Der Bundestag kann noch vor der Sommerpause, also in dieser Woche, über die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung abstimmen. Auch für eine mögliche Entscheidung über das neue Heizungsgesetz gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag grünes Licht. Entsprechende Anträge der Linksfraktion sowie von Politikern von Grünen und Linkspartei hatten keinen Erfolg.
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Abstimmung zur Reform der Krankenkassen kann stattfinden
Beim Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket lehnten die Karlsruher Richter die Eilanträge zweier Oppositions-Abgeordneter ab. Über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kann somit wohl wie geplant morgen im Parlament abgestimmt werden.
Zwei Bundestagsabgeordnete von Grünen und Linken hatten sich jeweils mit Eilanträgen an das höchste deutsche Gericht gewandt, weil sie das eilige Gesetzgebungsverfahren für unzulässig hielten. Die Regierungskoalition hatte demnach noch wenige Tage vor der geplanten Abstimmung 278 Seiten mit Änderungsanträgen vorgelegt.
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen kritisierte am Mittwoch nach Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages, man habe "die vergangenen Tage ein chaotisches Gesetzgebungsverfahren erlebt". Er wolle daher von Karlsruhe überprüfen lassen, ob "in diesem Fall überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich ist". Kurz darauf kündigten auch Linke und AfD an, Karlsruhe anzurufen zu wollen. Ein Antrag der AfD war zuletzt aber nach Angaben des Gerichts nicht eingegangen.
Linke: Inhaltlichen Kritik zum Heizungsgesetz "bleibt vollumfänglich bestehen"
Auch das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung kann noch in dieser Woche wie geplant vom Bundestag abschließend beraten werden. Das Bundesverfassungsgericht wies eine entsprechende Organklage der Linken zurück, die der Koalition aus Union und SPD Eiltempo vorwarfen und darin eine Verletzung der Abgeordnetenrechte sahen. Die Karlsruher Richter beurteilten das Begehr als unzulässig. Die Kläger hätten gegenüber den Antragsgegnern – der Bundesregierung – zuvor nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Die Linke-Fraktion kündigt weitere Gegenwehr zum geplanten neuen Gebäudemodernisierungsgesetz an. Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Linken, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Auch wenn wir heute mit unserer Beschwerde gegen das Hauruck-Verfahren keinen Erfolg erzielen konnten, bleiben unsere inhaltlichen Kritikpunkte vollumfänglich bestehen. Für uns ist daher klar: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig und ein sozial- und klimapolitisches Desaster. Wir rechnen fest mit weiteren Klagen gegen diese Gesetzesänderung und werden uns an der Seite von Mieterinnen und Mietern gegen diesen fossilen Rückschlag zur Wehr setzen."
Mit Informationen von epd und dpa
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