Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss vorerst keine Auskünfte über seine Erkenntnisse zum Ursprung der Covid-19-Pandemie an Medien weitergeben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte den entsprechenden Antrag eines Presseverlages ab, wie das Gericht in einem am Dienstag in Leipzig veröffentlichten Beschluss vom 14. April mitteilte. Der Verlag wollte demnach im Wege einer einstweiligen Anordnung den BND verpflichten, Auskünfte zu erteilen (BVerwG 10 VR 3.25).
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BND verweigert Auskunft aus Sicherheitsgründen - laut Gericht zurecht
Zur Begründung hieß es, zwar leite sich aus dem Grundrecht der Pressefreiheit auch ein Auskunftsanspruch eines Verlegers von Presseerzeugnissen ab. Dem könnten aber "überwiegende private oder öffentliche Interessen entgegenstehen". Dies gelte auch für diesen Fall.
Der BND habe plausibel dargelegt, dass die gewünschten Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigen könnten. So wären Rückschlüsse auf Erkenntnisquellen, die Fähigkeiten und Arbeitsweise des BND möglich. Eine Auskunftserteilung könne auch in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht erhebliche Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik China haben.
Was ist konkret passiert?
Im März waren Medienberichte veröffentlicht worden, wonach der BND einen Laborunfall im chinesischen Wuhan als wahrscheinlichste Ursache der Corona-Pandemie ansieht. Zu dieser Bewertung kam der deutsche Auslandsgeheimdienst nach Informationen von "Süddeutscher Zeitung" und "Zeit" (externe Links, möglicherweise Bezahlinhalt) bereits im Jahr 2020. In Auftrag gegeben wurde die Untersuchung demnach vom Kanzleramt, das die Geheimdienstbefunde dann allerdings unter Verschluss gehalten haben soll.
Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) widersprach dem Vertuschungsvorwurf. Sie weise diese "ganz grundsätzlich zurück", teilte eine Sprecherin Merkels als Reaktion auf entsprechende Medienanfragen nach der Veröffentlichung mit. Mit dem nun abgewiesenen Eilantrag wollte ein Presseverlag den BND gerichtlich zu näheren Auskünften über seine Erkenntnisse zwingen.
Das wollte der Verlag wissen
Die Antragstellerin hatte ihren Antrag unter anderem damit begründet, dass der BND seit 2020 über Informationen und Auswertungen zum Ursprung des Virus in einem chinesischen Labor verfügt habe und die Bundesregierungen davon Kenntnis gehabt hätten. Der Verlag wollte etwa erfahren, wann der BND das Kanzleramt über Erkenntnisse zum Ursprung des Corona-Virus informiert habe und ob der BND Einwände gegen eine Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gehabt habe.
Mit Informationen von AFP und epd.
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