Aktivistinnen und Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe bei einer Protestaktion von dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Aktivistinnen und Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe bei einer Protestaktion von dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Bild
Jetzt ist es gerichtlich bestätigt: Das jüngste Klimaschutzprogramm der Bundesregierung genügt den gesetzlichen Vorgaben nicht.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Jennifer Brückner
Schlagwörter
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Jennifer Brückner
Audiobeitrag

Jetzt ist es gerichtlich bestätigt: Das jüngste Klimaschutzprogramm der Bundesregierung genügt den gesetzlichen Vorgaben nicht.

Audiobeitrag
>

Klage erfolgreich: Regierung muss mehr für Klimaschutz tun

Klage erfolgreich: Regierung muss mehr für Klimaschutz tun

Die Maßnahmen des Bundes reichen nicht aus, um die Klimaziele bis 2030 zu erfüllen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die amtierende Regierung aus Union und SPD muss den Kurs der vorherigen Ampelkoalition nun deutlich verschärfen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Infoblock am .

Bis zum Jahr 2030 sollen die deutschen Treibhausgasemissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 verringert werden. Dazu hat sich die Bundesrepublik in ihrem nationalen Klimaziel verpflichtet. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun bestätigt hat, war die Ampel-Regierung beim Klimaschutz jedoch nicht ambitioniert genug.

Urteil: Klimaschutzpläne der Bundesregierung sind unzureichend

Die Richter gaben dabei einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht. Diese hatte sich ursprünglich gegen das Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 gewandt. Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Organisation im Mai 2024 Erfolg, die damalige Bundesregierung ging jedoch in Revision.

Doch die Revision wurde am Donnerstag vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Denn nach Ansicht der Richter reichen die im Klimaschutzprogramm des Bundes festgeschriebenen Maßnahmen nicht aus, um das nationale Klimaziel 2030 zu erreichen. Zwar habe die Bundesregierung einen "weiten Gestaltungsspielraum". Jedoch müsse das Klimaschutzprogramm als zentrales Steuerungsinstrument des deutschen Klimaschutzrechts sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des verbindlichen Klimaziels nötig sind.

Schwarz-rot will komplett neues Klimaschutzprogramm vorlegen

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth sprach nach dem Urteil von einer "Ziellücke" von 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Diese Menge an Emissionen muss also im Vergleich zu den Maßnahmen des alten Klimaschutzprogramms zusätzlich eingespart werden, um das 2030-Ziel zu schaffen. "Wir werden jetzt alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm, heilen durch das Programm 2026", kündigte Flasbarth an.

Eine Nachbesserung des Programms von 2023 sei nicht geplant, so der Umweltstaatssekretär. Das neue Klimaschutzprogramm, das auch den Zeitraum nach 2030 in den Blick nehmen soll, ist bereits in Arbeit. Laut Klimaschutzgesetz muss es bis Ende März vom Kabinett beschlossen werden.

Umweltstaatssekretär Flasbarth: Alle Ressorts müssen liefern

Flasbarth räumte ein, dass noch nicht alle Ministerien ausreichend geliefert hätten. Er sei aber zuversichtlich, dass das bis März gelingen werde. Spätestens mit dem Urteil müsse allen Beteiligten klar sein, "beim Klimaschutz kann man keine Abstriche machen". Angesprochen auf die laufenden Verhandlungen in der Koalition zur Reform des Heizungsgesetzes unterstrich er, dass sämtliche Vorhaben der Regierung sich "an den gesetzlichen Klimaschutzzielen ausrichten" müssten. "Alle Ressorts müssen dazu liefern."

DUH und Grüne wollen besonders beim Verkehr ansetzen

Die DUH schlug bereits konkrete Maßnahmen vor: "Allein durch ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 30 in der Stadt könnte die Klimaschutzlücke im Jahr 2030 fast zur Hälfte geschlossen werden", erklärte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Klimachefin des WFF Deutschland, Viviane Raddatz, verlangte "ein stringentes, konsequentes, umfassendes Maßnahmenpaket".

Auch die Grünen sehen vor allem im Verkehrsbereich Nachholbedarf. Die klimapolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Lisa Badum, sagte der Nachrichtenagentur dpa, seit Jahrzehnten sträubten sich die Bundesverkehrsminister, die Emissionen in ihrem Sektor zu senken. "Damit ist jetzt Schluss." Als Konsequenz aus dem Urteil forderte sie wirksame neue Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels für 2030, darunter ein günstigeres Deutschlandticket, ein Tempolimit, eine Abgabe auf Privatjets und den Abbau von Subventionen wie den Dienstwagenprivileg.

Gericht bestätigt Klagerecht der DUH

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde darüber hinaus auch das Klagerecht der DUH als Umweltvereinigung bestätigt. Der Verein kündigte an, davon Gebrauch zu machen, "sofern die Bundesregierung bis zum 25. März kein ausreichendes Klimaschutzprogramm 2026 beschließt".

Das Klimaziel für 2030 ist allerdings nur eine Zwischenetappe. Bis 2045 soll der Netto-Ausstoß der klimaschädlichen Treibhausgase bis auf null sinken. Nach vorläufigen Berechnungen des Thinktanks Agora Energiewende lagen die Emissionen im vergangenen Jahr um 49 Prozent unter denen von 1990.

Mit Informationen von epd und dpa

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!