Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen verlässt das Gericht
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Le Pen darf bei Präsidentschaftswahl antreten – mit Fußfessel

Le Pen darf bei Präsidentschaftswahl antreten – mit Fußfessel

Ein französisches Berufungsgericht hat den Schuldspruch gegen die rechtsnationale Politikerin Marine Le Pen bestätigt, die Ämtersperre aber gelockert. Damit könnte die 57-Jährige zur Präsidentschaftswahl antreten – allerdings nur mit Fußfessel.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Nachrichten am .

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist im Berufungsverfahren wegen der Veruntreuung von EU-Geldern zu einer Haftstrafe mit Fußfessel und zu einem 15-monatigen Kandidaturverbot verurteilt worden – weitere 30 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt. Dazu kommt eine Geldbuße von 100.000 Euro.

Das Pariser Berufungsgericht hat den Schuldspruch gegen Le Pen somit bestätigt, die Ämtersperre jedoch gelockert. Damit könnte die 57-Jährige im kommenden Jahr zur Präsidentschaftswahl antreten. Denn die verbliebene 15-monatige Sperre hat sie bereits verbüßt. Allerdings wäre Le Pen verpflichtet, im Wahlkampf eine Fußfessel zu tragen.

Vorgängerinstanz im Grundsatz bestätigt

In einem ersten Verfahren war Le Pen Ende März 2025 für fünf Jahre von allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Le Pen, ihre Partei Rassemblement National (RN) und rund zwei Dutzend weitere Parteivertreter über drei Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Parlaments veruntreut hatten, um Mitarbeiter der Partei in Frankreich zu bezahlen.

Der 29 Jahre junge Vorsitzende und politische Ziehsohn Le Pens, Jordan Bardella, hatte damals auf X gepostet: "Heute wurde nicht nur Marine Le Pen zu Unrecht verurteilt: Die französische Demokratie wurde exekutiert." Mit dem Berufungsurteil, das die Strafe nur geringfügig abmildert, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Bardella selbst anstelle Le Pens bei der Präsidentschaftswahl kandidiert.

Kandidatur Le Pens nur unter erschwerten Bedingungen möglich

Zwar wird die "Unwählbarkeitsstrafe" aus erster Instanz bereits seit Ende März 2025 vorläufig angewendet und gilt nun bereits als verbüßt. Wenn die Anklage aber in Revision gehen sollte, wäre das Berufungsurteil nicht rechtskräftig. In Juristenkreisen ist umstritten, ob der fünfjährige mit vorläufiger Anwendung verhängte Entzug des passiven Wahlrechts aus erster Instanz dann wieder greifen würde.

Ein Wahlkampf Le Pens mit elektronischer Fußfessel ist ohnehin nur schwer vorstellbar. Le Pen wäre an strikte Ausgangszeiten gebunden; ein Wahlkampf, geprägt von zahlreichen Terminen vor Ort. Nun liegt die Entscheidung also bei Le Pen selbst. Zuletzt hatte sie erklärt, sie würde nur ungern mit einer elektronischen Überwachung antreten.

Am Abend wird Le Pen in den französischen Fernsehnachrichten auftreten. Bleibt sie bei ihrer bisherigen Linie und lehnt einen Wahlkampf mit Fußfessel ab, könnte Jordan Bardella wie geplant ins Präsidentschaftsrennen für den RN gehen. Einigen Umfragen zufolge liegt er in der Wählergunst derzeit sogar vor Le Pen. Er vertritt in Wirtschaftsfragen einen marktliberaleren Kurs als seine Förderin, was parteiintern jedoch für Diskussionen sorgt.

Mit Informationen von AFP und dpa

Im Video: Marine Le Pen - Gericht bestätigt Schuldspruch

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Marine Le Pen: Gericht bestätigt Schuldspruch

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