Portale wie Doctolib oder Jameda versprechen schnell den passenden Arzttermin, aber es gibt Tücken. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Berlin zur Terminvergabe bei Doctolib. Konkret geht es um einen Filter bei der Suche. Das Problem: Wer einen Haken setzt bei "Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen", erhält trotzdem auch Vorschläge für Selbstzahler-Termine in Privatpraxen.
Gericht: Doctolib-Filterfunktion "irreführend"
Der erweckte Eindruck sei aber, dass der Filter Selbstzahler-Leistungen ausschließe, betont das Gericht. Die Filterfunktion sei damit "irreführend", heißt es im Urteil (externer Link). Zwar weise Doctolib nach Auswahl von Praxis und Termin in einem Pop-up-Fenster darauf hin, dass gesetzlich Versicherte nur als Selbstzahler kommen könnten, samt Bargeld. Dieser Hinweis komme aber zu spät.
Die Filterfunktion könne den Verbraucher zu einer Buchung veranlassen, "die er bei einer Beschränkung der Terminvorschläge auf Arztpraxen, die über eine Kassenzulassung verfügen, nicht vorgenommen hätte".
Verbraucherzentrale: Erste Suchtreffer oft Selbstzahler-Termine
Geklagt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband. "Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zu Recht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen", sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Bei Doctolib passiere aber das Gegenteil: "Die ersten Treffer der Suche entpuppen sich oft als Termine nur für Privatpatienten und Selbstzahler."
Auf BR24-Anfrage sagt Einsiedler: Ihres Wissens habe Doctolib die vom Gericht als irreführend bezeichnete Suchfunktion bisher nicht geändert. Auch Jameda habe zumindest in der Vergangenheit ähnlich agiert. Im Verfahren vor dem Landgericht Berlin sei es nur um das Vorgehen von Doctolib gegangen. Es handle sich dabei um den deutlich größeren Anbieter. Von dem Urteil erwarte man aber eine Signalwirkung an alle Online-Terminportale.
Doctolib: Suchfunktion ist nicht irreführend
Das Landgericht Berlin untersagte Doctolib zwar, die Filterfunktion weiter zu verwenden. Zunächst aber ändert sich nichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Doctolib Berufung eingelegt hat. Auf BR24-Anfrage teilt ein Sprecher mit: "Unsere Suchfunktion bildet das gesetzlich verankerte Wahlrecht der Patient:innen zutreffend ab und kann unserer Meinung nach nicht als irreführend eingestuft werden – dies alleine aufgrund der eindeutigen und mehrfach vorhandenen Hinweise."
Auch gesetzlich Versicherte hätten in Deutschland das Recht, sich auf Selbstzahler-Basis behandeln zu lassen, betont der Doctolib-Sprecher. Zum laufenden Verfahren könne man sich nicht weiter äußern. Unabhängig davon arbeite man "stets an der Optimierung unserer Dienste – mit dem Ziel, Nutzerfreundlichkeit, Terminverfügbarkeit und örtliche Erreichbarkeit in den Mittelpunkt zu stellen".
Verbraucherzentrale: "Immer wieder schwerwiegende Probleme"
"Kommerzielle Online-Terminvermittler können eine effiziente und komfortable Buchung von Arztterminen ermöglichen", betont der Verbraucherzentrale Bundesverband. Allerdings würden selbst durchgeführte Marktchecks immer wieder schwerwiegende Probleme zeigen: "So wurden zum Beispiel Arzttermine angezeigt, die nicht verfügbar, nicht passend oder kostenpflichtig waren."
Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert von der Politik "Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale". Die Terminvergabe müsse diskriminierungsfrei erfolgen. Privatsprechstunden und Selbstzahler-Termine sollen gesetzlich Versicherten nur angezeigt werden, "wenn diese das explizit wünschen". Und: "Die Terminbuchung vor Ort und per Telefon muss erhalten bleiben."
Dieser Artikel ist erstmals am 15.1.2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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