Für viele Eltern mag es eine Binsenweisheit sein, dass sie selbst entscheiden, wie viel Eigenständigkeit sie ihrem Kind zutrauen. Der Spagat zwischen Aufpassen und Alleine-machen-lassen ist für sie Alltag. Dennoch hat kürzlich ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gezeigt, dass auch das deutsche Recht der Entwicklung von Kindern hin zu mehr Selbstständigkeit und Verantwortung Rechnung trägt.
Eine Regelung der Stadt Kempten, wonach Kinder unter zehn Jahren nicht alleine auf Spielplätze, Bolzplätze und andere Grünanlagen durften, wurde für verfassungswidrig erklärt. Sie sei unverhältnismäßig, weil nicht überall – wie etwa an Gewässern – Gefahren drohten. Auch Kinder im Grundschulalter bräuchten das freie, unbeaufsichtigte Spiel für ihre Entwicklung.
Die Frage "Wann dürfen Kinder was alleine tun?" ist zwar weder aus rechtlicher noch aus psychologischer Sicht mit einer Alterstabelle zu beantworten. Vieles hängt vom Kind und der Situation ab. Aber ein paar Anhaltspunkte gibt es.
Psychologe: Entscheidungstipps für Eltern
Der Psychologe und Familientherapeut Andreas Kopp nennt drei Punkte, an denen sich Eltern orientieren können. Zunächst empfehle es sich, auf den Entwicklungsstand des Kindes zu achten und sich dabei zu fragen, ob es die Situation, um die es geht, schon kennt. "Neues sollte man vorab mit den Kindern besprechen und Größeres, wie zum Beispiel den Schulweg, vorher gemeinsam machen."
Ein zweites Kriterium sei der Charakter des Kindes. "Wie gut geht das Kind mit dem um, worauf es in der Situation ankommt?", ist laut Kopp die leitende Frage. Überlegungen dabei seien, ob sich das Kind an abgesprochene Regeln hält oder diese eher bricht, ob es eher ruhig ist oder schnell nervös wird, ob es sehr von seinen Emotionen getrieben oder schon recht reflektiert ist. Der dritte Punkt sei die Situation, in der das Ganze stattfindet – also zum Beispiel in einem relativ geschützten Areal oder auf Großstadt-Straßen.
Alleine einkaufen: Ist das Kind schon vertraut mit der Situation?
Am Beispiel "Einkaufen" heißt das: "Wenn das Kind schon beim Bäcker mit dabei war und wenn man das Gefühl hat, das Kind kennt das schon und geht auch gut damit um, dann kann man sagen: 'Okay, du kannst runtergehen zum Bäcker und Brötchen holen für unser Frühstück', schildert Kopp. Zu beachten sei natürlich ein sicherer Weg an der Straße. Ein Grundschulkind, das auch den Weg zur Schule kennt, könne schon mal kleinere Einkäufe machen. Wenn es aber eine völlig neue Situation wäre, zum Beispiel im Supermarkt alle Einkäufe für die Woche zu machen, würde dies das Kind überfordern.
Taschengeldparagraph gilt ab sieben Jahren
Nach dem Taschengeldparagraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch dürfen Kinder ab sieben Jahren ohne Zustimmung ihrer Eltern im Rahmen ihrer eigenen Mittel selbständig einkaufen. Eine weitere Grenze setzt der Jugendschutz, wonach Kinder zum Beispiel keine Zigaretten oder Alkohol kaufen dürfen.
Bus, Bahn, Schwimmbad: Regeln von Betrieben
Verkehrsbetriebe legen in ihren Tarif- bzw. Beförderungsbedingungen fest, ab welchem Alter Kinder alleine mitfahren dürfen. So heißt es beim Münchner Verkehrsverbund (MVV; externer Link), dass Kinder unter sechs Jahren – wenn sie noch nicht schulpflichtig sind – begleitet werden müssen. Begleitpersonen können auch ältere Kinder sein. Nur bei kleinen Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr muss die Begleitung eine Aufsichtsperson sein. Die Deutsche Bahn (externer Link) beruft sich auf die Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) und befördert Kinder unter sechs Jahren "nur in Begleitung einer Aufsichtsperson".
Auch Schwimmbäder können Regeln für Besucher festlegen. Nach ihrer "Haus- und Badeordnung für die Badeanlagen" (externer Link) gewähren beispielsweise die Stadtwerke München Kindern unter acht Jahren den Eintritt nur in Begleitung "einer geeigneten, verantwortlichen Begleitperson über 16 Jahren". Diese Begleitpersonen müssten dafür sorgen, dass Kinder keine Schäden erleiden.
Jurist: "Widersprüchliche Handlungsanweisung an Eltern"
Regeln, die Betriebe über ihr Hausrecht machen, sind nur eine Ebene der Frage, was Kinder ab wann alleine dürfen. "Das ist ja auch familienrechtlich interessant – also in der Hinsicht, welche Verantwortung die Eltern für ihre Kinder haben", sagt Professor Anatol Dutta von der Ludwig-Maximilians-Universität in München. "Und da ist es so, dass es fixe Altersgrenzen gar nicht gibt", erläutert der Familienrechtler. Eltern hätten sowohl das Recht als auch die Pflicht zur Aufsicht ihres Kindes – sowohl zum Schutz des Kindes als auch zum Schutz anderer, weil das Kind andere schädigen könnte.
"Aber andererseits sagt das Bürgerliche Gesetzbuch, dass das Kind zu einer selbständigen, verantwortungsbewussten Persönlichkeit erzogen werden soll und deswegen natürlich Freiraum braucht", erläutert Dutta. "Das sind quasi widersprüchliche Handlungsanweisungen an die Eltern als Inhaber der elterlichen Sorge und dazwischen muss man einen Kompromiss im konkreten Einzelfall finden."
Recht: Ab etwa sieben Jahren dürfen sich Kinder freier bewegen
Auch wenn es keine konkreten Altersangaben gibt, lasse die Rechtsprechung Folgendes erkennen: Kleinkinder müssen engmaschig überwacht werden. Bei einem Dreijährigen zum Beispiel müssten Eltern so nah dabei sein, dass sie stets eingreifen könnten. Aber mit sieben oder acht Jahren dürfen sich Kinder schon viel freier bewegen. "Die Eltern müssen ihnen Freiheit zugestehen, damit sie auch Verantwortung lernen können. Es wäre kindeswohlwidrig, wenn sie gar nichts allein machen könnten." Dennoch hänge der Freiraum vom Einzelfall ab – vom Kind, seiner Persönlichkeitsstruktur, seiner Gesundheit, seinem Umfeld zu Hause, davon, was es konkret macht, von der Umgebung, in der es sich draußen bewegt.
Im Video: Wie die Klage eines Rentners Kindern zum Spielen im Park verhalf (30.6.26)
Urteil zu in Grünanlagen spielenden Kindern
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