Bundeskanzler Scholz (SPD, l), der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wüst (CDU, M) und Berlins Bürgermeisterin Giffey (SPD, r).
Bildrechte: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Michele Tantussi
Videobeitrag

Bundeskanzler Scholz (SPD, l), der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wüst (CDU, M) und Berlins Bürgermeisterin Giffey (SPD, r).

Bildbeitrag
>

Berliner Beschlüsse: So soll der Corona-Exit klappen

Berliner Beschlüsse: So soll der Corona-Exit klappen

Bund und Länder haben das stufenweise Ende der meisten Corona-Maßnahmen beschlossen. Ab 20. März soll nur ein "Basisschutz" wie Masken und Abstand bleiben – wenn es die Krankenhauslage erlaubt. Ab 4. März soll für Gastronomie und Hotels 3G gelten.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Bund und Länder haben sich auf einen Plan zur weitgehenden Rücknahme der Corona-Regeln verständigt. Ab dem 20. März sollen alle "tiefgreifenderen" Maßnahmen wegfallen – wenn es die Lage in den Krankenhäusern erlaubt. "Es sollen so viele Beschränkungen wie nach der aktuellen Lage möglich zurückgenommen werden", heißt es im Beschluss der Bund-Länder-Konferenz.

Scholz: "Können Öffnungsschritte machen"

Wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte, sei vieles in der vergangenen Zeit der Corona-Pandemie gelungen: Die Infektionen seien spät angestiegen und es seien weniger Menschen auf den Intensivstationen, als das ohne Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Gesundheit und Leben seien geschützt und ein Lockdown vermieden worden. "Die Pandemie ist noch nicht vorbei", sagte Scholz, aber Öffnungsschritte seien jetzt möglich. Nach Einschätzung des Expertenrats der Bundesregierung befinde man sich in einer neuen Phase der Pandemie.

Erster Öffnungsschritt: Private Treffen

Private Treffen sollen künftig für Geimpfte und Genesene ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich sein. Das gilt in Bayern bereits ab diesem Donnerstag. Wenn bei privaten eine oder mehrere ungeimpfte Personen dabei sind, gelten weiterhin und voraussichtlich bis 19. März die bisherigen Kontaktbeschränkungen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Einzelhandel: Auch für den Einzelhandel sollen die Regeln gelockert werden: Bundesweit soll für den Zugang zu Geschäften nur noch ein Mund-Nasen-Schutz nötig sein. Die 2G-Regel und Kontrollen entfallen, was in vielen Bundesländern bereits so praktiziert wird – auch in Bayern.

Zweiter Schritt ab 4. März

Gastronomie und Hotels: Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete entsprechend der 3G-Regel – das soll für diesen Bereich ab 4. März gelten. Das heißt, auch Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen Test können dann wieder in Restaurants gehen oder Pensionen und Hotels nutzen. Schon jetzt gibt es für den Hotelbesuch im Freistaat Ausnahmen: Ungeimpfte dürfen dort "für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Beherbergungsaufenthalte" übernachten.

In Bayern gilt für Gastronomie und Hotels ansonsten derzeit die 2G-Regel. Die Änderung zu 3G würde hier also einen Lockerungsschritt bedeuten – den die Staatsregierung im jüngsten Kabinettsbeschluss bereits im Fall einer bundesweiten Einigung in Aussicht gestellt hat.

Diskotheken und Clubs: Derzeit sind Diskotheken und Clubs bundesweit geschlossen, ab 4. März sollen sie mit der 2G plus-Regel wieder öffnen dürfen – also für Geimpfte und Genesene, die jeweils zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test benötigen oder geboostert sein müssen. Ungeimpfte haben dann vorerst weiter keinen Zutritt zu den "Tanzlustbarkeiten", wie es im Beschluss von Bund und Ländern heißt.

Großveranstaltungen: Fußballspiele und andere Großveranstaltungen sollen deutschlandweit ab dem 4. März mit deutlich mehr Zuschauern stattfinden können als bisher erlaubt. Laut dem aktuellen Beschluss soll Folgendes gelten:

  • Für Innenräume: 60 Prozent Auslastung und maximal 6.000 Teilnehmer.
  • Im Freien: Maximal 75 Prozent Auslastung und maximal 25.000 Leute.

Besucherinnen und Besucher sollen nach der 2G- oder 2Gplus-Regel teilnehmen können. 2G plus heißt: genesen oder geimpft plus tagesaktuellem Test oder dritter Impfung. Zusätzlich sollen Masken, möglichst FFP, getragen werden und ein Hygienekonzept vorliegen.

Bayern hat die maximale Teilnehmergrenze von 25.000 für Großveranstaltungen, inklusive Kultur und Sport, bereits am Dienstag beschlossen, gültig ist sie ab Donnerstag. Für die Kultur gilt im Freistaat weiter eine Auslastung von 75 Prozent, für Sport-Events von 50 Prozent. Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

Dritter Schritt ab 20. März

Ab dem 20. März soll es bundesweit keine coronabedingten Zugangs- und Kontaktbeschränkungen mehr geben. Auch die Homeoffice-Pflicht wird nach dem Bund-Länder-Beschluss auslaufen, kann aber von Arbeitgebern weiterhin angeboten werden, vor allem bei Großraumbüros.

