Ein Deutscher erklärt sich gegen Geld zum Vater eines Kindes, das gar nicht seins ist – und sichert so den Aufenthaltsstatus der ausländischen Mutter, zu der er keine Beziehung hat; das Kind wird deutscher Staatsbürger. Gegen solche Scheinvaterschaften geht die Bundesregierung jetzt vor.
Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach die Anerkennung einer Vaterschaft künftig in bestimmten Fällen erst dann wirksam wird, wenn die zuständige Ausländerbehörde zugestimmt hat. Dies gilt, wenn zwischen den Eltern ein "aufenthaltsrechtliches Gefälle" besteht, also etwa ein Elternteil eine deutsche Staatsbürgerschaft oder einen sicheren Aufenthaltstitel besitzt, der andere jedoch nicht.
Scheinvaterschaften, ein Geschäftsmodell
Das Problem der Scheinvaterschaften ist seit Jahren bekannt. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht von einem richtigen Geschäftsmodell in manchen Städten. Damit werden sich nicht nur Aufenthaltstitel, sondern auch Sozialleistungen erschlichen. Da die Männer in den Fällen meist keinen Unterhalt zahlen und dafür der Staat dann einspringen muss, rechnen Experten mit einem bisherigen Schaden im dreistelligen Millionen-Bereich.
Die Zahl der jährlichen Fälle, in denen die Ausländerbehörde künftig eine intensivere Prüfung unternehmen muss, wird auf 19.500 geschätzt. Die Kosten durch zusätzliche Bürokratie und Mittel für etwa die Vaterschaftstests schätzt der Gesetzentwurf auf gut 1,9 Millionen Euro pro Jahr.
Derzeitiges Recht nicht ausreichend
"Erfahrungen der Ausländerbehörden, aber auch Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen zufolge ist das derzeit geltende Recht nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs von Innen- und Justizministerium.
Eine Zustimmung der Behörde soll nicht erforderlich sein, wenn der Mann der leibliche Vater ist, die Eltern bereits ein gemeinsames Kind haben, nach der Geburt heiraten oder seit mindestens 18 Monaten zusammenwohnen.
Falsche Angaben künftig strafbar
Zudem sollen gesetzliche Vermutungen die Prüfung erleichtern. So soll ein Missbrauch etwa vermutet werden, wenn sich die Beteiligten sprachlich nicht verständigen können oder Geld geflossen ist. Falsche Angaben, um eine Zustimmung zu erwirken, sollen künftig strafbar sein.
Mit dem neuen Verfahren soll die Missbrauchsprüfung von der Beurkundung bei Notaren oder Standesämtern getrennt werden. Der bisherige Rechtsrahmen habe es ermöglicht, die Beurkundung bei mehreren Stellen zu versuchen, bis sie erfolgreich war.
Ein Gesetz zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen hatte bereits die Ampel-Koalition geplant, aber nicht mehr umgesetzt.
Mit Informationen von Reuters und epd
Zum Hören: Gesetzentwurf gegen Vaterschafts-Missbrauch
Gesetzentwurf gegen Vaterschafts-Missbrauch
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