(Symbolbild) Partyszene in einem Club
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(Symbolbild) Wer mit sogenannten K.-o.-Tropfen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft werden.
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(Symbolbild) Wer mit sogenannten K.-o.-Tropfen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft werden.

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"Besonders hinterhältig": Härtere Strafen bei K.o.-Tropfen

"Besonders hinterhältig": Härtere Strafen bei K.o.-Tropfen

Das Bundeskabinett hat beschlossen: K.o.-Tropfen sollen im Strafrecht neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen strafverschärfend wirken. Kommen sie bei Raub oder Vergewaltigung zum Einsatz, soll die Mindeststrafe bei fünf Jahren liegen. Die Details.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Sind K.o.-Tropfen ein "gefährliches Werkzeug"? Nein, hat der Bundesgerichtshof im Herbst 2024 entschieden – inzwischen hat das Bundesjustizministerium reagiert. Wie erwartet hat das Bundeskabinett am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf von Ministerin Stefanie Hubig (SPD) beschlossen. K.o.-Tropfen und ähnliche Substanzen sollen im Strafrecht künftig ausdrücklich als gefährliche Mittel gelten. Wer sexuelle Übergriffe oder schwere Raubdelikte mithilfe solcher Substanzen begeht, muss mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen.

Bundestag und Bundesrat müssen den Gesetzentwurf noch beraten und ihm zustimmen. Im parlamentarischen Verfahren kann es noch zu Änderungen kommen. Hubig betonte nach dem Kabinettsbeschluss: "Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich." Es handle sich um sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form, die vor allem Frauen treffe. "Das Strafrecht muss darauf eine harte Antwort geben, denn wirksamer Gewaltschutz erfordert konsequente Strafen", sagte Hubig.

Warum Anwaltsverbände von "Symbolpolitik" sprechen

Wie hoch der Handlungsbedarf wirklich ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Das Bundesjustizministerium betont: Die geltende Rechtslage werde "der besonderen Gefahr und Verwerflichkeit, die von dem Einsatz von K.-o.-Tropfen ausgeht, nicht gerecht". Aktuell ergebe sich "regelmäßig eine Mindeststrafe von lediglich drei Jahren Freiheitsstrafe".

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) betonte dagegen, als der Bundesrat 2025 einen ähnlichen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hatte: Das Strafrecht sei bereits ausreichend. Bei höchststrafwürdigen Fällen könnten Gerichte schon "die höchste in Deutschland mögliche zeitige Freiheitsstrafe von 15 Jahren" verhängen, weil neben dem Sexualdelikt weitere schwere Straftatbestände greifen. Die geplante Verschärfung sei "Symbolpolitik", urteilte die Anwaltskammer (externer Link). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht ebenfalls keine echte Schutzlücke.

Bayerns Justizminister Eisenreich: "Verabscheuungswürdig"

Aus Bayern gibt es Lob für die Verschärfung, die das schwarz-rote Kabinett im Bund auf den Weg gebracht hat. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) teilt auf BR24-Anfrage mit: "Sexualisierte Gewalt gegen wehrlose Frauen ist besonders verabscheuungswürdig. Ich begrüße deshalb, dass das Verabreichen von K.o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung künftig mit einer höheren Strafe geahndet werden soll."

Ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums betont zudem: "Das Verabreichen von K.o.-Tropfen ist ein perfides Mittel, um Frauen gegen ihren Willen zur Duldung oder zur Vornahme sexueller Handlungen zu veranlassen." Es sei richtig, das Verabreichen von K.o.-Tropfen zu sexuellen Zwecken und für Raubtaten "mit einer höheren Strafe (Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren) zu ahnden".

Nachweis von K.o.-Tropfen schwierig – kaum belastbare Zahlen

Täter verwenden K.o.-Tropfen häufig in Clubs und Bars. Aber auch im privaten Umfeld, nicht nur auf Feiern, kommt es zu entsprechenden Übergriffen. Ein großes Problem dabei: Oft merken die Betroffenen nicht oder zu spät, dass mit ihnen etwas nicht stimmt. Der berüchtigte "Filmriss" sorgt dafür, dass ihre Erinnerungen getrübt oder ganz weg sind. Viele Substanzen sind nur wenige Stunden im Blut oder Urin nachweisbar.

Wenn Betroffene erst spät ins Krankenhaus gehen oder Anzeige erstatten, lässt sich der Einsatz von K.o.-Tropfen oft nicht mehr belegen. Gerade in Clubs oder Bars wirkt es oft, als hätte die Person einfach zu viel Alkohol getrunken.

K.o.-Tropfen: Dunkelziffer dürfte relativ hoch sein

Es gibt einen weiteren Grund, warum es kaum belastbare Zahlen gibt. In Bayerns Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) werden Sexualdelikte nach Straftatbeständen gelistet. Es gibt also Zahlen zu Straftaten wie Vergewaltigung oder sexueller Nötigung. Der Einsatz von K.o.-Tropfen wird aber nicht als eigene Kennzahl oder Kategorie ausgewiesen. Polizei, Beratungsstellen und Kliniken gehen seit langem davon aus, dass es eine erhebliche Dunkelziffer gibt.

Polizeigewerkschafter Teggatz begrüßt geplante Verschärfung

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, findet die geplante Erhöhung der Mindeststrafe richtig. Das habe immer einen "gewissen Präventivcharakter", sagte Teggatz dem ARD-Hauptstadtstudio. Was ihm noch wichtig ist: Bei jedem Verdacht auf K.o.-Tropfen sollen sich Betroffene so schnell wie möglich ärztlich Blut abnehmen lassen – und die Polizei informieren.

Verein "Kein Opfer e.V." drängt auf andere Maßnahmen

Nina Fuchs vom Verein "Kein Opfer e.V." ist anderer Meinung. Sie halte die geplante Verschärfung leider eher für Symbolpolitik, sagte Fuchs dem ARD-Hauptstadtstudio. Laut ihr gibt es bisher kaum Verurteilungen bei Vergewaltigungen mithilfe von K.o.-Tropfen. "Und schärfere Strafen ohne Verurteilungen bringen Betroffenen ziemlich genau gar nichts." Wichtiger wäre die flächendeckende Möglichkeit für kostenfreie Proben, mehr Prävention und mehr Wissen bei Polizei und Justiz.

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