Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig
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Länder vertagen Entscheidung zum Rundfunkbeitrag

Länder vertagen Entscheidung zum Rundfunkbeitrag

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer sind sich einig: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird reformiert. Eine Entscheidung zum Rundfunkbeitrag kam bei dem Treffen in Leipzig aber nicht zustande.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, aber noch keinen Beschluss zur Finanzierung gefasst. Das ist das Ergebnis der dreitägigen Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder in Leipzig.

Keine Einigung über Rundfunkbeitrag

"Wir haben beschlossen, dass wir heute nichts beschließen", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist. Ziel sei, bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember eine Einigung zu erzielen. "Wir brauchen einen anderen Finanzierungsmechanismus für den Beitrag", so Schweitzer. "Wir sind nah an einer Lösung. Ich bin optimistisch, dass wir spätestens im Dezember alle diese Fragen werden beantworten können."

Aktuell beträgt der Beitrag 18,36 monatlich. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte im Februar eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro empfohlen. Auf Beitragsänderungen müssen sich zunächst die Länderchefs einigen, danach müssen die unterzeichneten Verträge von allen Landesparlamenten gebilligt werden. Auf dieser letzten Stufe scheiterte das Verfahren im Jahr 2020.

Reformen sollen kommen - Zahl der Sender wird sinken

Wie es weiter hieß, gab es in Leipzig große Einigkeit über nötige Veränderungen bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ziel der Reformpläne sei es, effizientere Strukturen zu schaffen und Kosten zu senken. Demnach soll die ARD insgesamt 17 Radiosender einsparen. Die konkrete Zahl pro Landesrundfunkanstalt bemisst sich unter anderem an der Einwohnerzahl

Der Bayerische Rundfunk könnte danach künftig noch sechs statt bisher zehn Radiosender terrestrisch ausstrahlen. Auch die Zahl der Fernsehprogramme soll reduziert werden. Die Bundesländer wollen vier der bisher zehn sogenannten Spartenkanäle streichen. Spartenkanäle sind zum Beispiel Tagesschau24, 3sat, ZDFinfo oder Phoenix. Welche Radio- und Fernsehsender am Ende wegfallen, sollen die Rundfunkanstalten selbst entscheiden. Definiert ist aber, dass Arte zu einer europäischen Kulturplattform weiterentwickelt werden soll - unter Einbeziehung von 3sat. Die Ausgaben für Sportrechte sollen bei fünf Prozent der Gesamtausgaben gedeckelt werden.

"Positivliste" für Online-Angebote

Was die Frage betrifft, wie viel Text öffentlich-rechtliche Sender künftig im Netz anbieten können, sprach der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Schweitzer von einem Kompromiss. Bei der umstrittenen sogenannte "Presseähnlichkeit" von öffentlich-rechtlichen Angeboten wurde eine zwölf Punkte umfassende Positivliste beschlossen, die klar machen soll, was die Anstalten im Netz dürfen und was nicht.

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