Weißes Schild mit schwarzer Umrandung und schwarzer Aufschrift "EU-Außengrenze" (Symbolbild)
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Was das neue EU-Asylrecht leisten kann - und was nicht

Was das neue EU-Asylrecht leisten kann - und was nicht

Am 12. Juni tritt eine EU-weite Migrationsregelung in Kraft: das Gemeinsame Europäische Asylrecht (GEAS). Ziel des Verfahrens sind Personen, deren Chance auf Asyl eher gering ist. Was verbirgt sich im Einzelnen hinter der neuen Migrationssteuerung?

Über dieses Thema berichtet: BR24live am .

Noch vor zwei Jahren landeten am Flughafen Frankfurt regelmäßig Maschinen aus Athen, in denen afghanische oder syrische Flüchtlinge saßen. Diese hatten bereits einen Asylantrag in Griechenland gestellt. Nach dem Dublin-Verfahren hätten dort deren Verfahren stattfinden müssen. Außerdem wäre Griechenland für Unterbringung und Versorgung zuständig. Doch deutsche Gerichte entschieden, die Bedingungen für Migranten in Griechenland seien so menschenunwürdig, dass diese hierzulande erneut Asyl beantragen und vorläufig bleiben konnten.

Dieses als Sekundärmigration bezeichnete Phänomen soll es ab dem 12. Juni aufgrund des dann in Kraft tretenden Gemeinsamen Europäischen Asylrechts (GEAS) nicht mehr geben. Flüchtlinge oder Migranten durchlaufen in Zukunft möglichst noch an der EU-Außengrenze in Transitzentren ein Asylverfahren. In dieser Phase ist die Freizügigkeit eingeschränkt. Ziel des Verfahrens sind Personen, deren Chance auf Asyl eher gering ist. Ausgenommen sind Kinder oder besonders Schutzbedürftige.

Was bedeutet GEAS?

GEAS ist die Abkürzung für das Gemeinsame Europäische Asylsystem. Das System soll Mindeststandards für die Durchführung von Asylverfahren und für die Unterbringung und Verpflegung in den Ländern der Europäischen Union festlegen. Ziel ist eine Angleichung der Asylsysteme.

Warum war eine Reform nötig?

Da sich die Systeme in den verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich entwickelten, beschloss die EU im Jahr 2024 eine Reform, die jetzt umgesetzt werden soll. Die Standards der Unterbringung und Versorgung lagen beispielsweise in Griechenland deutlich unter dem Niveau verschiedener nordeuropäischer Länder. Deshalb entschlossen sich Flüchtlinge nach einem Asylantrag in Griechenland zur Weiterreise in Länder wie Deutschland, um dort erneut einen Antrag zu stellen. Dieses Phänomen heißt in der Fachsprache Sekundärmigration. Nach dem Dublin-Abkommen soll das eigentlich verhindert werden. Doch Gerichte hierzulande entschieden aufgrund der Bedingungen in Griechenland, dass Flüchtlinge einen zweiten Asylantrag stellen durften.

Was hat es mit dem Screening an den Außengrenzen auf sich?

Screening steht für Überprüfung. Migranten, die ohne Erlaubnis eine EU-Außengrenze überschreiten, werden in einem Transitzentrum festgehalten. Dort überprüfen Behörden deren Identität, Gesundheit und, ob die Einreisenden eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen. Sämtliche Einreisenden werden registriert. Die Überprüfung darf maximal sieben Tage dauern. Im Anschluss dürfen Flüchtlinge entweder in die EU einreisen oder müssen in ein Asylgrenzverfahren.

Was bedeuten Asylgrenzverfahren?

Migranten, die beim Eintritt in die EU versuchen, Behörden hinsichtlich ihrer Identität zu täuschen, oder bei denen angenommen wird, dass sie eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen, oder die aus Staaten mit einer sehr geringen Schutzanerkennungsquote kommen, können in Zukunft in Transitzonen an der Außengrenze der EU für die Dauer von zwölf Wochen für eine intensivere Überprüfung festgehalten werden. Im Anschluss kann der Aufenthalt für ein Rückführungsgrenzverfahren um weitere drei Monate verlängert werden. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass auch Familien in Asylgrenzverfahren festgehalten werden können, was einer Haft ähnle. Allerdings haben betroffene Migranten jederzeit das Recht, die EU zu verlassen.

Wird GEAS die Migration in die EU deutlich eindämmen?

Der Berliner Migrationsforscher Professor Ruud Koopmans sagt, GEAS sei ein Anfang, um die Migration zu steuern. Er befürchtet aber, bei großen Migrationsbewegungen stoße GEAS schnell an seine Kapazitätsgrenzen. Außerdem können Migranten oder Menschenrechtsorganisationen gegen Asylgrenzverfahren klagen. Ziehe sich die Klage hin, dürfen die Betroffenen spätestens nach sechs Monaten die Transitzentren verlassen.

Koopmans fordert schnelle Abschlüsse von Abkommen mit Drittstaaten, um in Zukunft Asylverfahren in Zentren außerhalb der EU durchzuführen. Als mögliche Länder sind die afrikanischen Länder Ghana oder Ruanda in Afrika im Gespräch. Für solche Abkommen hat die EU die rechtlichen Grundlagen geschaffen.

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