- Direkt zum aktuellen Artikel: Im zweiten Wahlgang: Bundestag wählt Merz zum neuen Kanzler
CDU-Chef Friedrich Merz ist am Dienstag mit dem Versuch gescheitert, sich im Bundestag zum neuen Kanzler wählen zu lassen. Er erhielt in geheimer Abstimmung 310 von 621 abgegebenen Stimmen und damit 6 weniger als die nötige Mehrheit von 316. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben zusammen 328 Sitze im Parlament.
Gescheiterte Bundeskanzlerwahl - das gab es noch nie
Nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ist ein designierter Kanzler noch nie bei der Wahl im Bundestag gescheitert. "Der Abgeordnete Friedrich Merz hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 316 Stimmen nicht erreicht. Er ist gemäß Artikel 63 Absatz zwei des Grundgesetzes zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland nicht gewählt." So gab Bundestagspräsidentin Julia Klöckner das Ergebnis des ersten Wahlganges bekannt.
Grundgesetz gibt Frist von zwei Wochen
Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.
Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen.
Neue Regierung rechnete mit klarer Mehrheit
Merz und der SPD-Co-Vorsitzende Lars Klingbeil hatten am Montag betont, dass sie fest mit einer klaren Mehrheit der künftigen Regierungsfraktionen bei der Kanzlerwahl rechneten. Bei Sonderfraktionssitzungen am Dienstagmorgen hatten sowohl Union als SPD festgestellt, dass alle Abgeordneten anwesend sind.
Die Wahl verfolgten auf der Besuchertribüne unter anderen Merz' Frau und Töchter sowie die frühere Kanzlerin Angela Merkel. Die Parteichefs von CDU, CSU und SPD hatten am Montag den Koalitionsvertrag des schwarz-roten Bündnisses unterzeichnet.
Mit Material der dpa
Ein Mitglied des Bundestags gibt im Bundestag bei der Kanzlerwahl seinen Stimmzettel ab.
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