die Bundesanwaltschaft der Gruppe zu. Es geht um einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern, einen versuchten, aber erfolglosen Anschlag auf ein bewohntes Asylbewerberheim im thüringischen Schmölln und Anschlagspläne für eine Asylunterkunft im brandenburgischen Senftenberg.

Die fünf Verdächtigen wurden in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen festgenommen. Die Polizei durchsuchte dort ebenso wie in Sachsen und Thüringen 13 Objekte. Drei weitere Beschuldigte saßen damals schon in Untersuchungshaft.

Wer ist die "Letzte Verteidigungswelle"?

Die "Letzte Verteidigungswelle" versteht sich laut Bundesanwaltschaft als letzte Instanz zur Verteidigung der "Deutschen Nation". Ihr Ziel sei es gewesen, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik herbeizuführen. Dazu zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen.

Im Juli wurden aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs erstmals Details zu den Abläufen innerhalb der Gruppe öffentlich. Die Mitglieder planten demnach, "einen Rassenkrieg auszulösen, bei dem zum Erhalt der 'weißen Rasse' eine Gewaltspirale von Reaktion und Gegenreaktion in Gang gesetzt werden sollte, um im Ergebnis die liberale Demokratie zu beseitigen". In sozialen Medien sollen sie rassistische und antisemitische Nachrichten gepostet und das "Dritte Reich" und den Nationalsozialismus glorifiziert haben.

Teils starke Orientierung an den Nationalsozialisten

Das Dokument zeigte, wie eng sich die teils jugendlichen Beschuldigten an den Nationalsozialisten orientiert haben sollen. "Ziel war es, das 'eigene Land' in der Tradition der SA sowie im politischen Denken der NSDAP 'zurückzuerobern' und im gesamten Bundesgebiet bewaffnete Treffen abzuhalten", hieß es. Einer der Beschuldigten wurde demnach zum "Propagandaminister", ein zunächst mit 13 Jahren noch Strafunmündiger zum Leiter der "Gestapo" ernannt.

Die gesetzliche Strafmündigkeit liegt bei 14 Jahren. Auch danach sind Jugendliche nicht per se strafbar. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt zusätzlich eine "Verantwortungsreife". Die Täter müssen also reif genug sein, um das Unrecht ihrer Taten zu erkennen und danach handeln zu können. Davon geht die Bundesanwaltschaft im Falle der minderjährigen Beschuldigten aus. Die Über-18-Jährigen gelten strafrechtlich als Heranwachsende.

Mit Informationen von dpa.

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