Nuuk, Grönland: Blick bei Nacht über die Stadt
Nuuk, Grönland: Blick bei Nacht über die Stadt
Bild
Nuuk, Grönland: Blick bei Nacht über die Stadt
Bildrechte: picture alliance / dts-Agentur | -
Schlagwörter
Bildrechte: picture alliance / dts-Agentur | -
Audiobeitrag

Nuuk, Grönland: Blick bei Nacht über die Stadt

Audiobeitrag
>

Grönland-Konflikt: Das steckt hinter der "Handels-Bazooka"

Grönland-Konflikt: Das steckt hinter der "Handels-Bazooka"

Im Grönland-Konflikt droht US-Präsident Trump den EU-Staaten mit Sonderzöllen. Die EU berät über Gegenmaßnahmen. Als eine Option gilt die "Handels-Bazooka". Was dahintersteckt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Die EU-Staaten beraten über eine Reaktion auf die Zolldrohungen von US-Präsident Donald Trump im Konflikt um Grönland. Als eine Option gilt die "Handels-Bazooka" – eine von der französischen Regierung ins Spiel gebrachte Aktivierung eines EU-Instruments gegen handelspolitischen Druck.

Einsatz bei wirtschaftlicher Nötigung möglich

Ende 2023 hat sich die EU dieses Instrument gegeben, um sich gegen handelspolitischen Druck zu wehren. Das sogenannte Anti-Coercion Instrument (ACI) kann bei wirtschaftlicher Nötigung zum Einsatz kommen. Laut der entsprechenden Verordnung muss dafür eine Situation gegeben sein, in der ein Drittland versucht, die EU oder einen Mitgliedstaat durch Handelsmaßnahmen zu einer bestimmten Entscheidung zu nötigen. 

Solche Praktiken stellten einen unzulässigen Eingriff in die legitimen souveränen Entscheidungen der Union und der EU-Staaten dar, heißt es zu dem Instrument auf der Seite der Europäischen Kommission. Als Beispiel wird dort ein Handelspartner genannt, der zusätzliche, benachteiligende Zölle einführt oder damit droht.

Vielfältige Gegenmaßnahmen möglich

Die Bandbreite der möglichen Gegenmaßnahmen ist demnach weit gefasst: Zölle, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Waren und Dienstleistungen oder verschiedene Beschränkungen für den Zugang zum EU-Markt. Es kann etwa auch ausländische Direktinvestitionen oder Finanzmärkte betreffen.

Allerdings heißt es in der entsprechenden Verordnung, die Gegenmaßnahmen seien nur ein letztes Mittel und müssten verhältnismäßig sein. Vorrangiges Ziel des ACI sei die Abschreckung. Das Instrument sei daher am erfolgreichsten, wenn es nicht eingesetzt werden müsse.

Antrag durch Mitgliedstaat möglich

Nach einem Antrag eines Mitgliedstaats oder aus eigener Initiative prüft die Kommission, ob in dem Fall wirtschaftlicher Zwang vorliegt. Danach muss der Rat zu einer solchen Feststellung kommen. Daraufhin fordert die Kommission den Drittstaat auf, den Zwang zu unterlassen – und führt im besten Fall mit ihm gleichzeitig Gespräche. Geprüft werde, ob Verhandlungen, Vermittlung oder Schlichtung möglich seien. 

Bei ausbleibendem Erfolg kann die EU Gegenmaßnahmen verhängen. Sollten diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erforderlich sein, beendet die EU sie. Frankreich hatte signalisiert, die Aktivierung des Instruments im aktuellen Fall beantragen zu wollen, wie es aus dem Umfeld von Präsident Emmanuel Macron hieß. 

EU könnte Einsatz des Instruments androhen

Als wahrscheinlich gilt, dass die EU erst einmal den Einsatz ihres neuen Instruments gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen androht. Wie es dann weitergeht, dürfte von der US-Reaktion abhängig sein. Kommt das Instrument zum Einsatz, sind Vergeltungszölle auf den Import von US-Waren möglich. Zudem könnten US-Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden – oder für bestimmte Produkte Ein- und Ausfuhrbeschränkungen erlassen werden.

Als sicher gilt zudem, dass die EU die Umsetzung bestimmter Absprachen aus dem erst im Sommer geschlossenen Zollabkommen auf Eis legt. Sie sehen unter anderem vor, Zölle auf alle US-Industriegüter abzuschaffen und den EU-Marktzugang für bestimmte US-Agrarprodukte zu verbessern. Zudem soll ein US-Zoll von 15 Prozent für die meisten europäischen Produkte gelten. 

Eine Zustimmung des EU-Parlaments zu dem Zoll-Deal scheint nun ausgeschlossen. Mehrere Fraktionen – darunter die Europäische Volkspartei (EVP) und somit größte Fraktion – haben angesichts der jüngsten Entwicklungen ihre Ablehnung kundgetan. Die Abstimmung ist für diese Woche geplant.

Im Video: Ökonom Andreas Baur analysiert im BR24-Gespräch mögliche wirtschaftliche Auswirkungen des Streits um Grönland

Ökonom Andreas Baur, stellvertetender Leiter des ifo Zentrums für Außenwirtschaft, analysiert im BR24-Gespräch mögliche wirtschaftliche Auswirkungen des Streits um Grönland.
Bildrechte: Bayerischer Rundfunk 2026
Videobeitrag

Andreas Baur zu Grönland-Streit

Mit Informationen von dpa.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!