Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. "Das sind sehr persönliche Entscheidungen, die für die betroffenen Frauen meist existenziell sind", sagte Hubig im Interview der "Zeit". "In ihrem Interesse und auch in dem vieler Ärztinnen und Ärzte fände ich es hilfreich, klarzustellen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten nicht rechtswidrig ist." Für sie persönlich habe das Thema im Strafrecht nichts verloren.
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Zugleich wisse sie, dass es sich um ein "heiß umkämpftes Thema" handele. Letztlich werde es wohl kein gemeinsames Vorhaben in dieser Legislaturperiode, erklärte die Ministerin. Im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung ist lediglich vorgesehen, eine Ausweitung der Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch zu prüfen.
Die aktuelle Rechtslage: ein "Nein, aber..."
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, bleiben aber straffrei, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung verursacht wurde, Gesundheit oder Leben der Mutter in Gefahr sind, sowie innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis, wenn eine Beratung stattgefunden hat. Seit Längerem wird diskutiert, Abbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft nicht mehr im Strafgesetzbuch zu verbieten, sondern grundsätzlich zu entkriminalisieren.
Die Vorgeschichte
In der vergangenen Legislaturperiode hatte es im Bundestag Bestrebungen gegeben, das Verbot von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen aufzuheben. Regelungen zu Abtreibungen sollten statt im Strafrecht vorwiegend im Schwangerschaftskonfliktgesetz getroffen werden. Wegen der vorgezogenen Neuwahl kam aber kein Beschluss mehr zustande.
Audio: Hintergrund - So ist die Rechtslage in anderen EU-Ländern
Abtreibungsrechte in Europa
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