Über den 20. März hinaus sollen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz gefährdeter Personen die rechtlichen Möglichkeiten für folgende Basisschutzmaßnahmen bestehen bleiben:

  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, Bussen und Bahnen
  • Abstandsgebot
  • allgemeine Hygienevorgaben
  • in bestimmten Bereichen Testen
  • in bestimmten Bereichen Nachweispflicht für Impf-, Genesenen- oder Test-Status
  • Schutzmaßnahmen für Einrichtungen mit vulnerablen Personen

Um die als "Basisschutz" bezeichneten Maßnahmen zu ermöglichen, werde ein Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene vorbereitet. Im Zuge dieser Gesetzgebung wird sich in den kommenden Wochen zeigen, welche Corona-Maßnahmen nach dem 20. März konkret noch möglich sein werden.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat weitreichende Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie angekündigt.
Bildrechte: BR
Bildbeitrag

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat weitreichende Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie angekündigt.

Wüst: "Verantwortungsvoll Grundrechtseingriffe zurücknehmen"

Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) erklärte, man könne in der jetzigen Pandemiephase Grundrechtseingriffe verantwortungsvoll zurücknehmen. Wüst ist aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz. Zugleich betonte auch er, dass sich alle Bundesländer einig seien, dass es ab dem 20. März weiterhin einen Basisschutz brauche. Konkret nannte Wüst Maskenpflicht, Abstandsregel, Hygienekonzepte und Tests. "Wir müssen Öffnungen und Achtsamkeit miteinander verbinden", erklärte er.

Söder: "Heute den Weg beschlossen, den Bayern geht"

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen des Bund-Länder-Treffens. Die Ministerpräsidentenkonferenz habe "heute den Weg beschlossen, den Bayern geht", sagte Söder BR24. Er verwies auf die noch sehr hohen Inzidenzwerte – daher sei es "wichtig, dass wir Schritt für Schritt gehen". Allerdings sei die Lage in den Krankenhäusern weiter stabil.

Tatsächlich gelten einige der von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen in Bayern bereits ab diesem Donnerstag: bis zu 25.000 Zuschauer bei Großveranstaltungen, keine Kontaktbeschränkungen mehr für Geimpfte und Genesene, Zugang zum Einzelhandel für alle und ohne Kontrollen. In einigen Punkten geht Bayern über die Bund-Länder-Vorgaben hinaus – etwa bei der FFP2-Maskenpflicht, die bundesweit nur eine Empfehlung sein soll.

Impf-Appelle und weiteres Verfolgen der Impfpflicht

Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsidenten appellieren weiterhin an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen. Mit Blick auf Herbst, Winter und bislang noch unbekannte Virusentwicklungen bekräftigten sie ihr Eintreten für eine allgemeine Corona-Impfpflicht. Über die verschiedenen Anträge zur allgemeinen Impfpflicht wird der Bundestag voraussichtlich erstmals Mitte März beraten.

Beim Streitthema einrichtungsbezogene Impfpflicht heißt es, die Gesundheitsämter hätten ein Ermessen bei der Umsetzung. Es werde nicht sofort flächendeckend automatisch zu Betretungsverboten für ungeimpfte Beschäftigte kommen.

Genesenenstatus soll künftig Politik festlegen

Neu ist ebenfalls: Die Dauer des Genesenenstatus soll künftig nicht mehr durch das Robert Koch-Institut (RKI) festgelegt werden. "Wir brauchen Verlässlichkeit und Klarheit in der Politik - auch beim Genesenenschutz", sagte Wüst. Das "Hin und Her" sei nicht gut gewesen. Die Übertragung dieser Kompetenz auf das RKI hatte für viel Kritik gesorgt, nachdem dieses im Januar überraschend den Status von sechs auf drei Monate verkürzt hatte.

Bereits vor der Sitzung hatte sich Wüst dafür ausgesprochen, dass über den Genesenenstatus künftig der Bundesrat und nicht allein Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entscheiden solle. Denn die Länder müssten es am Ende auch umsetzen.

Einstufung von Hochrisiko-Gebieten soll geändert werden

Weil die Inzidenzen weltweit durch Omikron sehr stark angestiegen sind, soll die Einstufung von Hochrisikogebieten geändert werden. Momentan müssen Ungeimpfte nach Reisen in Länder ab einer Inzidenz von 100 noch in Quarantäne. Das hat insbesondere Folgen für Familien mit ungeimpften Kindern.

Das gesamte BR24live am 16.02.22 zu den Bund-Länder-Beschlüssen zum Nachschauen:

Das gesamte BR24live am 16.02.22 zu den Bund-Länder-Beschlüssen zum Nachschauen.
Bildrechte: BR
Videobeitrag

Das gesamte BR24live am 16.02.22 zu den Bund-Länder-Beschlüssen zum Nachschauen.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!