Eine Ölheizung steht im Keller eines Einfamilienhauses.
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Der Heizungskeller ist wieder Privatsache – war er das jemals?
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Der Heizungskeller ist wieder Privatsache – war er das jemals?

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Der Heizungskeller ist wieder Privatsache – war er das jemals?

Der Heizungskeller ist wieder Privatsache – war er das jemals?

"Habecks Heizgesetz" soll Geschichte sein. Doch was Schwarz-Rot gerne verschweigt: Das ursprüngliche Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) haben die Minister Seehofer und Altmaier formuliert.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Peter Altmaier und der Klimaschutz – das ist für den ehemaligen Wirtschaftsminister kein Spaß. Anfang 2019 demonstrieren Schüler vor seinem Ministerium und warfen ihm vor, seinen Job nicht ordentlich zu machen. Im Verlauf des Jahres 2019 protestieren mit "Fridays for Future" dann mehr als eine Million Menschen. Klimaschutz wird Mainstream und Altmaier bringt gemeinsam mit Horst Seehofer das Gebäudeenergiegesetz auf den Weg.

Erstes Gebäudeenergiegesetz 2020

Das erste Gebäudeenergiegesetz fasst das Energierecht für Gebäude zusammen und ersetzt seit dem 1.11.2020 das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG). Damit werden energetische Mindeststandards für Neubauten und wesentliche Sanierungen festgelegt und der Einsatz erneuerbarer Energien geregelt.

Bereits 2020 legt das GEG fest, dass nach 2026 Öl-Heizkessel nur noch in Ausnahmefällen eingebaut werden dürfen – etwa in Kombination mit erneuerbaren Energien oder wenn sie mit einen Mindestanteil Biobrennstoff betrieben werden. Für Standard-Öl-Heizkessel, die vor dem 1.1.1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind, gilt eine Austauschpflicht.

2020: 120.000 Wärmepumpen, 600.000 Gasheizungen

Allerdings: Im GEG von 2020 gibt es kein generelles Ausstiegsdatum aus fossilen Heizungen oder einen grundsätzlich vorgeschriebenen Anteil von erneuerbaren Energien. Viele Umweltverbände halten die Vorgaben für zu wenig streng, um damit die Anforderungen des Klimaschutzes zu erreichen.

2021: 154.000 Wärmepumpen, 653.000 Gasheizungen

Der Gebäudebereich verursacht laut Umweltbundesamt rund 30 Prozent der CO2-Emissionen. Mehr Klimaschutz – das nimmt sich die Ampel vor und vereinbart Ende 2021 im Koalitionsvertrag, dass neu eingebaute Heizungen ab 2025 zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen sollten.

Ukraine-Krieg beschleunigt Klimaschutz-Vorgaben

Im Februar überfällt Russland die Ukraine. In der Folge schießen die Gaspreise in die Höhe, die Versorgung mit Gas wird auf andere Lieferländer umgestellt. Die Koalition beschließt im März 2022, den Start der 65-Prozent-Regel um ein Jahr auf 2024 vorzuziehen. Der Winter 2022/2023 ist geprägt von hohen Energiepreisen, Apellen zum Energiesparen und Sorge um die Versorgungssicherheit mit Gas.

2022: 236.000 Wärmepumpen, 599.000 Gasheizungen

Im Februar 2023 wird ein noch nicht abgestimmter Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes an Journalisten durchgestochen. Darin stehen die 65-Prozent-Regel, ein de facto Einbauverbot für Öl- und Gasheizungen, aber kein Wort dazu, wie die Kosten für einen Heizungstausch sozial abgefedert werden sollen.

Es folgen Monate der erregten öffentlichen Debatte. Über den Sommer wird nachverhandelt. Die 65-Prozent-Regel bleibt, gegenüber dem ersten Entwurf ist sie jedoch entschärft durch längere Übergangsfristen, Ausnahmen und höhere Förderung. Neue fossile Heizungen sind nur zulässig, wenn sie entweder in ein kommunales Wärmekonzept eingebunden sind, oder perspektivisch mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

2023: 356.000 Wärmepumpen, 790.000 Gasheizungen

Ein Rekordjahr für die Heizungsbranche. Die einen wollen noch schnell eine Gasheizung einbauen, die anderen die Wärmepumpen-Förderung nutzen, bevor sie ausläuft.

2024: 193.000 Wärmepumpen, 410.000 Gasheizungen

Es folgt 2024 ein regelrechter Einbruch um 46 Prozent – die Vorzieh-Effekte sind vorbei. Viele Verbraucher sind durch die öffentliche Diskussion verunsichert und warten ab.

2025: 299.000 Wärmepumpen, 276.500 Gasheizungen

2025 erholt sich der Heizungsmarkt noch immer nicht. Aber: Erstmals werden mehr Wärmepumpen verkauft als Gasheizungen. Die Förderung scheint zu wirken. Heizungsbauer und Kunden habe sich auf die neuen Vorgaben offenbar eingestellt. Doch die Gesamtnachfrage ist sogar noch niedriger als im 2024.

Das steht im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

Im Wahljahr 2025 setzt sich die Union zum Ziel, "Habecks Heizungsgesetz" abzuschaffen, und verankert dies auch im Koalitionsvertrag. Die beteiligten Ministerien können sich nicht einigen, schließlich legen die Fraktionen Eckpunkte vor.

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wird die 65-Prozent-Regel gekippt, beim Einbau einer neuen Heizung sind auch Gas- und Ölheizungen wieder zulässig, unabhängig von der Wärmeplanung der Kommune. Der Klimaschutz soll über eine sogenannte "Biotreppe" realisiert werden – für neu eingebaute Heizungen gilt ab 2029, dass mindestens zehn Prozent des Brennstoffs Bio-Öl oder Bio-Methan sein sollen.

Energieexperten und Verbraucherschützer warnen vor einer Kostenfalle, die SPD verspricht, Mieter vor zu hohen Kosten zu schützen. Die Förderung für Wärmepumpen soll bis 2029 gesichert werden. Noch diesen Sommer soll das neue Gesetz dann in Kraft treten.

Zum Audio: SPD-Minister pocht auf Schutz für Mieter beim Heizungsgesetz

Archivbild: SPD-Minister pocht auf Schutz für Mieter beim Heizungsgesetz
Bildrechte: picture alliance / dts-Agentur
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Bei der Reform des Heizungsgesetzes stellt auch Bundesumweltminister Carsten Schneider ausdrücklich Forderungen nach starkem Mieterschutz an.

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