Ramona Klüglein hat einen staatlich anerkannten Impfschaden. Nachdem sie am 10. März 2021 als eine der ersten ihre Covid-Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria des Herstellers Astrazeneca erhielt, bekam sie eine Darmvenenthrombose. Auch noch fünf Jahre danach leidet sie an den Folgen der Erkrankung, weil ein Teil ihres Darms entfernt werden musste. Dafür, dass sich ihr Leben drastisch verändert hat, fordert die Hoferin eine Entschädigung vom Arzneimittelkonzern.
Koma und Lebensgefahr nach Impfung
Vor der Impfung war Klüglein beruflich stark eingespannt und plante die Selbstständigkeit. Nach der Impfung erlitt sie eine Thrombose, fiel 2021 ins Koma und entging knapp dem Tod. Heute ist sie zu 60 Prozent behindert. Kurz nach ihrer Impfung wurde der Astrazeneca-Impfstoff wegen Thromboserisiken vorübergehend ausgesetzt und später nur noch für über 60-Jährige empfohlen. Für Klüglein kam das zu spät.
Hat Impfstoffhersteller nicht früh genug gewarnt?
Klügleins Anwalt Volker Loeschner sagt: Astrazeneca hätte früher vor den Risiken in der Fachinformation für Ärzte warnen müssen. Eine entsprechende Warnung habe es zu dem Zeitpunkt aber noch nicht gegeben. "Die Fachinformation ist dafür da, dass schwere Nebenwirkungen sofort gemeldet werden. Schwere Nebenwirkungen wären der Tod. Das ist etwas, was sofort rein muss und da kann man auch nicht lange abwarten", sagt der Fachanwalt für Medizinrecht.
Klüglein sagt, sie könne heute nicht beurteilen, ob sie sich bei einer Warnung gegen die Impfung entschieden hätte, kritisiert aber, dass sie diese Wahl nicht hatte. Die 35-Jährige fordert von Astrazeneca Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt mehreren hunderttausend Euro. Das Landgericht Hof wies ihre Klage Anfang 2023 ab, da weder ein Produktfehler noch Aufklärungsfehler nachgewiesen werden konnten. Der Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Bamberg läuft noch.
Was wusste der Konzern?
Entscheidend ist die Frage, welches Wissen Astrazeneca zum Zeitpunkt der Impfung über das Thromboserisiko hatte. Ein Gutachter erklärte 2025, ein wissenschaftlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Thrombosen sei zum Zeitpunkt von Klügleins Impfung noch nicht belegt gewesen.
Astrazeneca: Vorteile überwiegen Risiken
Astrazeneca äußert sich im laufenden Prozess auf BR-Anfrage schriftlich: "Unser Mitgefühl gilt denjenigen, die gesundheitliche Beschwerden gemeldet haben." Allerdings hätten Arzneimittelbehörden weltweit bestätigt, dass die Vorteile der Impfung "die Risiken der extrem seltenen potenziellen Nebenwirkungen" überwiegen.
Und weiter: "Die Europäische Kommission erteilte im Oktober 2022 die Standardzulassung für Vaxzevria für die Europäische Union, was die Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs erneut bestätigt. Unabhängigen Schätzungen zufolge hat Vaxzevria allein im ersten Jahr der Verfügbarkeit (2021) weltweit über sechs Millionen Leben gerettet."
Inzwischen haben Studien gezeigt, dass die Impfung mit dem Astrazeneca-Impfstoff in sehr seltenen Fällen zu Thrombosen führen kann. Laut Experten liegt die Wahrscheinlichkeit bei eins zu 100.000.
Impfschaden staatlich anerkannt
Klügleins Impfschaden wurde vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) anerkannt. In Bayern sind bisher 165 Corona-Impfschäden anerkannt, rund 2.600 Anträge abgelehnt bei etwa 30 Millionen Impfungen.
Die Post-Vac-Initiative Bayern setzt sich für mehr Unterstützung für Betroffene von Impfschäden ein. Gründungsmitglied Sevan Thiel kritisiert das Anerkennungsverfahren und verweist auf Norwegen, wo deutlich mehr Fälle anerkannt werden.
Klüglein: Große psychische Belastung
Trotz der staatlichen Anerkennung ihres Impfschadens will Ramona Klüglein eine finanzielle Entschädigung von Astrazeneca. Auch für die psychischen Schäden. Und: Klüglein wird immer wieder in die Impfgegner-Ecke geschoben. "Ich bin weder Impfgegner noch Querdenker. Warum muss ich mich auch noch rechtfertigen?" Das koste sie viel Kraft.
Eigentlich war in dem Zivilprozess für Januar eine Entscheidung vor dem OLG Bamberg geplant. Nun soll im Laufe des Jahres 2026 nochmal ein Gutachter aussagen. Falls Klügein in zweiter Instanz nicht Recht bekommt, will sie bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
