(Archivbild) Der Angeklagte (vorne l.) sitzt zum Prozessauftakt auf seinem Platz im Gerichtssaal des OLG München. (Archivbild)
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(Archivbild) Der Angeklagte (vorne l.) sitzt zum Prozessauftakt auf seinem Platz im Gerichtssaal des OLG München.
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(Archivbild) Der Angeklagte (vorne l.) sitzt zum Prozessauftakt auf seinem Platz im Gerichtssaal des OLG München.

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IS-Prozess: Das System des Missbrauchs

IS-Prozess: Das System des Missbrauchs

Eines der wichtigsten deutschen IS-Verfahren steht vor dem Abschluss: Heute wird das Urteil gegen zwei Iraker erwartet. Ihnen wird der sexuelle Missbrauch zweier jesidischer Mädchen vorgeworfen. Recherchen von DLF und BR zeigen das System dahinter.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Infoblock am .

Als die heute 20-jährige Aliya dem Hauptangeklagten im Saal des Oberlandesgerichts München gegenübersitzt, kommen ihr die Tränen. "Ich kann ihn nicht mehr anschauen", sagt die Jesidin im Dezember 2025.

Angeklagter radikalisierte sich in München

Mit dem heute erwarteten Urteil endet eines der wichtigsten deutschen Verfahren zu den Verbrechen der Terrororganisation IS an der religiösen Minderheit der Jesiden. Angeklagt sind der 45-jährige Twana S. und die 30-jährige Asia R. Sie sollen zwischen 2015 und 2017 zwei jesidische Mädchen auf einem Sklavenmarkt gekauft, misshandelt und ausgebeutet haben. Eine davon war laut Bundesanwaltschaft die damals zwölfjährige Zeugin Aliya, die andere die damals fünfjährige Ikhlas.

Dem 45-Jährigen wird mehrfacher sexueller Missbrauch vorgeworfen. Die 30-jährige Frau soll ihn dabei unterstützt haben. Zum Tatzeitpunkt war sie nach islamischem Recht mit ihm verheiratet, inzwischen hat sie sich jedoch von ihm getrennt. Der Hauptangeklagte Twana S. hatte Anfang der Nullerjahre mehr als zehn Jahre in München gelebt und sich nach Erkenntnissen der Ermittler dort islamistisch radikalisiert, bevor er sich 2015 im Irak dem IS anschloss.

Hintergrund des Verfahrens ist der Vernichtungsfeldzug der Terrororganisation IS gegen die religiöse Minderheit der Jesiden im Nordirak ab 2014. Tausende Menschen wurden getötet, Frauen und Kinder verschleppt und versklavt. Deutschland erkennt diese Verbrechen als Völkermord an.

IS-Bürokratie und sexueller Missbrauch

Internationale Ermittlungen, die dem BR und dem Deutschlandfunk (DLF) in Auszügen vorliegen, zeichnen das Bild eines bürokratisch organisierten Systems. Mädchen wurden katalogisiert, nach Alter, Aussehen und vermeintlicher Jungfräulichkeit bewertet und anschließend verkauft, verschenkt oder weitervererbt. Dem BR und dem DLF liegt unter anderem ein Dokument vor, in dem ein etwa vierjähriges Mädchen als Eigentum eines IS-Mitglieds registriert ist – beschrieben mit den Worten: "kleine Brünette, Größe ein Meter".

Experten: IS schuf System für Versklavung und sexuellen Missbrauch von Kindern

"Wir kennen IS-Mitglieder, die systematisch ausschließlich Minderjährige versklavt, gekauft, verkauft und sexuell missbraucht haben", sagt die Juristin Natia Navrouzov von der Menschenrechtsorganisation Yazda – einer weltweit aktiven Hilfsorganisation, die jesidische Überlebende des Genozids mit humanitärer Hilfe oder Rechtsberatung unterstützt.

Zu einem ähnlichen Schluss kommt der Islamwissenschaftler Gohdar Alkaidy. Er spricht von einem System, in dem sexuelle Gewalt gegen Kinder ideologisch legitimiert worden sei.

Der IS habe zwar nicht offen für Pädophilie geworben, sagt Navrouzov. Durch interne Rechtsgutachten, die organisierte Versklavung Minderjähriger und eigens eingerichtete Sklavenmärkte habe die Terrororganisation jedoch Rahmenbedingungen geschaffen, in denen Täter mit sexuellem Interesse an Kindern ihre Taten nahezu ungehindert ausüben konnten.

Ärzte sollen Hormone verabreicht haben

Der Menschenhandel verlagerte sich dabei längst über die lokalen Sklavenmärkte hinaus. Internationale Ermittlungen zeigen, dass der IS geschlossene Online-Marktplätze mit teils mehreren hundert Mitgliedern betrieb. Die Plattformen trugen Namen wie "Islamic State Mega Mall" oder "Private Souk for Soldiers of the Greater Caliphate".

Teile der Kommunikation aus solchen Foren liegen dem BR und dem DLF vor. In einem Fall erkundigt sich ein arabischsprachiger Nutzer nach einem dort angebotenen zehnjährigen Mädchen: "Ist sie gehorsam? Hat sie einen reifen Körper?"

Besonders verstörend sind die Erkenntnisse über die Rolle von Ärzten. Nach Informationen aus Ermittlerkreisen führten medizinische Fachkräfte Schwangerschaftstests und Abtreibungen durch oder verabreichten Hormone, damit junge Mädchen körperlich älter erschienen und sich leichter verkaufen ließen. Ärzte waren damit nicht nur Zeugen der Verbrechen, sondern Teil der Infrastruktur des IS-Menschenhandels.

Das wurde in München gefordert

Im Münchner Verfahren wies die Verteidigung den Vorwurf des Völkermords zurück und plädierte für neun Jahre und sechs Monate Haft für den Mann sowie eine Jugendstrafe von sieben Jahren für die zum Tatzeitpunkt noch heranwachsende Frau. Den Vorwurf des Völkermords sah der Verteidiger von Asia R., Anwalt Shervin Ameri, als nicht erfüllt an, da seine Mandantin nach seiner Auffassung keine entsprechende Vernichtungsabsicht gehabt habe, sondern im Herrschaftsgebiet des IS aufgewachsen und zwangsverheiratet worden sei.

Die Bundesanwaltschaft hat für die Angeklagten lebenslange Freiheitsstrafen wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gefordert. Der Prozess zählt zu den wenigen Verfahren, die die systematische Versklavung und den sexuellen Missbrauch jesidischer Kinder durch den IS juristisch aufarbeiten.

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