Symbolbild: Bahnstrecke mit Oberleitungen
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Die Deutsche Bahn wehrt sich vor Gericht dagegen, dass sie Konkurrenten im Fernverkehr zulassen muss.
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Die Deutsche Bahn wehrt sich vor Gericht dagegen, dass sie Konkurrenten im Fernverkehr zulassen muss.

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Italo-Einstieg: Bahn wehrt sich gegen Konkurrenz im Fernverkehr

Italo-Einstieg: Bahn wehrt sich gegen Konkurrenz im Fernverkehr

Von München nach Berlin, Hamburg und Dortmund: Können Bahnreisende auf diesen Strecken ab 2028 statt mit der DB mit der italienischen Konkurrenz fahren? Italo will das, die Bundesnetzagentur auch. Aber die Deutsche Bahn zieht vor Gericht.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Nachrichten am .

Die Deutsche Bahn will sich per Eilverfahren gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur wehren, dass sie mehr Konkurrenz zulassen müsse. Es geht um stark gefragte Korridore, auf denen Italo ab 2028 zum Zug kommen will. Das Eisenbahnunternehmen hat in Italien schon für günstigere Tickets und bessere Verbindungen gesorgt.

Deutsche Bahn fürchtet Verkomplizierung

Die Bahn kritisiert, neue Vorgaben der Bundesnetzagentur könnten ihre Arbeit deutlich komplizierter machen. Der bundeseigene Konzern teilte mit, seine für die Vergabe der Trassen zuständige Tochter DB InfraGo werde vor das Verwaltungsgericht Köln ziehen. Dass soll "die rechtliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit und praktische Umsetzbarkeit der behördlichen Anordnungen gerichtlich klären". Gemeint ist ein Beschluss der Bundesnetzagentur vom 17. Juli. Demnach muss DB InfraGo auf stark befahrenen Strecken wie etwa rund um München und Frankfurt mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben. Diese müssen darauf aber einen Taktverkehr anbieten: mindestens vier Züge pro Tag alle zwei Stunden zur gleichen Minute.

Schon jetzt komme es bei der Trassenvergabe immer wieder zu Konflikten, denn Fern-, Nah- und Güterverkehr teilen sich in Deutschland dasselbe Schienennetz. Für den Netzfahrplan 2026 mussten laut Bahn zum Beispiel 5.600 Konflikte geregelt werden. Kompromisse seien vor allem dadurch möglich worden, dass Taktverkehre aufgegeben wurden. Aber mit den Vorgaben der Bundesnetzagentur vom 17. Juli hätten Fernverkehrsunternehmen keine Motivation mehr, den Takt aufzugeben – schließlich sei er Bedingung für ihr Angebot. Das werde Kompromisse deutlich schwerer machen.

Italo hatte sich bei Bundesnetzagentur beschwert

Die Bundesnetzagentur hatte seine Anordnung vom 17. Juli auf eine Initiative von Italo hin erlassen. Die Italiener hatten bei ihr Beschwerde dagegen eingelegt, wie in Deutschland die Schienenkapazitäten vergeben werden – und die Trassen sind ohnehin beschränkt. Italo will ab 2028 in den deutschen Markt einsteigen. Dabei nimmt die Firma zunächst zwei Hauptkorridore in den Blick: München-Köln-Dortmund und München-Berlin-Hamburg.

Auch das Münchner Unternehmen Flix hat für 2028 angekündigt, Dutzende neue Züge und Verbindungen im Fernverkehr anbieten zu wollen. Bisher dominiert die Deutsche Bahn 95 Prozent des Fernverkehrs in Deutschland.

Sorge um Regionalverkehr

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG nannte die Klage von DB InfraGo gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur "folgerichtig". EVG-Chef Martin Burkert sagte, die Netzagentur habe Italo "aus einer rein technischen Logik heraus den roten Teppich ausgerollt und dabei alle negativen Folgen ignoriert". Es bleibe zu hoffen, dass das Kölner Verwaltungsgericht den Beschluss der Bundesnetzagentur kassiere und das Verfahren zum Italo-Markteintritt neu beginnen könne. Burkert rief Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) auf, den Markteintritt politisch zu steuern: "Über faire Paketlösungen bei der Streckenvergabe kann Bilger dafür sorgen, dass ein Wettbewerb stattfinden kann, bei dem nicht ganze Regionen abgehängt und gute Jobs eingestampft werden."

Auch der Bundesverband Schienennahverkehr befürchtet, dass der Konflikt um Trassen am Ende zulasten des Regionalverkehrs gehen könnte. Das würde die Verkehrsanbindung ländlicher Regionen gefährden. Der Geschäftsführer des Interessenverbands Allianz pro Schiene, Dirk Flege, mahnte, ein gut organisierter Wettbewerb müsse auch ein gutes Angebot auf den weniger nachgefragten Verbindungen fernab der großen Städte sicherstellen. Dafür müsse der Bund den Wettbewerb ordnen und ihm klare Regeln geben.

Bis das Kölner Verwaltungsgericht entscheidet, gilt der Beschluss der Bundesnetzagentur. Wann ein Urteil im Eilverfahren fällt, ist völlig offen. Inwiefern Italo seinen Markteinstieg von der Bundesnetzagentur-Entscheidung bzw. dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln abhängig macht, ist nicht bekannt.

Mit Informationen von dpa, AFP und Reuters

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