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EU-Sanierungsvorgaben: Was auf Hausbesitzer zukommt

EU-Sanierungsvorgaben: Was auf Hausbesitzer zukommt

Die EU will mehr Klimaschutz bei der Gebäudesanierung. Das Europäische Parlament billigte am Dienstag eine entsprechende Richtlinie, auf die sich Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten geeinigt hatten. Was die Reform für Hauseigentümer bedeutet.

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Das Europaparlament hat neue Sanierungsvorgaben gebilligt, die dazu beitragen sollen, dass die EU ihre Klimaziele einhält. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Für Gebäude, die nicht zum Wohnen gedacht sind, ist vorgesehen, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden müssen.

Die EU-Mitgliedsländer müssen das Vorhaben auch noch bestätigen, in den meisten Fällen ist das aber Formsache. Was Immobilienbesitzer jetzt wissen müssen:

Werde ich gezwungen, mein Haus zu sanieren?

Laut EU-Chefunterhändler Ciarán Cuffe gibt es grundsätzlich keine Verpflichtungen für einzelne Gebäude. Welche konkreten Auswirkungen die Vorgaben für Hausbesitzer und Wirtschaft haben, kommt vor allem darauf an, wie Deutschland diese umsetzt. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) teilte mit, sie trete dafür ein, dass die Umsetzung der Richtlinie bei Schulen und Krankenhäusern beginne. Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es, man werde den Umsetzungsbedarf prüfen. Die Bundesregierung habe sich dafür eingesetzt, dass es keine individuellen Sanierungspflichten von Wohngebäuden gebe. Gut die Hälfte der Einsparungen soll aber durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.

Verliert mein Haus jetzt an Wert?

Auch das kommt darauf an, wie Deutschland die Richtlinie umsetzt. Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands "Haus & Grund", sieht es als sehr ambitioniert, dass 50 Prozent der Einsparungen durch Arbeiten an besonders schlecht gedämmten Gebäude erreicht werden sollen. Dies werde viele Eigentümer finanziell überfordern.

Sollte die Bundesregierung Mindeststandards einführen, die alle Gebäude erfüllen müssen, droht aus Sicht des Verbands ein starker Wertverlust bei zahlreichen Immobilien. Man habe bereits beim sogenannten Heizungsgesetz gesehen, dass Gebäude, die über fossil betriebene Heizungen verfügen, deutlich an Wert verlieren, so Warnecke.

Wie teuer wird das Vorhaben?

Laut Zahlen der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen von 2022 entsprechen 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland etwa 2,4 Millionen Wohngebäuden. Bereits für eine Teilmodernisierung dieser Gebäude könnten laut "Haus & Grund" rund 17,2 Milliarden Euro im Jahr fällig werden. Bis 2030 entspreche das einem Gesamtaufwand von knapp 140 Milliarden Euro. Im Schnitt seien es knapp 60.000 Euro je Gebäude.

Die EU-Staaten sollen laut dem Gesetz aber Maßnahmen ergreifen, dass finanziell schlechter gestellte Menschen Zugang zu Unterstützung bekommen. Cuffe teilte mit: "Die Mitgliedstaaten müssen EU-Mittel für bedürftige Haushalte zur Verfügung stellen." Die Bauwirtschaft sieht Möglichkeiten, über die Sanierung von ganzen Wohnblocks kostengünstiger zu arbeiten. Dadurch könnten die durchschnittlichen Kosten pro Wohneinheit sinken.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Nach Angaben des EU-Parlaments können etwa landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude von den neuen Vorschriften ausgenommen werden. Mitgliedstaaten können Gebäude auch von Verpflichtungen befreien, wenn sie unwirtschaftlich zu renovieren sind. Gleiches gilt für Bauwerke, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind. Auch Kirchen und andere Gotteshäuser können von den Vorgaben ausgenommen werden. Laut EU-Kommission können die EU-Staaten beispielsweise auch Ferienhäuser von den Verpflichtungen befreien.

Welche Maßnahmen sind sonst noch geplant?

Bis 2040 sollen keine Öl- oder Gasheizungen mehr verwendet werden. Das Parlament teilte mit, die EU-Staaten müssten zudem ab 2025 Subventionen für Heizungen mit fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas einstellen. Anreize für hybride Systeme, etwa eine Kombination aus fossilem Heizen und einer Wärmepumpe, sollen aber weiter möglich sein.

Außerdem müssen auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden ab 2027 schrittweise Solaranlagen installiert werden, sofern das technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar ist. Darüber hinaus sollen ab 2030 nur noch Gebäude gebaut werden, die am Standort keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen ausstoßen. Ausnahmen sind laut Kommission möglich.

Mit Informationen von dpa

Im Video: Wie teuer wird energetische Gebäudesanierung? (report München, 26. 4. 2023)

Handwerker bringt Aussenisolierung wird an die Wand eines Rohbaus an
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