Das Kriminalgericht im Berliner Stadtteil Moabit ist Schauplatz des nächsten Kapitels in Sachen Andreas Scheuer und Pkw‑Maut. Der 51 Jahre alte, ehemalige CSU-Politiker und der Ex-Staatssekretär im Verkehrsministerium, Gerhard Schulz, sollen einen Untersuchungsausschuss des Bundestages belogen haben. "Bewusste Falschaussage" lautet der Vorwurf der Berliner Staatsanwaltschaft, die rund drei Jahre in der Sache ermittelte.
Worum geht es?
Scheuer war von 2018 bis 2021 Bundesverkehrsminister und damit zuständig für die Umsetzung eines Prestigeprojektes seiner Partei, der CSU: die Einführung einer Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen. Die Gebühr sollte deutschen Autofahrern über eine niedrigere Kfz-Steuer vollständig ausgeglichen werden und damit im Ergebnis nur ausländische Fahrer treffen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kassierte das Vorhaben 2019. Die Maut-Pläne waren gescheitert. Verkehrsminister Scheuer hatte aber vor dem Urteil Verträge mit möglichen Betreiberfirmen geschlossen. Sie klagten auf Schadenersatz. Schiedsverfahren folgten. Für den Steuerzahler entstand nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ein Gesamtschaden von rund 270 Millionen Euro.
Hätte der Schaden vermieden werden können?
Dieser Frage ging zunächst – ab 2019 – ein Untersuchungsausschuss des Bundestages nach. Scheuer und der damalige Staatssekretär Schulz wurden mehrfach befragt, konkret auch zu einem Treffen mit den Mautfirmen im November 2018, also vor der EuGH‑Entscheidung.
Mehrere Manager der Firmen sagten später aus, sie hätten bei dem Treffen angeboten, mit dem Abschluss der Verträge zur Umsetzung der Maut bis nach dem Urteil zu warten. Ex-Minister Scheuer und der ehemalige Staatssekretär Schulz gaben vor dem Untersuchungsausschuss an, sich an dieses Angebot nicht erinnern zu können. Zuvor hatte Scheuer bei einer Befragung im Bundestag noch gesagt, dieses Angebot habe es nicht gegeben.
Ende 2018 schloss das Verkehrsministerium die Verträge ab, die – nach dem Scheitern des Projektes – zu den Ansprüchen der Mautfirmen führten.
Jahrelange Ermittlungen
Für Andreas Scheuer wurde das Maut-Debakel zum politischen Karriereknick. Er blieb noch bis zum Ende der Legislatur Verkehrsminister, war danach aber Hinterbänkler der CSU im Bundestag. Im April 2024 legte er sein Mandat nieder. Da ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin bereits knapp zwei Jahre gegen ihn. Auslöser waren Anzeigen von Privatleuten.
Der Verdacht: Falschaussage vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss – eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Im August 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen Minister und seinen damaligen Staatssekretär. Schon das: ein ungewöhnlicher Vorgang. Bisher musste sich noch kein Bundesminister vor Gericht dem Anklagevorwurf der Lüge stellen.
Scheuer bestreitet die Vorwürfe
Im Kern werden die Ankläger vor Gericht belegen müssen, dass es das Angebot der Mautfirmen gab, die EuGH‑Entscheidung abzuwarten, und sich Andreas Scheuer daran hätte erinnern können müssen. Nach Einschätzung der Ermittler ist nicht vorstellbar, dass der damalige Minister ein so ungewöhnliches Angebot vergessen konnte.
Scheuer selbst weist die Vorwürfe zurück. Er sieht sich zu Unrecht beschuldigt. Als die Anklage zugelassen wurde, erklärte Scheuers Anwalt, sein Mandant sei zuversichtlich, dass seine Unschuld bestätigt werde, und werde dafür kämpfen. Das Gericht hat zwölf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet.
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