Ein Mitarbeiter hält eine Tüte mit Luftballons neben drei Dosen Lachgas und einem Mundstück (weiß) am Tresen eines Kiosks (Symbol- und Archivbild)
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Kabinett bringt Verbot von Lachgas und K.-o.-Tropfen auf den Weg
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Marcus Brandt
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Kabinett bringt Verbot von Lachgas und K.-o.-Tropfen auf den Weg

Kabinett bringt Verbot von Lachgas und K.-o.-Tropfen auf den Weg

Die Bundesregierung will Lachgas als Partydroge verbieten. Außerdem sollen zwei Stoffe untersagt werden, die als sogenannte K.-o.-Tropfen missbraucht werden. Ein entsprechendes Gesetz wurde heute auf den Weg gebracht.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum Verbot von Lachgas als Partydroge gebilligt. Wie das Gesundheitsministerium in Berlin mitteilte, sollen mit dem Unterbinden des Missbrauchs vor allem Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht außerdem ein Verbot zweier Stoffe vor, die laut dem Ministerium als K.-o.-Tropfen zum Beispiel für Vergewaltigungs- und Raubdelikte missbraucht werden.

Unter anderem Versand- und Automatenhandel verboten

Kinder und Jugendliche dürfen dem Entwurf zufolge Lachgas und Zubereitungen dieses Stoffes, jeweils in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als acht Gramm, weder erwerben noch besitzen. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, den Verkauf an Kinder und Jugendliche, den Verkauf über Automaten und den Versandhandel zu verbieten.

Gefahr von Erfrierungen und neurologischen Schäden

Die Ministerin warnte vor "hohen gesundheitlichen Risiken" gerade für Minderjährige durch Lachgas-Konsum: "Die Folgen können gravierend sein, etwa Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit - bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden", sagte die CDU-Politikerin.

Lachgas, chemisch Distickstoffmonoxid genannt, kühlt sich auf bis zu minus 55 Grad Celsius ab, wie das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit auf seiner Webseite drugcom.de erläutert. Werde es direkt aus einer Kartusche konsumiert, könnten die Lippen festfrieren. Auch seien Fälle von Erfrierungen an Fingern bekannt. "Tückisch ist, dass Konsumierende die Erfrierung wegen der schmerzstillenden Wirkung von Lachgas womöglich nicht sofort bemerken", heißt es auf der Website.

Auch Zugang zu GBL und BDO soll eingeschränkt werden

Das Verbot der beiden als K.-o.-Tropfen eingesetzten Substanzen GBL (Gamma-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol) umfasst den Ministeriumsangaben zufolge Herstellung, Handel und Inverkehrbringen entweder in reiner Form oder als Zubereitungen mit einem Gehalt von jeweils mehr als 20 Prozent. "Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht werden", begründete die Ministerin dieses Vorhaben.

Streeck lobt Lachgasverbot als notwendigen Schritt

Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, begrüßte das sich abzeichnende Lachgasverbot als "absolut notwendigen Schritt für den Kinder- und Jugendschutz und die öffentliche Gesundheit". Weil Lachgas bislang leicht verfügbar sei, werde es zunehmend von Jugendlichen und auch Kindern konsumiert. "Notaufnahmen berichten von immer mehr Fällen von neurologischen Ausfällen oder Rückenmarksschäden, ausgelöst durch chronischen Lachgas-Konsum", hob Streeck hervor.

Der Gesetzentwurf mit den beiden Verboten kommt jetzt in den Bundestag. Der Bundesrat muss anschließend auch darüber beraten. Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium kündigte am Mittwoch an, ein eigenes Verbot, Lachgas an Kinder und Jugendliche zu verkaufen oder abzugeben, bereits zum 17. Juli umzusetzen.

Mit Informationen des epd.

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