Röhrchen gekennzeichnet mit "NIPT Test", Nicht-invasiver Pränataltest
Röhrchen gekennzeichnet mit "NIPT Test", Nicht-invasiver Pränataltest
Bild
Debatte um Pränataltest als Kassenleistung
Bildrechte: picture alliance / Visually | laboratory
Schlagwörter
Bildrechte: picture alliance / Visually | laboratory
Audiobeitrag

Debatte um Pränataltest als Kassenleistung

Audiobeitrag
>

Debatte um Pränataltest: Werden Trisomie-Kinder aussortiert?

Debatte um Pränataltest: Werden Trisomie-Kinder aussortiert?

Welche Folgen hat der nichtinvasive Pränataltest? Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken befürchten: Der von den Kassen bezahlte Bluttest, der Föten auf Erbkrankheiten untersucht, erhöht den Druck, Kinder mit Behinderung abzutreiben.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Seit vier Jahren ist der nichtinvasive Pränataltest, kurz NIP-Test, eine Kassenleistung. Der Bluttest kann schon früh in der Schwangerschaft Hinweise auf Veränderungen im Erbgut des Fötus geben. Primär geht es um die Trisomien 13, 18 oder 21 – letztere ist landläufig als "Down-Syndrom" bekannt.

Rund 110 Abgeordnete aller Fraktionen bis auf die AfD haben sich nun in einem Antrag dafür ausgesprochen, die Handhabung des Tests von einem Expertengremium überprüfen zu lassen. Ihr Eindruck: Der Bluttest, der ursprünglich nur in begründeten Einzelfällen von der Kasse gezahlt werden sollte, sei zu einer Routineuntersuchung geworden.

Pränataldiagnostik: Jede zweite Schwangere macht Bluttest

Tatsächlich nimmt laut einer Erhebung der Barmer Krankenkasse von 2025 inzwischen jede zweite Schwangere den Bluttest in Anspruch. Auch jede vierte Schwangere unter 26 lässt sich untersuchen, obwohl der Test vor allem für ältere Schwangere mit höherem Risiko gedacht war.

"Das große Problem bei diesem NIP-Test ist, dass die Rate der falsch-positiven Tests sehr hoch ist, nämlich bei bis zu einem Drittel", sagt der CSU-Abgeordnete Stefan Pilsinger, der einer der Antragsteller ist. Frauen könnten sich bei falsch-positiven Tests für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, "ohne dass überhaupt irgendwas vorliegt".

Werden Kinder mit Down-Syndrom aussortiert?

Generell sei zu kritisieren, dass durch den NIP-Test ein gesellschaftlicher Druck entstehe, nur gesunde Kinder auf die Welt zu bringen und Kinder mit Trisomien wie dem Down-Syndrom abzutreiben. So sieht es auch die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer: "Wir sehen im internationalen Vergleich, dass dort, wo solche Untersuchungen eingeführt worden sind, sich im Jahr danach die Zahl der Lebendgeburten von Menschen mit Trisomie 21 halbiert hat".

Monitoring soll Datengrundlage für ethische Debatte schaffen

Wie viele Frauen sich bei einem positiven Testergebnis zu einem Schwangerschaftsabbruch entscheiden und ob ihnen der Test auch ohne medizinische Relevanz verschrieben wird, darüber liegen kaum belastbare Daten vor. Die sollen, wenn es nach Pilsinger und seinen Mitstreitern geht, nun durch ein Monitoring erhoben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen sowie der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, begrüßen den Antrag auf ein Monitoring.

Und auch Jochen Frenzel vom Berufsverband der Frauenärztinnen und -ärzte hält die Debatte für positiv. Die Sorge, der Bluttest verstärke den gesellschaftlichen Druck, "das perfekte Kind" auf die Welt zu bringen, teilt er nicht. Dieser Druck sei längst da, auch ohne Bluttest. Vielmehr gehe es darum, werdende Eltern nach der Diagnose einer Erbkrankheit beim Fötus umfassend zu beraten und Ängste zu nehmen.

Kritik: "Pränataldiagnostik darf kein Privileg sein"

Auf Kritik stößt der Antrag für das Monitoring bei einer interfraktionellen Gruppe aus SPD, Grünen und Linken. Sie befürchten, das Monitoring ziele auf eine Einschränkung der Kassenleistung, und fordern in einem Änderungsantrag, der NIP-Test müsse weiterhin Kassenleistung bleiben. Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta betont, der NIP-Test sei risikoärmer für Mutter und Kind als etwa eine invasive Fruchtwasseruntersuchung. Eine Einschränkung der Kassenleistung hätte zur Folge, "dass die Frauen, die es sich nicht leisten können, dann wieder diese eingriffsstärkeren Tests machen müssen, die dann auch ein erhöhtes Fehlgeburtsrisiko haben".

Medizinethiker Rainer Anselm von der Ludwig-Maximilians-Universität München sieht gute Gründe für beide Anträge. Man brauche eine Begleitung durch qualitative Forschung und müsse mehr über die Beweggründe gerade von jüngeren Frauen herausfinden, die den Test in Anspruch nehmen. "Wenn wir das hätten, könnten wir die ethische Bewertung auf sehr viel bessere Beine stellen und einen besseren öffentlichen Diskurs führen."

Bei der Abstimmung im Bundestag heute gibt es keine Fraktionsdisziplin: Die Abgeordneten entscheiden rein nach ihrem Gewissen. Damit der Gruppenantrag angenommen wird, ist eine einfache Mehrheit notwendig.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!