Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD) in der Regierungsbefragung (15.10.2025)
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD) in der Regierungsbefragung (15.10.2025)
Bild
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD) in der Regierungsbefragung (15.10.2025)
Bildrechte: picture alliance / dts-Agentur | -
Schlagwörter
Bildrechte: picture alliance / dts-Agentur | -
Bildbeitrag

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD) in der Regierungsbefragung (15.10.2025)

Bildbeitrag
>

Hubig: Abtreibungen sind kein Thema fürs Strafrecht

Hubig: Abtreibungen sind kein Thema fürs Strafrecht

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren. Was eine Reform in dieser Legislaturperiode angeht, zeigt sie sich aber skeptisch: Es sei ein "heiß umkämpftes Thema".

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. "Das sind sehr persönliche Entscheidungen, die für die betroffenen Frauen meist existenziell sind", sagte Hubig im Interview der "Zeit". "In ihrem Interesse und auch in dem vieler Ärztinnen und Ärzte fände ich es hilfreich, klarzustellen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten nicht rechtswidrig ist." Für sie persönlich habe das Thema im Strafrecht nichts verloren.

Zugleich wisse sie, dass es sich um ein "heiß umkämpftes Thema" handele. Letztlich werde es wohl kein gemeinsames Vorhaben in dieser Legislaturperiode, erklärte die Ministerin. Im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung ist lediglich vorgesehen, eine Ausweitung der Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch zu prüfen.

Die aktuelle Rechtslage: ein "Nein, aber..."

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, bleiben aber straffrei, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung verursacht wurde, Gesundheit oder Leben der Mutter in Gefahr sind, sowie innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis, wenn eine Beratung stattgefunden hat. Seit Längerem wird diskutiert, Abbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft nicht mehr im Strafgesetzbuch zu verbieten, sondern grundsätzlich zu entkriminalisieren.

Die Vorgeschichte

In der vergangenen Legislaturperiode hatte es im Bundestag Bestrebungen gegeben, das Verbot von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen aufzuheben. Regelungen zu Abtreibungen sollten statt im Strafrecht vorwiegend im Schwangerschaftskonfliktgesetz getroffen werden. Wegen der vorgezogenen Neuwahl kam aber kein Beschluss mehr zustande.

Audio: Hintergrund - So ist die Rechtslage in anderen EU-Ländern

Frauen sind außen vor: eine Frau schleppt mühsam einen überdimensionierten Schlüsselbund. Der Zugang zur Gesundheit, symbolisiert durch eine weiße Tür mit blauem Kreuz, ist durch Balken und Vorhängeschlösser gesichert - und bleibt der Frau somit verwehrt.
Bildrechte: Ann-Sophie De Steur
Audiobeitrag

Abtreibungsrechte in Europa

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!